Hessische Landesregierung: Schutz vor Fluglärm verbessert
Pressemitteilung des HMWVL vom 17. 06. 2011
Von: @Hessische Landesregierung (Staatskanzlei) <2011-06-17>
Die Hessische Landesregierung hat bei ihrer traditio­nellen Sitzung auf dem Hessentag die Verordnung über die Lärm­schutz­bereiche nach Inbetriebnahme der neuen Lande­bahn vorgelegt (PM vom 17.06.2011).

Pressemitteilung des HMWVL vom 17. 06. 2011

Bei ihrer traditionellen Kabinettsitzung auf dem Hessentag hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen künftig mit einer neuen Verordnung noch besser vor Fluglärm geschützt werden. „Die neue Lärmschutzverordnung wird ein Höchstmaß an Schutz vor Fluglärm gewährleisten. Wir haben der Verordnung den niedrigsten Lärmpegel zugrunde gelegt, den das Fluglärmgesetz bietet“, so Ministerpräsident Volker Bouffier. Erforderlich wird die Verordnung, weil der Bau der neuen Landebahn auch eine neue Festlegung des Lärmschutzbereiches nach sich zieht. Bevor die Verordnung erlassen wird, werden alle Gemeinden im Umfeld des Frankfurter Flughafens angehört. Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts wird die Anhörung eingeleitet.

Schweigeminute für die Opfer des 17. Juni 1953

Zugleich gedachten die Kabinettmitglieder in einer Schweigeminute anlässlich des heutigen Nationalen Gedenktages zum 17. Juni 1953 der Opfer des missglückten Volksaufstands in der ehemaligen DDR.

Im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung erläuterte Wirtschaftsminister Dieter Posch bei der Kabinettsitzung, dass das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm je nach rechtlicher Auslegung die Möglichkeit enthält, die Nacht-Schutzzone anhand eines strengen Wertes festzusetzen (50 dB(A)) oder einen weniger strengen Wert zugrunde zu legen (53 dB(A)). „Wir sind überein gekommen, in unserer Verordnung den strengen Wert von 50 dB(A) für diese Zone festzulegen, um für die Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Bereichen leben, die Belastung durch Lärm so gering wie gesetzlich möglich zu halten“, so Bouffier weiter. Dies bedeutet, dass die Zone, in der passiver Schallschutz gewährt wird, erheblich größer wird als bei Zugrundelegung des weniger strengen Wertes. Bei 53 dB(A) hätten rund 60.000 Anwohner Anspruch auf passiven Schallschutz. Bei der Zugrundelegung der strengeren 50 dB(A) hingegen haben diesen Anspruch rund 120.000 Anwohner.

Die Hessische Landesregierung hat sich daneben mit der Fraport AG ins Benehmen gesetzt, um ihrer ausdrücklichen Erwartung Ausdruck zu verleihen, dass diese die Ansprüche der betroffenen Anwohner durch freiwillige Leistungen insbesondere in Flughafennähe wesentlich früher erstattet, als sie gesetzlich verpflichtet wäre. Besonders belastete Gebiete sollen dabei prioritär behandelt werden. „Wir wissen, dass dies eine erhebliche finanzielle Belastung für die Fraport AG sein wird, die aber aus Sicht der Landesregierung zum Wohle der Bevölkerung dringend erbracht werden muss“, so Wirtschaftsminister Dieter Posch.

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