Vorbemerkung:
Für diejenigen, die Interesse am Planfeststellungsverfahren A380-Werft und insbesondere auch am eingeleiteten Verfahren zum Bau einer Landebahn Nordwest haben, habe ich nachfolgend einige Fragen zur Teilnahme am Erörterungstermin zusammengestellt.
Dieses erfolgt auf Basis meiner persönlichen Erfahrungen und meines sachlichen Interesses am Verfahren. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher auch keine rechtlich verbindlichen Angaben machen. Generell kann ich natürlich auch keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben und Einschätzungen machen - auch wenn ich mir Mühe gebe, alles korrekt darzustellen.
Frage 1: Warum sollte man zum Erörterungstermin hingehen ?
- Weil man sich detailliert über das geplante Vorhaben und seine Auswirkungen informieren kann.
- Weil man seine Einwände gegen die A380-Werft-Pläne genauer erläutern kann.
- Weil man Fragen stellen und genauere Auskünfte bekommen kann.
- Weil man sich gut auf das Landebahn-Verfahren vorbereiten kann.
- Weil man Spaß haben kann: Die Rededuelle zwischen den Anwälten und Fraport können sehr unterhaltsam sein.
- Weil man dabei gewesen sein sollte !
Frage 2: Wann und wo findet der Erörterungstermin zur A380-Werft statt ?
- In Mörfelden, Dreieichstraße 12-14, jeweils Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 9:30 bis 19:00 .
Diese und viele weitere nützliche organisatorische Angaben finden sich im Internet auch unter der "offiziellen" Adresse www.Planfeststellung-A380.de .
Frage 3: Wo kann man sein Auto (vor Ort) parken ?
- Rechts neben dem Garny-Gebäude gibt es einen Parkplatz. Zunächst durfte man auf diesen Platz nur mit einem Berechtigungsausweis. Mittlerweile auch ohne - sofern noch Platz vorhanden ist. Doch das dürfte vermutlich in der kommenden Zeit immer der Fall sein.
- Wer nicht auf den "offiziellen" Platz möchte, kann auch im "Hessenring", südlich des Verkehrskreisels beim Garny-Gebäude problemlos parken. Der Fußweg ist kaum weiter, als vom Garny-Parkplatz.
Frage 4: Wie zeitig muß man eintreffen ?
- Wer das erste Mal zum Erörterungstermin kommt, sollte ein paar Minuten für die Registrierung einplanen. Bei Einwendern geht das recht fix. Sollte es Probleme geben und die "Clearningstelle" bemüht werden müssen, ist aber auch hier mit einer zügigen Abwicklung zu rechnen.
- Bei wiederholten Besuch des Erörterungstermins dauert die Registrierung kaum eine Minute. Man legt nur seinen Ausweis vor und bekommt eine Art "Eintrittskarte" für den Tag, die man immer bei sich führen und zum Betreten des Saales vorzeigen muss.
Frage 5: Wird man beim Betreten "gefilzt" ?
- Es war vorgesehen, stichprobenartige Kontrollen (Waffen) durchzuführen. Ausgerechnet einige Anwälte sollte so durchsucht werden. Ich habe aber seit Tagen keine Taschenkontrolle etc. mehr bemerkt.
Frage 6: Macht das Sicherheitspersonal Probleme ?
- Nein, nicht mehr.
Nach den Vorkommnissen des ersten Tages ist jede einzelne "Security"-Person ernsthaft bemüht, freundlich und zuvorkommend zu sein.
Frage 7: Gibt es ordentliche Sitzplätze ?
- Auf jeden Fall gibt es seit dem zweiten Tag des Erörterungstermins genug einfache Kunststoff-Stühle. Trotz ihrer einfachen Konstruktion sind sie relativ bequem. Es gibt aber auch mehrere Dutzend gepolsterte Stühle an Tischreihen, die für jedermann frei "besetzbar" sind. Auf den Tischen gibt es Mikrofone, Lampen und genug Stromanschlüsse für Notebooks bis Handy-Netzteil etc.
Frage 8: Muss man sein Handy abgeben / ausschalten ?
- Nach den offiziellen Regeln müssten die Handys abgeschaltet werden. Macht aber wohl keiner. Man sollte aber den Klingelton unbedingt abstellen, da solcherart Geräusche schon recht störend sind. Zum Telefonieren kann man dann schnell vor den Erörterngsraum rausgehen (oder zumindest etwas abseits).
Die vom RP befürchtete Störung der Haus-Elektronik habe ich nur ein einziges Mal andeutungsweise bemerken können.
Frage 9: Wie kann man sich verpflegen ?
- Man kann seine Stulle, Getränke etc. mitbringen.
- Es gibt im Hause so etwas wie eine "Imbissbude".
- Gegenüber dem Garny-Gebäude gibt es einen Imbiss / Restaurant.
Frage 10: Wann gibt es Pausen ?
- Mittags wird vom Verhandlungsleiter eine Pause von ca. 90 Minuten gemacht. Irgendwann ab ca. 12 Uhr.
- Etwa alle 90 Minuten wird eine ca. 15-Minütige Pause gemacht.
- Manchmal müssen sich die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums für eine Weile zur Beratung zurückziehen.
Frage 11: Wie kann ich etwas sagen ?
- Vermutlich wird es für eine Weile noch eine Rednerliste geben. Man geht also (am besten gleich beim Eintreffen) zur Antragstelle in der Halle und läßt sich auf die Rednerliste eintragen. Ist die Liste der 15 Personen abgearbeitet, kommt die nächste Liste dran. Es kann aber durchaus Stunden dauern, bis eine einzelne Liste abgearbeitet ist.
- Wenn es nicht allzu hitzig hergeht, läßt der Verhandlungsleiter auch 'mal kurze Zwischenfragen zu.
Frage 11a: Wann kann ich etwas sagen ?
- Es gibt eine (vorläufige) Tagesordnung mit einem unverbindlichen Terminplan. Wenn man zu einem Thema dieser Tagesordnung etwas vorbringen will, sollte man es möglichst zum passenden Tagesordnungspunkt machen. Das hat den Vorteil, dass die entsprechenden Fachleute anwesend sind und die Frage / der Einwand nicht so leicht "untergeht", wei er zum "falschen" Zeitpunkt im Protokoll landet.
- Hat man den "richtigen" Tagesordnungspunkt verpasst, ist es trotzdem möglich, seine Fragen / Einwände / ... vorzutragen. Herr Bickel versichert, dass niemand abgewiesen wird, wenn er/sie nicht zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt anwesend sein konnte und daher seinen Beitrag zu späterer Zeit bringt.
Frage 12: Was kann ich sagen ?
- Alles, was der sachlichen Erörterung der Pläne dient und zum angesagten Tagesordnungpunkt passt. Es macht dabei aber wenig Sinn, nur die eigene Einwendung vorzulesen, weil diese sich bereits in den Unterlagen befindet. Wenn man jedoch bestimmte Aspekte etwas näher ausführen möchte oder Informationen von RP oder Fraport haben möchte, ist man hier richtig. Aber auch die Darstellung der persönlichen Betroffenheit kann nützlich sein.
- Der Verhandlungsleiter hat durchaus großes Verständnis dafür, dass die einfachen Einwender nicht so wie die Rechtsanwälte mit Paragraphen und Gerichtsurteils-Verweisen glänzen können. Wichtig ist ihm, dass das Anliegen verständlich "rüberkommt". Ggf. auch 'mal etwas "emotionaler".
Frage 13: Kann ich Anträge stellen ?
- Jeder Einwender kann Anträge stellen. Sei es, dass das Verfahren abgebrochen oder unterbrochen werden soll, weil ... oder dass eine wichtige Frage auch garantiert und bald beantwortet werden soll oder ...
Mündliche Anträge sollten möglichst klar als solche ersichtlich sein („Ich stelle den Antrag, ..."). Man muss dann im Lauf des Verfahrens selbst verfolgen, ob der Antrag entschieden wurde, gegebenenfalls auch penetrant nachfragen (hier klappt die Organisation nicht ...). - Komplizierte oder sehr wichtige Anträge (etwa Erstellung eines weiteren Gutachtens) kann man auch schriftlich an der Antragsstelle einreichen. Man bekommt dann auch eine schriftliche Antwort.
Frage 14: Macht der Versammlungsleiter (Herr Bickel) Probleme ?
- Auch wenn mir vielleicht nicht jeder zustimmen mag: Herr Bickel gibt sich aus persönlicher Überzeugung heraus (und um ggf. vor Gericht bestehen zu können) große Mühe, einen fairen Verhandlungsverlauf zu erreichen. Er stellt gewisse Grundregeln auf, weicht aber im Einzelfall durchaus auch schon 'mal pragmatisch vom starren Schema ab, wenn er es für den Fortgang der Erörterung für schlicht "vernünftig" hält.
- Sollte vom Herrn Bickel z.B. eine Nachfrage kommen, ist dieses meist nicht als Kritik zu verstehen, sondern eher als Hilfe, z.B. ein formuliertes Problem oder eine Frage eindeutiger zu fixieren, damit es auch ordentlich erörtert werden kann.
- Gerade den Nicht-Juristen gegenüber ist Herr Bickel sehr aufgeschlossen. Gegenüber den Anwälten werden wir "normalen" Einwender eher bevorzugt behandelt.
Frage 15: Kann ich schriftliche Unterlagen in meinen Vortrag einbeziehen?
- Es gibt neben dem Saal-Mikrofon eine Kamera, die Folien und auch normale Papiere aufnehmen kann. Die Dokumente werden dann an drei Leinwände projeziert.
- Bei Projektionen vom Notebook aus hat es gewisse technische Probleme gegeben. Im Prinzip sollte es aber gehen. Rechtzeitige Absprache "mit der Technik" ist angeraten.
Frage 16: Macht es Sinn, nur ein paar Stunden (z.B. Am Freitag nach Feierabend) zu kommen ?
- In vielen Fällen ja. Durch das Verfolgen der Erörterung bekommt man auch als Nicht-Jurist einen Eindruck, wie ein Planfeststellungsverfahren funktioniert. Vor allem aber kann man wahrscheinlich viel besser erkennen, wie man zukünftig seine eigenen Einwendungen noch wirkungsvoller gestalten kann!
Frage 17: Muss ich am Erörterungstermin teilnehmen, damit meine Einwendung berücksichtigt wird ?
- Alle eingereichten Einwendungen werden im Verfahren berücksichtigt. Der Erörterungstermin soll dazu dienen, die Probleme besser herauszuarbeiten und nach Konfliktlösungen zu suchen. Wer nicht persönlich am Termin teilnimmt, hat zwar etwas verpasst, aber keine rechtlichen Nachteile !
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