Flughafenerweiterung Frankfurt/ M. contra Klimaschutzprogramm
Antwort des Ministeriums
Von: @(Roland Schellhass) <2001-04-18>

... die Mühlen der Ministerien mahlen langsam, aber gründlich. Auf meinen offenen Brief, erhielt ich - nach einem Erinnerungsschreiben mit Rückschein vom 05.03.2001 - immerhin in der Karwoche das untenstehende Antwortschreiben.

Das Schreiben des Ministeriums ließe sich sinngemäß etwa so zusammenfassen:

Die besondere Umweltschädlichkeit des Luftverkehrs aufgrund der hohen Steigerungszahlen und die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen zur Reduzierung seiner CO2 –Emissionen wird erkannt. Es bestehen jedoch noch kaum konkrete Ansätze für Gegenmaßnahmen, was mit der Langwierigkeit beim Fortschritt internationaler Vereinbarungen begründet wird. Als wirksamer und rechtlich leichter umsetzbar als die Einführung der Kerosinbesteuerung wird die Einführung von Abgabenlösungen genannt; so werde im Bundesverkehrsministerium ein Vorschlag zur Einführung emissionsbezogener Landegebühren "mit Nachdruck vorbereitet".
Die weitere Zunahme des Luftverkehrs im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung wird als eine Art Gesetzmäßigkeit nicht in Zweifel gezogen; es müsse jedoch auch hier wie bei den anderen Verkehrsträgern "ein Beitrag zur Entkoppelung von Wirtschaftswachstum mit den Belangen des Umweltschutzes geleistet werden".
Im Übrigen müsse man Geduld haben, wenn Veränderungen im Bereich des Luftverkehrs länger dauern als in anderen Bereichen.

Da kann ich nur sagen: Von einem "grünen" Umweltministerium habe ich anderes erwartet! Was soll die Notwendigkeit schnellen und wirkungsvollen Handelns denn noch mehr vor Augen führen als die enorme jährliche Steigerungsrate von 5% im Luftverkehr? Wahrscheinlich werden die Mensch-gemachten Klimaveränderungen in Form von Unwettern die Flugzeuge früher und häufiger zu Boden zwingen als das "planvolle Handeln" unserer Regierungen.

Roland Schellhaas



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bonn, 04.04.2001

Umwelt und Luftverkehr

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

für Ihr Schreiben zum Thema Luftverkehr danke ich Ihnen.

Ohne Zweifel ist es schwer, im Luftverkehr Mobilitätsbedürfnisse und wirtschaftliche Interessen mit den Belangen des Umweltschutzes zu vereinbaren. Der Luftverkehr muss gemeinsam mit den anderen Verkehrsträgern einen Beitrag zur Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung leisten. Es sollte daher vorbeugend gehandelt werden. Wir müssen zu abgestimmten Regelungen in der EU und der internationalen Gemeinschaft kommen, nur dann kann den globalen Umweltauswirkungen des Luftverkehrs nachhaltig begegnet werden. Möglichkeiten für nationale Maßnahmen müssen genutzt werden. Darüber hinaus müssen die ökonomischen Randbedingungen so verändert werden, dass auch der Luftverkehr für seine Umweltbelastungen bezahlt.

Die Forderung nach einer Aufhebung der Steuerbefreiung auf Kerosin im internationalen Luftverkehr als Anreiz zum Einsatz verbrauchsärmerer Techniken und zur steuerlichen Gleichstellung der Verkehrsträger wird aufrechterhalten. Man muss hier allerdings Realist genug sein, um zu wissen, dass es auf internationaler Ebene in absehbarer Zeit nicht zu einer Kerosinsteuer kommen wird. Auch innerhalb der EU sind die Mitgliedsstaaten unterschiedlicher Meinung. Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung "Luftverkehr und Umwelt" ein umfassendes Konzept vorgelegt, das diese und auch andere effiziente ökonomische Maßnahmen beschreibt. So werden dort auch Abgabenlösungen genannt, die als Alternative oder Ergänzung zur Steuer verfolgt werden. Studien zeigen, dass die Abgaben wirksamer und rechtlich leichter zu verwirklichen sind als die Einführung der Kerosinsteuer.

Im übrigen sollte die EU durch Vorbereitung bzw. Weiterentwicklung von Umweltschutzmaßnahmen im Luftverkehrsbereich den Handlungsdruck auf die ICAO verstärken. Es sind insbesondere Maßnahmen zur Minderung der weiterhin stark anwachsenden CO2-Emissionen des Luftverkehrs erforderlich. Auf ICAO-Ebene zeichnet sich ab, dass man sich zur CO2-Minderung auf die Einführung eines Emissionshandels für den internationalen Luftverkehr verständigen wird. Bei entsprechender Ausgestaltung wäre der Emissionshandel die einzige Maßnahme, die die Einhaltung des Kyoto-Ziels auch als sektorales Ziel im Luftverkehr ermöglichen würde.

Neben der ICAO müssen die nationale und die EU-Ebene für zukünftige ökonomische Maßnahmen im Luftverkehr voll ausgeschöpft werden. Mein Ziel ist es, dass die EGKommission nach der ICAO-Vollversammlung (September 2001) ihre Arbeiten zur Einführung ökonomischer Maßnahmen im Luftverkehr mit der Vorlage von konkreten Vorschlägen fortsetzt.

Im Rahmen der internationalen Aktivitäten zum Klimaschutz stellt die Zuordnung der klimarelevanten Emissionen des Flugverkehrs zu den einzelnen Staaten ein noch nicht gelöstes Problem dar. Erst wenn dazu eine akzeptierte Methode zur Verfügung steht, können quantitative Verpflichtungen den einzelnen Vertragsstaaten auferlegt werden. Unabhängig davon, wie diese Methode aussehen wird, müssen Möglichkeiten zur Einführung ökonomischer Maßnahmen im Luftverkehr geprüft und eingesetzt werden. Eine Minderung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs bis 2005 ist nicht zu erwarten. Die spezifischen C02-Emissionen der einzelnen Flugzeuge sind in den vergangenen Jahren jedoch deutlich zurückgegangen.

Emissionsbezogene Landegebühren können den Einsatz abgasarmer Flugzeuge beschleunigen. Diese Maßnahme erscheint auch ohne umfangreiche internationale Absprachen als lokales Lenkungsinstrument anwendbar. Deshalb wird ein entsprechender Vorschlag derzeit im Bundesverkehrsministerium in enger Abstimmung mit meinem Hause mit Nachdruck vorbereitet.

Der Luftverkehr wird auch im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle spielen. Gleichwohl wird eine verantwortungsvolle Luftverkehrspolitik nicht mehr an einer stärkeren Einbeziehung von Aspekten des Umweltschutzes vorbeikommen.

Ich sehe Ihr Schreiben als Unterstützung an, die ich mir zukünftig auch dann erhoffe, wenn die Fortschritte bei der Durchsetzung von Maßnahmen im Luftverkehr aus den geschilderten Gründen nicht in Zeiträumen erfolgt, die vielleicht in anderen Bereichen möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Knobloch

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