Die Regionalversammlung Südhessen hat jetzt die Anhörung und die Einleitung der Offenlegung des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans beschlossen. Einen entsprechenden Beschluss zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans hat die Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bereits am 13. Dezember vergangenen Jahres gefasst. Damit geht ein mehrjähriger Planungsprozess, der mit dem Beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Mai 2003 begonnen hat, in eine entscheidende Phase.
Vor Aufstellung des Planentwurfs waren umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. So wurde unter der Regie von Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main und Regierungspräsidium Darmstadt gemeinsam mit zahlreichen regionalen Akteuren ein Leitbild erarbeitet, das die angestrebte Entwicklung der Region in den nächsten 15 Jahren skizziert. Dieses Leitbild ist eine der Grundlagen für den neuen Plan.
Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main werden Regionalplan und Flächennutzungsplan nunmehr zu einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst. Der Regionalplanentwurf enthält dort neben den regionalplanerischen Festlegungen auch die flächennutzungs-planbezogenen Darstellungen. Die Aufstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans, gerade auch als Teil eines übergreifenden Regionalplans und im Zusammenwirken zweier Verwaltungen, ist in der Bundesrepublik Deutschland bislang ohne Beispiel. Insofern betreten alle Beteiligten Neuland.
Der Entwurf des Regionalplans/RegFNP enthält die räumlichen Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Planungsregion Südhessen bis zum Jahr 2020. Er steckt einen Rahmen für regional bedeutsame Siedlungs- und Gewerbeflächen, Verkehrs- und andere Infrastrukturprojekte, Abbauvorhaben sowie zum Schutz von Freiflächen und Wald. Nach seinem In-Kraft-Treten wird er den Regionalplan Südhessen 2000 und die gültigen Flächennutzungspläne im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ersetzen.
Für die Planungsregion Südhessen einschließlich des Ballungsraums sind im Entwurf insgesamt etwa 5.000 ha an geplanter Wohnsiedlungsfläche und insgesamt etwa 3.400 ha Gewerbefläche ausgewiesen. Damit kann dem aus heutiger Sicht dem im Planungszeitraum erkennbaren Bedarf Rechnung getragen werden.
Für die Windenergienutzung werden im Entwurf des Regionalplans/RegFNP erstmals Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung ausgewiesen. Die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll auf diese Flächen konzentriert werden, während sie außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen ist.
Die Aussagen des Planentwurfs zum Flughafen Frankfurt Main basieren auf der im September 2006 von der Landesregierung beschlossenen Änderung des Landesentwicklungsplans, der eine Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich einer neuen Landebahn in Gestalt der Nordwest-Variante enthält. Das im Entwurf ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet berücksichtigt die aktualisierte Luftverkehrsprognose gemäß LEP-Änderung, die bezogen auf den Prognosehorizont 2020 von 701.000 Flugbewegungen pro Jahr ausgeht. Mit dieser Festlegung soll die weitere Ausweisung von Wohnbauflächen im besonders fluglärmbelasteten Umfeld des Flughafens Frankfurt Main ausgeschlossen werden, um neue Konflikte zu verhindern.
Im Zeitraum vom 2. Mai bis 1. August soll der Planentwurf in das Beteiligungsverfahren gegeben werden. Alle Gemeinden und Planungsträger können dann innerhalb von drei Monaten zum Entwurf des Regionalplans und des Regionalen Flächennutzungsplans Stellung nehmen. Außerdem wird der Planentwurf im Zeitraum vom 2. Mai bis 1. August in allen Kreis- und Gemeindeverwaltungen öffentlich ausgelegt. Mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens werden sich Regionalversammlung und Verbandskammer dann voraussichtlich im 1. Halbjahr 2008 befassen.
Regionalplan Südhessen Regierungspräsidium Darmstadt Flächennutzungsplan Landebahn Nordwest Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) Siedlungsbeschränkungen