Wirtschaftsminister Dr. Rhiel: Rechtliche Klarheit und Sicherheit für die Planungsverfahren in Südhessen gewährleistet
Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat den Regionalplan Südhessen 2000 neu genehmigt. Das teilte heute Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel mit. "Damit hat die Landesregierung ihren Beitrag zur erforderlichen rechtlichen Klärung nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erbracht." Der Regionalplan sei eine bedeutsame Planungsgrundlage für die infrastrukturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Erfolgsregion Südhessen, sagte der Wirtschaftsminister.
Durch die Neugenehmigung werde die nötige rechtliche Klarheit und Sicherheit für die Planungsverfahren wichtiger Entwicklungsprojekte in Südhessen gewährleistet. Dazu zählten die Planungsverfahren für die unmittelbare Anbindung Darmstadts an die geplante ICE-Neubaustrecke Rhein-Main / Rhein-Neckar sowie für die A380-Werft am Frankfurter Flughafen. "Ich gehe beim Verfahren der A380-Werft davon aus, dass die Regionalversammlung Südhessen bei ihren anstehenden Entscheidungen zur Abweichungszulassung und zum Sofortvollzug weiter in konstruktiver Weise daran mitwirken wird", sagte Dr. Rhiel. Der Minister stellte fest, dass - entgegen anders lautender Behauptungen in der Öffentlichkeit - der Beschluss des VGH nicht die Verfahren zum beantragten Bau einer neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen berühre, sondern sich nur auf das bestehende Flughafengelände beziehe.
Am 10. Dezember 1999 hatte die Regionalversammlung Südhessen den Regionalplan Südhessen 2000 und seine Vorlage an die Oberste Landesplanungsbehörde – das hessische Wirtschaftsministerium - zur Genehmigung durch die Landesregierung beschlossen. Am 14. November 2000 wurde die Genehmigung von der Landesregierung erteilt. Diese war mit Nebenbestimmungen versehen. Mit Beschluss vom 26. Juli 2004 hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Maßgeblich für die Nichtigerklärung war der Umstand, dass in § 8 des Hessischen Landesplanungsgesetzes in der seinerzeit geltenden Fassung keine Genehmigung des Regionalplans mit Nebenbestimmungen vorgesehen war. "Zum erneuten Inkraftsetzen des Regionalplanes Südhessen 2000 war daher eine nebenbestimmungsfreie Neugenehmigung erforderlich, die die Landesregierung nun erteilt hat", sagte Dr. Rhiel.
Ohne die Neugenehmigung wäre der Regionale Raumordnungsplan Südhessen 1995 nach Rechtskraft des Beschlusses des VGH wieder in Kraft getreten. Da dieser im Vergleich zum Regionalplan 2000 zum Teil deutlich abweichende Regelungen enthält, wären Belastungen der Planungsverfahren nicht auszuschließen gewesen, so Dr. Rhiel. Durch ein zeitnahes erneutes Inkraftsetzen des Plans 2000 werde der weitere rechtssichere Fortgang der Planungsverfahren gewährleistet. Der neu genehmigte Regionalplan wird am 13. September 2004 in Kraft gesetzt durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen.
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