VCD für Beibehaltung der Luftverkehrsteuer
2 Pressemitteilungen vom 21.05.2012
Von: @Verkehrsclub Deutschland (VCD) <2012-05-21>
Der VCD fordert die Beibe­haltung der Luft­verkehrs­steuer und Verlagerung von Kurzstrecken­flügen auf die Bahn.

Pressemitteilung des VCD Deutschland vom 21.05.2012

Berlin, 21. Mai 2012. Der ökologische Verkehrsclub VCD spricht sich entschieden für dieBeibehaltung und Weiterentwicklung der Luftverkehrsteuer aus. Die Steuer wirkt und zeigt als einzige Maßnahme klimaentlastende Wirkung. Angesichts der drängenden Klima- und Umweltprobleme muss das nächste Ziel umso mehr, die Weiterentwicklung und vollständige Besteuerung von Kerosin sein.

Bis heute wird der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern massiv subventioniert. Das Umweltbundesamt (UBA) beziffert die Subventionen auf 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2010. Demgegenüber stehen rund eine Milliarde Euro Steuereinnahmen durch die Luftverkehrsteuer. Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende: „Die Luftverkehrsteuer ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird ein Teil des Steuerprivilegs für den klimaschädlichsten Verkehrsträger abgebaut.”

Mit schätzungsweise mittlerweile neun Prozent trägt der Flugverkehr zum globalen Treibhauseffekt bei. Gegenüber der Bahn ist der Flugverkehr fünfmal klimawirksamer.

Heiko Balsmeyer, Experte für Luftverkehr beim VCD: „Die Bevorteilung des Flugverkehrs muss ein Ende haben. Sie führt zu enormen Wettbewerbsverzerrungen, zu Lasten der umweltverträglicheren Verkehrsträger wie Bahn oder Reisebussen. Damit werden falsche Anreize zum Nachteil unserer Umwelt geschaffen.”

Die von der Luftfahrtbranche vorgebrachten Einwände gegen die Luftverkehrsteuer versuchen nach Ansicht des VCD vielmehr, von hausgemachten Problemen und falsche Strukturen abzulenken. Besonders deutlich wird dies beim Blick auf die steigenden Passagierzahlen und Bilanzen der Flughäfen. Das Jahr 2011 feierten die deutschen Flughäfen als „Jahr der Rekorde”. Die Passagierzahlen stiegen trotz Steuer um 5,6 Prozent.

Der VCD fordert die Politik auf, sich nicht vom richtigen Kurs abbringen zu lassen. Der eingeschlagene Weg sollte unbedingt fortgesetzt werden. Die Luftverkehrsteuer muss auf europäischer Ebene vereinheitlicht und in ihrer Umweltwirkung weiterentwickelt werden − für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klimaentlastung.


Pressemitteilung des VCD Hessen vom 21.05.2012

VCD Hessen: Fliegen muss besteuert werden
Unfaire Vorteile abschaffen

Frankfurt, 21. Mai 2012. Der VCD Hessen fordert die Politik auf, die unfaire Bevorzugung des Luftverkehrs gegenüber anderen Verkehrsmitteln zu beenden. Der ökologische Verkehrsclub widerspricht damit auch der heute in Frankfurt erhobenen Forderung der Luftverkehrswirtschaft, die Luftverkehrssteuer wieder abzuschaffen.

„Das Hauptproblem der Luftverkehrssteuer ist, dass sie zu gering ist. Sie gleicht die unfairen Vorteile durch Steuerbefreiungen nicht einmal zu einem Zehntel aus. Das ist unfair gegenüber Bahn und Bus!“, so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel. So ist Flugtreibstoff nach wie vor unversteuert. Internationale Flüge sind im Gegensatz zu Bus- und Bahntickets zudem von der Mehrwertsteuer befreit. Beides zusammen ergibt ein Steuerprivileg von über elf Milliarden Euro im Jahr. Die Luftverkehrssteuer erbrachte etwa 900 Millionen. So bleibt für den deutschen Luftverkehr ein steuerlicher Vorteil von mindestens zehn Milliarden Euro.

Gemessen an den Schäden für Flughafenanwohner, Umwelt und Klima ist Fliegen immer noch zu billig. Der VCD weist darauf hin, dass in großer Höhe ausgestoßenen Treibhausgase etwa dreimal so wirksam sind wie am Boden. Hinzu kommt der Lärm, der vielen Menschen ihre Lebensqualität mindert und sie krank macht.

Der VCD widerspricht auch der Behauptung, der Luftverkehr finanziere seine Infrastruktur selber. Mützel: „Flughäfen werden üblicherweise von der öffentlichen Hand aus Steuermitteln gebaut. Fast alle Flughafengesellschaften erwirtschaften Defizite und werden deshalb mehr oder weniger direkt mit öffentlichen Mitteln unterstützt.“ Mützel verweist hier auf den Flughafen Kassel-Calden. Hier sollen gar nicht erst Gewinne angestrebt werden. Der Bau alleine dieses Flughafens kostet die Steuerzahler mehr als ein Viertel des gesamten Aufkommens der Luftverkehrssteuer im Jahr 2011.

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Gerichtsurteile Klimaschutz Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mehrwertsteuerbefreiung Steuerbefreiungen bei Kerosin Kurzstreckenflüge Bahnfahrten

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