RP hat neues Abweichungsverfahren für A 380 Wartungshalle eingeleitet
Pressemitteilung vom 15.09.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-09-15>
Auf Antrag der Fraport AG hat das Regierungspräsidium Darmstadt für die südlich des Flughafengeländes geplante A 380 Wartungshalle ein Abweichungsverfahren vom neu genehmigten Regionalplan Südhessen 2000 eingeleitet. Die Entscheidung über den Abweichungsantrag will die Regionalversammlung Südhessen nach Anhörung der am Verfahren beteiligten Stellen in ihrer Sitzung am 5. November treffen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an dem verwaltungsinternen Verfahren ist - entgegen anders lautender Presseveröffentlichungen - nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz jedoch nicht möglich.

Wie das Regierungspräsidium mitteilt, ist das neuerliche Abweichungsverfahren notwendig geworden, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 26. Juli 2004 den bis dahin geltenden Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt hatte. Der vom Kreis Groß-Gerau und der Stadt Rüsselsheim beklagten und damit noch nicht bestandskräftigen Abweichungszulassung der Regionalversammlung vom Dezember 2003 fehlt damit die Rechtsgrundlage.

Darüber hinaus hat die Fraport AG im laufenden Planfeststellungsverfahren ihre Planung verändert und in den am 27. August gestellten Abweichungsantrag aufgenommen. So soll das Tor 31 verlegt und auf das ursprünglich geplante Parkhaus verzichtet werden.

Zu dem Abweichungsantrag haben die nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz zu beteiligenden Stellen bis zum 15. Oktober die Möglichkeit, sich zu äußern. Dies gilt u.a. für die Städte Frankfurt am Main, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Raunheim und Rüsselsheim. Aber auch der Kreis Groß-Gerau, der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, der Bezirksnaturschutzbeirat sowie weitere Fachbehörden können bis Mitte Oktober eine Stellungnahme abgeben.

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