BBI: Novellierung des Fluglärmgesetzes ist überfällig!
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen <2018-09-06>
Am 12.09.2018 veranstaltet der interfraktionelle "Arbeitskreises Fluglärm" des Bundestages eine Anhörung zum Fluglärmgesetz. Das BBI beteiligt sich an einer Mahnwache.

Pressemitteilung Bündnis der Bürgerinitiativen vom 06.09.2018 (Thomas Scheffler)

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Die seit 2017 überfällige Überprüfung des Fluglärmgesetzes muss zu einer Novellierung dieses unzureichenden Gesetzes führen. „Das Gesetz schützt den Fluglärm und nicht die Menschen“ beschreibt Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen, die bestehenden Regelungen. Viele kritische Stimmen fordern eine Verbesserung des aktiven und passiven Schallschutzes, um die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des immer weiter zunehmenden Flugbetriebs zu bewahren. Demnächst wird entschieden, ob die Luftverkehrswirtschaft wieder wie im Jahr 2007 das Gesetz zu ihren Gunsten diktiert oder ob dieses Mal die Interessen der Betroffenen geschützt werden.

In Berlin hat sich der interfraktionelle „Arbeitskreis Fluglärm“ gebildet, in dem Bundestagsabgeordnete aller Parteien vertreten sind. Der Arbeitskreis hat zu einer Anhörung am 12.09.2018 nach Berlin eingeladen. Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen werden den Abgeordneten ihre Änderungsvorschläge vortragen. Ziel ist es, dass die Abgeordneten die Forderungen nach mehr Schutz in die Entscheidungen ihrer Fraktionen einbringen.

Unmittelbar vor der Anhörung findet eine Mahnwache vor dem Reichstagsgebäude in Berlin statt. Es nehmen Vertreter der belasteten Kommunen und Vertreter von Bürgerinitiativen aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Das BBI unterstützt diese Aktion und wird mit einer Delegation vor Ort sein.

Um den Forderungen des Rhein-Main-Gebiets nicht nur in Berlin, sondern auch hier sichtbar Nachdruck zu verleihen, gestaltet der Verein Lebenswertes Mainz und Rheinhessen e.V. die Montagsdemonstration am 10.09.2018 um 18 Uhr im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens. Unter dem Motto „WEHRT EUCH DOCH!“ soll ein unüberhörbares Signal nach Berlin gesendet werden, dass die Region sich nicht mit den ständig wachsenden Lärm- und Schadstoffbelastungen abgefunden hat und dass die Region eine unverzügliche Novellierung des Fluglärmgesetzes fordert.

„Alles was die Luftverkehrswirtschaft zur Durchsetzung ihrer Interessen braucht, ist das Schweigen der Mehrheit. Wir werden nicht schweigen und unsere Forderungen unablässig und hartnäckig weiter vortragen“ so Thomas Scheffler. „In den letzten Wochen war angesichts der chaotischen Zustände an den Flughäfen und im Luftraum in den Medien wiederholt die Forderung nach einem Verbot von Kurzstreckenflügen zu finden. Wir sagen: Weiter so! Das ist ein erster Schritt auf dem richtigen Weg!“


Das "Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr", kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärmbetroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität.

Die gemeinsamen Ziele sind:

  • Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
  • Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
  • Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
  • Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
  • Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
  • Stilllegung der Landebahn Nordwest
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BBI-PMs Fluglärmgesetz Novellierung des Fluglärmgesetzes

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