Hierzu bietet der 24. Tag gegen Lärm mit dem Motto: „Immer noch zu laut!?“ eine Plattform sich gegen diese Geißel aufzulehnen.
Die aktuellen Reisebeschränkungen führen dazu, dass mancherorts der Fluglärm momentan deutlich abgenommen hat und es ist an der Zeit die Weichen für eine dauerhafte Begrenzung der Flugbewegungen zu legen.
Der Gesundheitsschutz darf durch wirtschaftliche Interessen nicht weiterhin hinten angestellt werden.
Unsere Forderungen an alle Politiker in Stadt und Land und Europa lauten deshalb:-
Priorisierung des öffentlichen Personennahverkehr
Verbot von Kurzstreckenflügen insbesondere in Deutschland
gesetzliches Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
drastische Reduzierung der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen
Beendigung des Flughafenausbaus in Frankfurt
Wegfall der Subventionierung des Luftverkehrs und der Landegebühren für Billigflieger
Gleichbehandlung des Flugverkehrs mit anderen Verkehrsträgern und gleiche Besteuerung von Flugbenzin, wie bei allen anderen Treibstoffen.
Das Bündnis der Bürgerinitiativen hat den Tag gegen Lärm immer zum Anlass genommen, um durch Kundgebungen auf die gesundheitlichen Folgen von Fluglärm aufmerksam zu machen. Dies ist momentan nicht möglich. Die nächsten Kundgebungen sind für den Juni geplant.
Wolfgang Heubner - Mitglied im Sprecherkreis des BBI
Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“, kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärm betroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität. Die gemeinsamen Ziele sind:
Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region.
Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen.
Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000 pro Jahr und Reduzierung der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet.
Stilllegung der Landebahn Nordwest.
BBI-PMs Gesundheitsgefahren durch (Flug-)Lärm Lärm durch Nachtflüge Nachtflugverbot Steuerbefreiungen bei Kerosin Flughafen-Ausbau FRA