Pressemitteilung des BBI:
BBI kritisiert Kriterien für Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2015-07-22>
Das Bündnis der Bürger­initia­tiven begrüßt den heutigen Beschluss der Frankfurter Fluglärm­kommission, die Mitwirkung von Land­kreisen nicht einzuschränken. Kritisiert werden aber die Abgrenzungs­kriterien für die Mitglied­schaft in der Kommission.

Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 22.07.2015 (Thomas Scheffler)

Das BBI Bündnis der Bürgerinitiativen begrüßt den heutigen Beschluss der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK), die Mitwirkung von Landkreisen nicht einzuschränken. Damit ist der Vorschlag des FLK-Vorstands vom Mai dieses Jahres vom Tisch, den Landkreisen nur noch einen Beobachterstatus ohne Stimmrecht einzuräumen. Das Bündnis hatte sich seinerzeit nachdrücklich gegen diesen Vorschlag gewandt und darin eine Tendenz zur Spaltung und damit Schwächung der Position der Betroffenen gesehen (Siehe Pressemitteilung vom 18. Mai 2015).

Allerdings wird das Recht auf Mitgliedschaft in der FLK nunmehr u.a. an die geografische Lage innerhalb des Gebietes des Frankfurter Fluglärmindexes - FFI - geknüpft bzw. an mehr als 100 tägliche Überflüge in einer Höhe unterhalb von 6.000 Fuß (rd. 1.800 Meter).

Das Bündnis kritisiert diese zu enge Abgrenzungen: Der FFI ist wegen des sogenannten Abbruchkriteriums von 53 dB(A) ungeeignet, da Lärm unterhalb dieser Schwelle schlicht ausgeblendet wird. Das BBI fordert eine deutliche Absenkung dieses Wertes. Ebenso führen Überflüge in einer Höhe von mehr als 6.000 Fuß immer noch zu störenden und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen. Eine Berücksichtigung von Überflügen bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß (rd. 3.000 Meter) ist angebracht.

„Insgesamt ist den jetzt vorgesehenen Regelungen immer noch die Handschrift der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen ADV anzusehen. In dem ADV-Positionspapier vom 15. Januar 2015 wurde gefordert, sich nur noch mit Hochbetroffenen auseinander zu setzen.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. „Genau in diese Richtung bewegt sich die Frankfurter Fluglärmkommission und das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium HMWEVL als Genehmigungsinstanz für die Zusammensetzung der FLK. Was besonders zu kritisieren ist, da die Frankfurter FLK eine Vorreiterposition für die anderen Fluglärmkommissionen einnimmt.“


Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“,kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärmbetroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität.

Die gemeinsamen Ziele sind:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
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BBI-PMs BBI Fluglärmkommission Ffm

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