Bannwald "relativ unersetzlich" ?
Ausbaugegner zweifeln Demokratieverständnis des Landwirtschaftsministers an
<2001-09-14>
Bannwald ist für das Wohl der Allgemeinheit unersetzlich und darf folglich nicht angetastet werden. So sieht es das Gesetz vor und logisches Nachdenken bestätigt diese Schlussfolgerung. Wie der Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau, Wolfgang Ehle, feststellt, soll dieser Kausalzusammenhang von Wald und Allgemeinwohl nun plötzlich zur Disposition stehen. Der Grund: Nur dann kann der geplante Flughafenausbau überhaupt stattfinden. Denn der Standort der neuen Landebahn ist mitten im Bannwald.
„Wo kommen wir eigentlich hin, wenn jedes Gesetz der Beliebigkeit anheimfällt und bei entsprechendem Druck von Interessengruppen einfach gekippt werden kann? Minister Dietzel hat mit solchem Vorgehen Erfahrung. Ob Kellerwald oder Kelsterbacher Wald – stets ist er folgsam auf Seiten derer, die kommerzielle Interessen vertreten.“
Aus gutem Grund ist eine Aufhebung des Bannwaldgesetzes nicht vorgesehen. Es ist die Pflicht eines Volksvertreters, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, und nicht, sich zum Büttel eines Konzerns machen zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn es um wissenschaftlich abgesicherte Zusammenhänge geht, wie im Falle des Bannwaldes. „Irgendwann definieren die Politiker auch noch, dass das Wasser bergauf fliesst!“ befürchtet Ehle.
Wie der BUND sehr richtig hervorhebt, ist der Flughafenausbau nach herrschender Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Darf man Gesetze dann einfach „passend machen“, wenn es opportun erscheint – oder sind sie nicht im Gegenteil dazu da, bestimmte Regeln und Grenzen für alle gleichermassen festzuschreiben?
Das Bündnis der Bürgerinitiativen wird sich im Rahmen des anstehenden Raumordnungsverfahrens intensiv mit der Bannwaldfrage befassen und verweist auf das hessische Landesplanungsgesetz, in dem gefordert wird, dass „die natürlichen Grundlagen des Lebens erhalten und nachhaltig gesichert“ werden sollen. Der Bannwald gehört unzweifelhaft zu diesen Lebensgrundlagen! Das Bündnis fordert auch die Kommunen auf, bei ihren Einwendungen diesen Punkt einzubeziehen.
„Wo kommen wir eigentlich hin, wenn jedes Gesetz der Beliebigkeit anheimfällt und bei entsprechendem Druck von Interessengruppen einfach gekippt werden kann? Minister Dietzel hat mit solchem Vorgehen Erfahrung. Ob Kellerwald oder Kelsterbacher Wald – stets ist er folgsam auf Seiten derer, die kommerzielle Interessen vertreten.“
Aus gutem Grund ist eine Aufhebung des Bannwaldgesetzes nicht vorgesehen. Es ist die Pflicht eines Volksvertreters, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten, und nicht, sich zum Büttel eines Konzerns machen zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn es um wissenschaftlich abgesicherte Zusammenhänge geht, wie im Falle des Bannwaldes. „Irgendwann definieren die Politiker auch noch, dass das Wasser bergauf fliesst!“ befürchtet Ehle.
Wie der BUND sehr richtig hervorhebt, ist der Flughafenausbau nach herrschender Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Darf man Gesetze dann einfach „passend machen“, wenn es opportun erscheint – oder sind sie nicht im Gegenteil dazu da, bestimmte Regeln und Grenzen für alle gleichermassen festzuschreiben?
Das Bündnis der Bürgerinitiativen wird sich im Rahmen des anstehenden Raumordnungsverfahrens intensiv mit der Bannwaldfrage befassen und verweist auf das hessische Landesplanungsgesetz, in dem gefordert wird, dass „die natürlichen Grundlagen des Lebens erhalten und nachhaltig gesichert“ werden sollen. Der Bannwald gehört unzweifelhaft zu diesen Lebensgrundlagen! Das Bündnis fordert auch die Kommunen auf, bei ihren Einwendungen diesen Punkt einzubeziehen.
Themen hierzuAssciated topics:
BBI-PMs Juristisches zum FRA-Ausbau Bannwald
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