Bundesratsinitiativen zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Pressemitteilung vom 25.04.2013
Von: @BVF, BUND, VCD und ADF <2013-04-25>
Umwelt- und Lärmschutz­verbände fordern Brandenburg und Hessen auf, ihren Entwurf zur Änderung des Luft­verkehrs­gesetzes zum besseren Schutz vor Fluglärm zurückzuziehen

Gemeinsame Pressemitteilung von BVF, BUND, VCD und ADF zu Bundesratsinitiativen gegen Fluglärm vom 25.04.2013

Berlin, den 25. April 2013 - Das Land Hessen hat eine Sachentscheidung über seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Bundesrats-Drucksache 124/13) für das Bundesrats-Plenum am 3. Mai beantragt. Ein ungewöhnlicher Vorgang, da üblicherweise zunächst eine Beratung in den Bundesratsausschüssen erfolgt. Offensichtlich will Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aus strategischem Kalkül die Uneinigkeit innerhalb der rot-rot- bzw. rot-grün-regierten Bundesländer ausnützen. Denn neben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg (Drs. 90/13) hat auch Brandenburg (Drs. 138/13) eigene Gesetzesvorschläge vorgelegt. Die Umwelt- und Lärmschutzverbände appellieren im Vorfeld der Bundesratssitzung, den Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu unterstützen und anzunehmen.

Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, erklärt dazu: „Einzig der Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bringt substanzielle Verbesserung für die Fluglärmbetroffenen. Besonders positiv ist der Ansatz, dass dem Lärmschutz bei der Festlegung von Flugrouten höhere Priorität als den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden soll. Die Gesetzentwürfe aus Brandenburg und Hessen dagegen enthalten äußerst problematische Regelungen, die teilweise sogar einen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage darstellen.“

Für Dr. Werner Reh, Leiter Verkehrspolitik des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeige sich bei diesem Thema, ob Ministerpräsident Matthias Platzeck und die SPD insgesamt glaubwürdig für den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm und mehr Rechtssicherheit agiere. Der Vorschlag aus Brandenburg, allein dem Bund das Recht zu überlassen, in einer Verordnung alles Wichtige zur Festlegung von Flugverfahren und der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zu regeln, kommt einer Selbstentmachtung der Bundesländer gleich. Mit der unbestimmten Verordnungsermächtigung wird der Bundesregierung sogar die Möglichkeit gegeben, den Fluglärmschutz bis zum verfassungsrechtlich unbedingt gebotenen Minimum abzusenken.“

Michael Ziesak, Vorsitzender des ökologischen Verkehrsclub VCD ergänzt: „Wir fordern das Land Brandenburg auf, den eigenen Gesetzesentwurf zurückzuziehen und die sorgfältig erarbeitete Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Nur auf diese Weise kann deutschlandweit endlich mehr für den Schutz gegen Fluglärm bewirkt werden.“

Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), erklärt abschließend: „Seit Jahren fordern ADF und die von Fluglärm betroffenen Kommunen den Vorrang des Lärmschutzes vor wirtschaftlichen Interessen und Beteiligungsrechte bei der Flugroutenfestlegung sowie die Stärkung des Umweltbundesamtes bei lärmrelevanten Änderungen in der Flugverfahrensplanung. Alleine der Vorschlag von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg entspricht unseren Erwartungen.“

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