ZRM: Forderungen für die geplante Gesundheitsstudie
Beschluss vom 30.09.2010
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2010-09-30>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main hat ihre Forderungen für eine Lärmwirkungsstudie im Rhein-Main-Gebiet vorgestellt.
Beschluss zur Gesundheitsstudie vom 30.09.2010
Die Beauftragung der Gesundheitsstudie erfolgt unmittelbar durch das Land Hessen, das auch die Finanzierung sicherzustellen hat.
Der Ist-Zustand vor Inbetriebnahme der geplanten neuen Landebahn Nordwest wird untersucht, insbesondere die Auswirkungen von Fluglärm auf das Lernverhalten von Kindern.
Schritte für eine Studie zur Ermittlung der Krankheitsgefährdung der Bevölkerung durch Fluglärm sowie zur Ermittlung der Wirkungen von Fluglärm auf Belästigung, Gestörtheit und Lebensqualität der Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Frankfurt Main sind unverzüglich durch das Land Hessen einzuleiten. Die ZRM legt Wert darauf, dass sie als kommunale Interessenvertretung in der Region an der Entwicklung des Studiendesigns und an der späteren Begleitung beteiligt wird und bietet dazu ihre konstruktive Mitarbeit an.
Eine Grundlagenforschung der Wirkungen von Fluglärm ist verzichtbar, da die Anhörung im Hessischen Landtag eindeutig das Ergebnis lieferte, dass eine Kausalität zwischen Fluglärm und gesundheitlichen Auswirkungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen ist.
In der Region Rhein-Main sind die Belästigungen durch Fluglärm dominierend gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene. Der Fokus einer Studie muss daher zwangsläufig die Ermittlung der Auswirkungen von Fluglärm sein.
Das Hauptaugenmerk einer Studie ist zunächst auf die Region Rhein-Main zu richten mit dem größten deutschen Verkehrsflughafen. Andere Flughafenstandorte können zu einem späteren Zeitpunkt untersucht werden.
Sollte keine rechtzeitige Durchführung und Vergabe durch das Land Hessen erfolgen, werden die nächsten notwendigen Schritte in einer kurzfristig anzuberaumenden ZRM Sitzung besprochen.
Begründung:
Es besteht erheblicher Zeitdruck, um den Ist-Zustand vor Inbetriebnahme der geplanten neuen Landebahn Nordwest noch rechtzeitig erheben zu können. Das gilt vor allem für die Analyse des Einflusses von Fluglärm auf das Lesevermögen und die kognitiven Fähigkeiten von Kindern. Auch die Auswirkungen von Fluglärm auf die Belästigung und die Lebensqualität der Bevölkerung der Rhein-Main-Region sind vor Inbetriebnahme der geplanten Landebahn Nordwest im Rahmen einer Befragungsstudie zu ermitteln. Mit den Vorarbeiten für eine Fall-Kontroll-Studie zur Ermittlung der Krankheitsgefährdung an Hand der Daten gesetzlicher Krankenkassen muss ebenfalls unverzüglich begonnen werden, da eine Vorlaufzeit von 6-9 Monaten erforderlich ist.
Um den Zustand vor Inbetriebnahme der geplanten Landebahn Nordwest noch rechtzeitig erfassen zu können, muss mit der Durchführung einzelner Studienteile unmittelbar im Oktober 2010 begonnen werden. Insbesondere im Hinblick auf eine Studie zu den Auswirkungen auf das Lernverhalten von Kindern ist dies problemlos möglich, da mit einem in Brandenburg erarbeiteten Handbuch bereits ein erprobtes Design vorliegt.
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