Klagen der Stadt Offenbach gegen den Frankfurter Flughafenbetrieb abgewiesen
PM der Landesregierung - Posch freut sich
<2003-04-02>
Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom: 02.04.2003
Posch begrüßt Abweisung der Klage der Stadt Offenbach gegen Flughafenbetrieb
Genehmigungsrechtliche Grundlage des Flugbetriebs gesichert / Eingeleiteter Weg zur schrittweisen Lärmreduzierung kann fortgesetzt werden
Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Klagen der Stadt Offenbach gegen den Frankfurter Flughafenbetrieb begrüßt. "Die Abweisung der Klagen bestätigt unsere Rechtsposition und insbesondere die genehmigungsrechtliche Grundlage für den Betrieb am Frankfurter Flughafen", hob Posch am Mittwoch hervor.
Der Minister sieht sich ebenfalls in den von ihm eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Fluglärm in den Anrainergemeinden des Flughafens bestätigt. "Das Urteil untermauert die rechtliche Basis für unsere Anordnung lärmreduzierender Maßnahmen, zum Beispiel des derzeit geltenden Lärmkontingents sowie der Ausweitung des Gebietes für passiven Schallschutz. Insbesondere stützt der VGH das von uns aufgegriffene Handlungsgebot zum Schutz der Bevölkerung in Verbindung mit den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung. Auf dieser Grundlage kann der von uns eingeleitete Weg zur schrittweisen Reduzierung des Fluglärms fortgesetzt werden", sagte Posch.
Posch begrüßt Abweisung der Klage der Stadt Offenbach gegen Flughafenbetrieb
Genehmigungsrechtliche Grundlage des Flugbetriebs gesichert / Eingeleiteter Weg zur schrittweisen Lärmreduzierung kann fortgesetzt werden
Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Klagen der Stadt Offenbach gegen den Frankfurter Flughafenbetrieb begrüßt. "Die Abweisung der Klagen bestätigt unsere Rechtsposition und insbesondere die genehmigungsrechtliche Grundlage für den Betrieb am Frankfurter Flughafen", hob Posch am Mittwoch hervor.
Der Minister sieht sich ebenfalls in den von ihm eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Fluglärm in den Anrainergemeinden des Flughafens bestätigt. "Das Urteil untermauert die rechtliche Basis für unsere Anordnung lärmreduzierender Maßnahmen, zum Beispiel des derzeit geltenden Lärmkontingents sowie der Ausweitung des Gebietes für passiven Schallschutz. Insbesondere stützt der VGH das von uns aufgegriffene Handlungsgebot zum Schutz der Bevölkerung in Verbindung mit den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung. Auf dieser Grundlage kann der von uns eingeleitete Weg zur schrittweisen Reduzierung des Fluglärms fortgesetzt werden", sagte Posch.
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Wirtschaftsministerium, hessisches Hessische Landesregierung Gerichtsurteile Klage (vor Gericht) Lärmwirkungs-Forschung Posch Rechtsstreit bez. Flughafen FRA Pressemitteilungen
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