BUND: "Lex Fraport" statt Fluglärmschutzgesetz-Novelle
Pressemitteilung vom 01.02.2006
<2006-02-01>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehrt sich gegen eine Aufweichung der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes zu Gunsten der Fraport. Den Entwurf des Gesetzes will die Bundesregierung heute beschließen. "Eine Mogelpackung können wir nicht gebrauchen", sagt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Der Gesetzesentwurf enthält eine zeitliche Staffelung zum Eintritt der Lärmschutzwerte. Bis zum 31.12.2010 soll die Nachtschutzzone für neue oder baulich erweiterte zivile Flugplätze durch einen Dauerschallpegel von 53 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 57 dB(A) begrenzt werden. Erst ab 1.1.2011 würden die schärfen Werte Dauerschallpegel von 50 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 53 dB(A) gelten. Diese zeitliche Staffelung lehnt der BUND ab. "Es ist offensichtlich, dass hier nicht der Schutz der Gesundheit, sondern der Schutz der Fraport im Vordergrund steht", protestiert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Der bereits vom letzen rot-grünen Bundeskabinett vorgelegte Entwurf für ein neues Fluglärmschutzgesetz enthält noch einen weiteren Skandal: Der Fluglärmschutz soll nicht anhand der realen Lärmsituation, sondern anhand von Mittelungspegeln über die unterschiedlichen Anflugrichtungen gemessen werden. Dies bedeutet vor allem für die Menschen, die am Frankfurter Flughafen durch tagelange Anflügen über Mainz und Raunheim betroffen sind eine völlig inakzeptable Situation. Der während der Überflugphasen tatsächlich auftretende Lärm wird durch die Mittelung mit der Betriebsrichtung West (Anflug über Offenbach, Neu-Isenburg und Frankfurt) kleingerechnet.
Der BUND wirft der Fraport erneut den klaren Bruch der sog. Mediationsvereinbarungen vor, da sich das Unternehmen im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nicht für, sondern gegen die Realisierung der dort gefundenen Werte eingesetzt hat. "Die Bevölkerung wird von der Fraport verschaukelt, doch Landesregierung und Landtag schweigen", kritisiert Brigitte Martin.
Der Gesetzesentwurf enthält eine zeitliche Staffelung zum Eintritt der Lärmschutzwerte. Bis zum 31.12.2010 soll die Nachtschutzzone für neue oder baulich erweiterte zivile Flugplätze durch einen Dauerschallpegel von 53 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 57 dB(A) begrenzt werden. Erst ab 1.1.2011 würden die schärfen Werte Dauerschallpegel von 50 dB(A) bzw. 6 Einzellärmereignisse von 53 dB(A) gelten. Diese zeitliche Staffelung lehnt der BUND ab. "Es ist offensichtlich, dass hier nicht der Schutz der Gesundheit, sondern der Schutz der Fraport im Vordergrund steht", protestiert BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Der bereits vom letzen rot-grünen Bundeskabinett vorgelegte Entwurf für ein neues Fluglärmschutzgesetz enthält noch einen weiteren Skandal: Der Fluglärmschutz soll nicht anhand der realen Lärmsituation, sondern anhand von Mittelungspegeln über die unterschiedlichen Anflugrichtungen gemessen werden. Dies bedeutet vor allem für die Menschen, die am Frankfurter Flughafen durch tagelange Anflügen über Mainz und Raunheim betroffen sind eine völlig inakzeptable Situation. Der während der Überflugphasen tatsächlich auftretende Lärm wird durch die Mittelung mit der Betriebsrichtung West (Anflug über Offenbach, Neu-Isenburg und Frankfurt) kleingerechnet.
Der BUND wirft der Fraport erneut den klaren Bruch der sog. Mediationsvereinbarungen vor, da sich das Unternehmen im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nicht für, sondern gegen die Realisierung der dort gefundenen Werte eingesetzt hat. "Die Bevölkerung wird von der Fraport verschaukelt, doch Landesregierung und Landtag schweigen", kritisiert Brigitte Martin.
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