Rechtslage wird zurecht gebogen
Umweltminister Dietzel will Forstgesetz ändern
<2001-09-12>
Mit der Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes soll eine Änderung des Forstgesetzes verknüpft werden, die die Aufhebung von Bannwald ermöglicht. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) belegt der Vorstoß des Umweltministers, dass der Flughafenausbau nach der bisherigen Rechtslage nicht möglich ist. „Hier wird die „Lex-Flughafen“ gestrickt“, kritisiert BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Entscheidung zur Aufhebung des Bannwaldes in einem eigenständigen Verfahren außerhalb der Entscheidung zum Flughafenausbau fallen wird. Die Bannwaldaufhebung wird sogar vor der Entscheidung zum Flughafenausbau erfolgen können. Kläger gegen den Flughafenausbau könnten diesen Punkt dann nicht mehr bei ihrer Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid vorbringen. „Wir sind gespannt, welche Normen und Gesetzen die Landesregierung noch ändern wird, um den Flughafenausbau durchzusetzen“, sagt Brigitte Martin vom BUND.
Mit der Gesetzesänderung wird der hessische Grundsatz, dass der Bannwald den dauerhaften Schutz unverzichtbarer Waldbestände für die Menschen im Ballungsgebiet sichert, beseitigt. Künftig wird jeder Eingriff in den Bannwald möglich. Es ist für den BUND nicht vorstellbar, dass ein Ministerium die Bannwaldverordnung bestehen lässt, wenn die Realisierung größerer Projekte nur noch durch den Bannwald „blockiert“ wird. „Gerade dieser Landesregierung müssen wir nach der Vorlage der grauenvollen Novelle zum Hessischen Naturschutzgesetz misstrauen“, meint BUNDsprecherin Brigitte Martin.
Gesetzestechnisch wird die Änderung durch einen zusätzlichen Artikel bei der Novelle des Naturschutzgesetzes erfolgen. § 22 Hessisches Forstgesetz erhält einen neuen Absatz. Danach kann die oberste Forstbehörde, also das zuständige Forstministerium, Bannwälder durch eine Rechtsverordnung aufheben, „sofern überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern.“ Diese Gesetzeshürde ist nach Auffassung des BUND extrem niedrig, da ein Überwiegen von Gemeinwohlgründen die Voraussetzung für alle größeren Vorhaben ist, die Wald beanspruchen.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Entscheidung zur Aufhebung des Bannwaldes in einem eigenständigen Verfahren außerhalb der Entscheidung zum Flughafenausbau fallen wird. Die Bannwaldaufhebung wird sogar vor der Entscheidung zum Flughafenausbau erfolgen können. Kläger gegen den Flughafenausbau könnten diesen Punkt dann nicht mehr bei ihrer Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid vorbringen. „Wir sind gespannt, welche Normen und Gesetzen die Landesregierung noch ändern wird, um den Flughafenausbau durchzusetzen“, sagt Brigitte Martin vom BUND.
Mit der Gesetzesänderung wird der hessische Grundsatz, dass der Bannwald den dauerhaften Schutz unverzichtbarer Waldbestände für die Menschen im Ballungsgebiet sichert, beseitigt. Künftig wird jeder Eingriff in den Bannwald möglich. Es ist für den BUND nicht vorstellbar, dass ein Ministerium die Bannwaldverordnung bestehen lässt, wenn die Realisierung größerer Projekte nur noch durch den Bannwald „blockiert“ wird. „Gerade dieser Landesregierung müssen wir nach der Vorlage der grauenvollen Novelle zum Hessischen Naturschutzgesetz misstrauen“, meint BUNDsprecherin Brigitte Martin.
Gesetzestechnisch wird die Änderung durch einen zusätzlichen Artikel bei der Novelle des Naturschutzgesetzes erfolgen. § 22 Hessisches Forstgesetz erhält einen neuen Absatz. Danach kann die oberste Forstbehörde, also das zuständige Forstministerium, Bannwälder durch eine Rechtsverordnung aufheben, „sofern überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern.“ Diese Gesetzeshürde ist nach Auffassung des BUND extrem niedrig, da ein Überwiegen von Gemeinwohlgründen die Voraussetzung für alle größeren Vorhaben ist, die Wald beanspruchen.
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Natur- u. Umweltschutz Pressemitteilungen des BUND Hessen Juristisches zum FRA-Ausbau Bannwald
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