ADV: Entwurf eines novellierten Fluglärmgesetzes beeinträchtigt Entwicklungschancen der deutschen Flughäfen
Pressemitteilung vom 01.06.2005
<2005-06-01>
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 wird von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) grundsätzlich begrüßt. Die ADV begrüßt insbesondere den Versuch der Bundesregierung, durch eine gesetzliche Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen für Fluglärm Rechts- und Planungssicherheit bei Neu- und Ausbauvorhaben zu schaffen. Sie glaubt jedoch nicht, dass dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht wird und fordert nach wie vor eine rechtstechnisch saubere Regelung dieser Zumutbarkeitsgrenzen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) als dem einschlägigen Fachplanungsrecht.
Der Entwurf weist aus Sicht der ADV darüber hinaus weitere erhebliche Mängel auf: So gehen die vorgeschlagenen Lärmgrenzwerteinsbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben über das hinaus, was nach den Ergebnissen der anerkannten Lärmwirkungsforschung zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Auch das Ziel einer Entschärfung von bestehenden Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte wird leider völlig verfehlt, da die bestehenden Ausnahmeregelungen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet werden.
Die für lärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs geltenden Grenzwerte müssen - wie nach der bisherigen Rechtspraxis - an entschädigungsrechtlichen Kriterien und nicht an denen des Gesundheitsschutzes ausgerichtet werden. Weiterhin hält die ADV die geplante Ungleichbehandlung von zivilem und militärischem Fluglärm für nicht sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV: "Unser Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Flughäfen. Damit kann von einer Absicherung der ökonomischen Perspektive der Airports keine Rede sein. Auch wegen anderer deutlicher Mängel bedarf der Entwurf noch dringend einer sorgfältigen Überarbeitung. Nur so können die angestrebten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele tatsächlich realisiert werden."
Der Entwurf weist aus Sicht der ADV darüber hinaus weitere erhebliche Mängel auf: So gehen die vorgeschlagenen Lärmgrenzwerteinsbesondere für Neu- und Ausbauvorhaben über das hinaus, was nach den Ergebnissen der anerkannten Lärmwirkungsforschung zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Auch das Ziel einer Entschärfung von bestehenden Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte wird leider völlig verfehlt, da die bestehenden Ausnahmeregelungen von Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet werden.
Die für lärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs geltenden Grenzwerte müssen - wie nach der bisherigen Rechtspraxis - an entschädigungsrechtlichen Kriterien und nicht an denen des Gesundheitsschutzes ausgerichtet werden. Weiterhin hält die ADV die geplante Ungleichbehandlung von zivilem und militärischem Fluglärm für nicht sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV: "Unser Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Flughäfen. Damit kann von einer Absicherung der ökonomischen Perspektive der Airports keine Rede sein. Auch wegen anderer deutlicher Mängel bedarf der Entwurf noch dringend einer sorgfältigen Überarbeitung. Nur so können die angestrebten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele tatsächlich realisiert werden."
Themen hierzuAssciated topics:
Fluglärmgesetz BDL Novellierung des Fluglärmgesetzes
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