Pressemitteilung vom 16. August 2012
Passend zur Wiederaufnahme der montäglichen Demonstrationsroutine im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens veröffentlicht in diesen Tagen das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Begründung für das vom Gericht am 4. April 2012 gefällte Urteil zum Verfahren Ausbau Flughafen Frankfurt. Das Gericht hat seinerzeit grundsätzlich die Rechtsbeständigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt, weshalb sich die Region in einem „Dilemma“ befindet, wie Thomas Norgall vom hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) meint: „Die Menschen der Rhein-Main-Region sind dem vierten Senat des Bundesverwaltungsgerichts dankbar für die Festschreibung des Nachtflugverbots, denn noch nicht einmal das wollten die Politik und die Luftverkehrswirtschaft den Menschen zubilligen, sondern – im Gegenteil – bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig konnte man Herrn Posch noch für den Nachtflugverkehr kämpfen sehen. Dessen ungeachtet treffen sich die Menschen der Region Montag für Montag im Terminal und schreien ihre Wut, Verzweiflung und Zukunftsangst in Richtung der Fraport-Verantwortlichen und der Politik. Das lässt nur einen Schluss zu: Auch höchstrichterlich bestätigte Planvorhaben können sich als Fehlplanung erweisen.“
Tatsächlich trat die Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest, im Oktober 2011, wie ein Schock in das Leben der insbesondere von Fluglärm neubetroffenen Menschen. Für eine kurze Zeit, äußerten sich Ausbaugegner und Ausbaubefürworter nahezu gleichlautend. So zum Beispiel der Ministerpräsident Volker Bouffier, der am 4. Dezember 2011 gegenüber der Zeitung echo online sagte: „Wir wollen und müssen mit dem Lärm runter….Wir werden den Flughafen nicht in dem Maße nutzen, wie es technisch oder mit Blick auf die Sicherheit möglich wäre. Wir müssen das Maß der Belastung durch Fluglärm in Grenzen halten“. Planfeststellungsminister Posch sekundierte: „Klar ist, dass es am Himmel über Frankfurt leiser werden muss… .Aktuell gibt es 90 Flugbewegungen [in der Stunde]. Wie sich die Zahl der Flugbewegungen bis 2020 entwickelt, hängt nicht nur von wirtschaftlichen Gegebenheiten ab“, in der Main Spitze am 31.01. 2012. „Dass es sich bei der Landebahn Nordwest um eine Fehlplanung handelt, ist seither im Rhein-Main-Gebiet ein Allgemeingut“, so Thomas Norgall abschließend.
Nach Einschätzung vom Vorsitzenden des Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL), Martin Kessel, wird es interessant werden, wie der Regierungspräsident in Darmstadt unter diesen Umständen mit dem bereits längst überfälligen und für Ende August 2012 angekündigten Lärmaktionsplan umgehen wird. Der Lärmaktionsplan resultiert aus der EU Umgebungslärmrichtlinie und hat zum Ziel, Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm aufzuzeigen – und zwar auch explizit für den Flughafen Frankfurt International. „Alle fünf Jahre muss laut Richtlinie das RP dokumentieren, welche Anstrengungen zur Lärmminderung unternommen und welche Erfolge erzielt wurden. Allerdings will die Fraport die eigenen Verkehrszahlen jedes Jahr um 4% steigern; also wird man 2017 erheblich lauter sein. Wie soll das mit den Zielen der Lärmminderung in Einklang gebracht werden? Das RP wird doch damit zum Chronisten einer Fehlplanung und nicht zum Lärmminderer, wie es der Gesetzgeber eigentlich vorsieht“, so Martin Kessel. „Wenn das RP seinen Job ernstnimmt“, so Kessel weiter, „dann bleibt nur, dem Vorschlag von Volker Bouffier aus dem vergangenen Jahr zu folgen – Betriebsbeschränkungen, d.h. die Flugbewegungszahl deckeln. Damit wären wir einverstanden.“