RP Darmstadt:
RP terminiert Erörterung von Flughafen-Bodenlager auf 24. Juni
Pressemitteilung vom 08.06.2020
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2020-06-20>
Der wegen Corona verschobene Erörterungstermin zum temporären Bodenlager am Frankfurter Flughafen findet am 24. Juni 2020 in Frankfurt statt.

Der Termin zur Erörterung des temporären Bodenlagers am Frankfurter Flughafen wird am 24. Juni nachgeholt. Das teilt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als verfahrensführende Behörde mit. Er war eigentlich für Ende April geplant gewesen, konnte aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb eines temporären Bodenlagers mit einer Gesamt-Kapazität von rund 600.000 Kubikmetern. Die Fraport AG plant, auf einer Luftfrachtfläche der Cargo City Süd PFC-haltige Böden und Bauschutt aus den Neubau-Bereichen des Terminals 3 bis zur Entsorgung zwischenzulagern.

140 Personen oder Institutionen haben beim RP Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Sie betreffen vor allem das Planungsrecht, Abfalleinstufung und Abfallentsorgung, den Grundwasser- und Bodenschutz, Luft- und Schallimmissionen sowie den Naturschutz.

Das RP Darmstadt als Genehmigungsbehörde gibt den Einwenderinnen und Einwendern bei dem Vor-Ort-Termin die Möglichkeit, ihre Einwände in Anwesenheit der Vorhabensträgerin noch einmal persönlich zu erläutern. Diese erhält die Gelegenheit, dazu ebenfalls noch einmal mündlich Stellung zu beziehen.

Ende der gesetzlichen Einspruchsfrist war der 6. März dieses Jahres gewesen. Zuvor hatten die Unterlagen der Fraport AG zur Einsicht in Mörfelden-Walldorf und bei der federführenden Stelle des RP in Frankfurt (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt /Dezernat Abfallwirtschaft West) ausgelegen.

Der Termin beginnt am 24. Juni um 9.30 Uhr im Behördenzentrum Frankfurt (Gutleutstraße 130, Bauteil A2/Raum U1.50). Sollte es aus Zeitgründen notwendig sein, wird die Erörterung dort am Folgetag zur gleichen Uhrzeit fortgesetzt.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen während der Erörterung die derzeit geltenden Hygieneregeln beachtet werden. Hierzu zählen insbesondere das Einhalten der Abstandsregeln und das Eintragen in eine Teilnehmerliste.

Die Pressemitteilung im Original findet man hier.

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