Das Bündnis der Bürgerinititiven gegenden Flughafenausbau begrüsst den Spruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nach dem die Nachtflüge am Londoner Flughafen Heathrow gegen das Recht auf Privat- und Familienleben (Right to respect for private and family life home) verstossen. Es bemängelte ausserdem, dass es der Staat versäumt habe, rechtzeitig für wirksame Abhilfe gesorgt zu haben.
Für alle vom Fluglärm betroffenen Menschen auch in Deutschland ist dies Urteil ein wichtiger Meilenstein. Als besonders harten Schlag für die Flughafenlobby hierzulande betrachtet das Bündnis der BIs die Erklärung des Gerichts, dass die angeführten Argumente für die Notwendigkeit von Nachtflügen nicht stichhaltig begründet worden seien. So moniert das Gericht, dass der blosse Hinweis auf das wirtschaftliche Wohlergehen des Landes nicht ausreiche, um die Persönlichkeitsrechte der Kläger ausser Kraft zu setzen. Ferner sei der behauptete Beitrag von Nachtflügen zur Volkswirtschaft noch nirgends kritisch hinterfragt worden.
Nach Schätzungen der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm sind allein in Deutschland mehr als 100.000 Menschen dem Fluglärm ungeschützt in einer Weise ausgeliefert, die als gesundheitsgefährdend angesehen wird. Allein am Frankfurter Flughafen ist die Frequenz der Nachtflüge mit über 150 Flugbewegungen gegenüber gerade mal 17 in Heathrow extrem hoch. BI-Sprecher Ehle bemerkt dazu: "Wir sind zehnmal stärker belastet – ein sofortiges Nachtflugverbot ist daher besonders dringend geboten. Die Gesundheit von Hunderttausenden Menschen darf nicht für einen behaupteten, aber unbewiesenen wirtschaftlichen Vorteil aufs Spiel gesetzt werden. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit jenseits aller wirtschafltichen Aspekte ohnehin das höhere Rechtsgut ist!" Daher fordert das Bündnis auch eine Deckelung des gesamten Flugbetriebes zu jeder Tages- und Nachtzeit und bekämpft die Ausbaupläne des Flughafenbetreibers Fraport AG.
Als besonders perfide greift das Bündnis die Taktik der Landesregierung an, die Diskussion auf das Nachtflugverbot zu fokussieren und damit die Ausbaufrage als quasi entschieden darzustellen. Auch die von Wirtschaftsminister Posch vorgeschlagenen Kontingentierung des Lärms ist nach BI-Auffassung ein Betrugsmanöver, erlaubt es doch sogar eine Steigerung der Flugbewegungen: „Ob ich von 76 oder 79 dB(A) geweckt werde macht keinen Unterschied, aber die Tatsache, dass wir dann vielleicht 200 'leise' Flüge pro Nacht haben, anstatt 150 lautere, die zählt. Sie zählt in erster Linie für diejenigen, die am Flugverkehr verdienen. Und das sind nicht die Menschen unter der Einflugschneise.
Das Bündnis der BIs geht davon aus, dass das Strassburger Urteil auch für die Situation auf Rhein-Main von richtungweisender Bedeutung ist: "Es stärkt unsere Position und die der betroffenen Gemeinden. Die Zeit und die Gerichte arbeiten für uns. Die Fraport AG ist gut beraten, schnellstens andere Visionen zu entwickeln, um ihre Aktionäre zu befriedigen. Auf dem Rücken der Menschen der Region wird das nicht mehr funktionieren."
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(Weltweiter Zusammenschluss von Umwelt-Initiativen zum Bereich Luftfahrt)