Pressemitteilung des BUND Hessen vom 11.12.2014
Tausende innerdeutsche Flüge könnten sofort auf die Schiene verlagert werden BUND stellt Studie "Kurzstreckenflüge auf die Schiene vor" Rund drei Millionen Passagiere aus 28.000 Kurzstreckenflügen am Frankfurter Flughafen könnten schon heute ohne Komfortverzicht die Bahn statt des Flugzeugs nutzen. Das gesamte Verlagerungspotenzial liegt sogar bei rund 9,5 Millionen Passagieren und über 100.000 Flugbewegungen. Mit diesem vom BUND ermittelten Verlagerungspotenzial würde die Volkswirtschaft 60 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Das ist das Ergebnis der Studie "Kurzstreckenflüge auf die Schiene", die der BUND heute in Frankfurt vorgestellt hat. BUND Vorstandsmitglied Jörg Nitsch: „Die konsequente Verlagerung innerdeutscher Flüge auf die Schiene muss nach jahrelangen Diskussionen und Ausflüchten endlich Realität werden.“ Sie würde die Umweltbelastungen durch Fluglärm und Schadstoffausstoß deutlich reduzieren.“ Die konsequente Verlagerung der zumeist innerdeutschen Kurzstreckenflüge auf die Schiene würde auch die Abfertigungskapazitäten des Frankfurter Flughafens günstig beeinflussen, so dass die wirtschaftliche riskante Investition in den Bau des dritten Terminals sich erübrigen würde.
Der BUND fordert, dass die Landes- und die Bundesregierung ihre Luftverkehrspolitik auf die Kooperation von Fluggesellschaften, Flughäfen und Bahn und das Verlagerungsziel ausrichtet. Angesichts der gewaltigen umweltpolitischen Entlastungseffekte und volkswirtschaftlichen Vorteile wünscht sich Jörg Nitsch vom BUND, dass „der Hessische Verkehrsminister die Verantwortlichen des Flughafens, der Bahn und der Airlines an einen Tisch holt und den Umstellungsprozess moderiert“. Da die Bundesregierung mit der Neufassung des bundesweiten Luftverkehrskonzeptes begonnen habe, sei der Zeitpunkt für die notwendige Impulssetzung gekommen. Mit dem AIRail-Konzept am Flughafenbahnhof Frankfurt und an sechs weiteren Bahnhöfen gebe es bereits einen geeigneten Rahmen für die Verlagerung auf die Schiene. Mit Ausnahme der Strecke Frankfurt – Köln wird dieses Konzept aber nicht genutzt, um die Zahl der Flugbewegungen zu reduzieren.
Die BUND-Studie zeigt die Potenziale der Verlagerung von Flugbewegungen auf die Schiene am Beispiel des Frankfurter Flughafens im Jahr 2013 bei Nutzung der heute vorhandenen Bahnangebote auf. Alleine auf den sechs in der Studie untersuchten Strecken nach Düsseldorf, Basel, München, Brüssel, Hamburg und Berlin könnte sofort auf 28.000 Flüge verzichtet werden. Das entspricht sechs Prozent der 472.692 Flugbewegungen des Jahres 2013. Rund drei Millionen Reisende könnten ohne Komfortverlust auf einen freien ICE-Sitzplatz wechseln und in weniger als vier Stunden ihr Reiseziel über den Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens erreichen. Mit Fahrplan- und Kapazitätsanpassungen der Bahn könnten auf den sechs untersuchten Verbindungen sogar über fünf Millionen Fluggäste auf die Bahn wechseln, so dass auf fast 50.000 Flüge verzichtet werden könnte. Die Bahn hat dort heute bereits eine freie Kapazität von 6,3 Millionen Sitzplätzen pro Jahr. Bereits das auf dieser realistischen Basis ermittelte Verlagerungspotenzial würde für den größten deutschen Flughafen eine Reduktion der Flugbewegungen um über 10 % bedeuten. Werden Flugstrecken z.B. zwischen Nürnberg, Hannover, Leipzig, Luxemburg, Paris und Frankfurt einbezogen, ergibt sich ein auf den Flughafen Frankfurt bezogenes Verlagerungspotential von ca. 108.000 Flügen und 9,6 Millionen Passagieren. Das gesamte Verlagerungspotential erstreckt sich damit auf eine Größenordnung von einem Fünftel aller Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen. Für den BUND verdeutlicht dieses gewaltige Einsparpotential, dass die Terminalkapazität des Frankfurter Flughafens im Zusammenhang mit der Verlagerung von Flügen auf die Schiene betrachtet werden muss. BUND-Vorstandssprecher Jörg Nitsch: „Eine konsequente Verlagerung von Flügen auf die Schiene macht die Risiko-Investition Terminal 3 überflüssig.“
Die volkswirtschaftlichen Vorteile in einer Größenordnung von 60 Millionen Euro wurden auf der Grundlage des einschlägigen EU-Handbuchs ermittelt. Dieses berechnet die externen Kosten von Flügen nach typischen Flugstrecken und Flugzeugmustern im Landing-Takeoff-Zyklus (LTO) bzw. Reiseflug und unterscheidet bei den Lärmwirkungen nach der Zahl der Lärmbetroffenen an den jeweiligen Flughäfen. Bei Bahnfahrten werden die Kosten auch speziell für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ausgewiesen. Betrachtet und monetarisiert werden im EU-Handbuch die Umweltaspekte Schadstoffe, Lärm und Klimawirkungen. Weitere volkswirtschaftliche Vorteile ergeben sich durch eine höhere Ausnutzung der mit öffentlichen Geldern bereitgestellten Schieneninfrastruktur.
Pressemitteilung vom 07.04.2021