BUND: CCT-Klageverfahren erfolgreich abgeschlossen
Bundesweite Stärkung des Umweltschutzes gegen das übermächtige Luftverkehrsrecht erkämpft (PM vom 5.10.2007)
Von: @BUND Hessen <2007-10-05>
Der BUND wird mit dem Geld, dass Fraport im Rahmen eines Vergleichs im Prozess um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CCT-Werft zahlt, eine Naturschutz-Stiftung gründen. Eine Fortsetzung des Rechtsstreits wäre sinnlos, da die Halle schon gebaut ist

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat in seiner Vorstandssitzung am 04.10.07 die Gründung einer Naturschutzstiftung beschlossen. "Das Stiftungskapital in Höhe von 400.000,00 € ist die handfeste Konsequenz unserer Beharrlichkeit im Rechtsstreit mit der Fraport AG", erläutert Vorstandssprecher Jörg Nitsch. Zugleich hat der Vorstand seinen festen Willen, gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu klagen, bekräftigt und den unverhohlenen Wortbruch des Ministerpräsidenten zum Nachtflugverbot kritisiert. "Gerade weil wir wissen, dass die Regierung ihre Zusagen in Sachen Flughafenausbau nicht einhält, werden wir unsere harte Kritik an den seit Monaten erkennbaren Rechtsfehlern vor Gericht konsequent fortsetzen", bekräftigte Jörg Nitsch.

Hintergrund der Fraport-Zahlung ist ein Vergleich des BUND zur Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CCT-Flugzeugwerft vom 14.11.2003 mit den Prozessbeteiligten, zu denen außer der Fraport AG auch das Land Hessen und die Jasen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG gehörten. Die Werft hat einen Umfang von 7,2 Hektar. Kernstück ist eine gewaltige Wartungshalle mit den Abmessungen 175 Metern Länge, 79,5 Metern Breite und 23,30 Metern Höhe. Der BUND Hessen hatte die Genehmigung beklagt, weil die Werft ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung genehmigt wurde. Zugleich wollte der BUND erreichen, dass die Planungen zur CCT- und zur A380-Werft verknüpft würden, damit die Möglichkeiten der Flächenersparnis und ein verbesserter Schutz des Bannwaldes Eingang in die Genehmigungsverfahren finden könnten. Mit diesem strategischen Ziel ist der BUND gescheitert. Die CCT-Werft wurde errichtet. Da ihr Bestand und ihr Betrieb durch eine Baugenehmigung gesichert ist, ging es in der weiteren Auseinandersetzung ausschließlich um abstrakte Rechtsfragen. Diese Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten Instanz zu Gunsten der Umwelt und der Flughafennachbarschaft entschieden. Da der BUND keinen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der CCT-Werft hat, wäre es in der so notwendigen Wiederholung der Verhandlung vor dem VGH-Kassel nicht um die Beseitigung der Halle und die Schadensbeseitigung in der Natur, sondern ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Genehmigungsverfahren als Planfeststellungsverfahren wiederholt werden müsse. Auf diesen Rechtstreit ohne erkennbare Vorteile für Natur und Umwelt hat der BUND nun durch den Vergleich verzichtet.

Mit der beschlossenen Stiftung sollen entsprechend der gerichtlichen Verfügung Maßnahmen des Naturschutzes verfolgt werden. "Wir wollen so aus einer einmaligen Naturzerstörung eine dauerhafte Hilfsquelle für die Natur etablieren", erklärt Jörg Nitsch. "Mit den Stiftungserträgen können wir künftig zahlreiche Maßnahmen unserer Orts- und Kreisverbände in ganz Hessen unterstützen." Durch die Werbung um Zuspenden soll das Stiftungskapital konsequent erhöht werden, um so die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. "Die Stiftung wird uns dabei helfen, der politisch unabhängige Anwalt für die Natur zu bleiben.

Durchgesetzt hatte sich der BUND am 07.12.2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Rechtsauffassung, dass Zubauten auf einem genehmigten Flughafen, wie die Flugzeugwartungshalle "CCT-Werft", nicht prinzipiell ohne Verträglichkeitsprüfung genehmigt werden dürfen. Anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte das Bundesverwaltungsgericht das Recht zur Verbandsbeteiligung gestärkt und klargestellt, dass ein Verband, der rechtsfehlerhaft nicht beteiligt wurde, dieses Recht ganz unabhängig von etwaigen Rechtsfehlern in der Entscheidung erfolgreich beklagen kann.

Damit hat das Gericht die Hoffnung all derjenigen zerstört, die meinten, dass eine rechtswidrige Umgehung Beteiligungsrecht der Naturschutzverbände folgenlos bliebe, weil der Verband nur das Ergebnis der Entscheidung, nicht aber sein Beteiligungsrecht allein durchsetzen könne. Beide Aspekte des Urteils sichern die Position der Naturschutzverbände in Genehmigungs- und Klageverfahren: "Wir treten auf Augenhöhe an und sind auch nicht Kläger zweiter Klasse.", fasste Thomas Norgall, der Naturschutzreferent des BUND Hessen, das generelle Ergebnis zusammen.

Praktische Vorteile zugunsten von Flughafenanwohnerinnen und -anwohnern bietet der BUND Erfolg durch die Klärung im Zusammenwirken von Luftverkehrsrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie erhalten nun bessere Informations- und Beteiligungsrechte, wenn ihr lärmender Nachbar mal wieder wachsen will. Während die ältere Rechtsauffassung meinte, dass eine UVP nur nötig würde, wenn ein Flughafen seine Fläche erweitern würde, hat der BUND nun erkämpft, dass die Notwendigkeit der UVP vorrangig vom Umfang der Auswirkungen auf die Umwelt und nicht von seiner Lage innerhalb oder außerhalb des Flughafengeländes abhängt.


Hintergrund:

Der BUND hatte gegen die Genehmigung zum Bau der CCT-Werft durch das Wirtschaftsministerium im November 2003 geklagt, weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hatte und die Naturschutzverbände nicht beteiligt wurden. Die Klage wurde zunächst vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil im Dezember 2006 aufgehoben. Da die Halle aber schon lange fertig ist, hätte das Urteil höchstens ein neues Planfeststellungsverfahren bedeutet. Der BUND akzeptierte daher einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich.

Mehr:

Themen hierzuAssciated topics:

CCT-Werft Klage (vor Gericht) Naturschutzverbände Fraport AG Gerichtsurteile Pressemitteilungen des BUND Hessen

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
BUND legt Verbandsklage gegen CCT-Werft ein
Pressemitteilung vom 02.12.2003
Von: @BUND <2003-12-03>
   Mehr»
VGH Kassel: Klage des BUND gegen CCT-Werft abgewiesen
Pressemitteilung Nr. 15/2004 vom 01.06.2004
Von: @Hessicher Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-06-01>
   Mehr»
BUND legt EU-Beschwerde wegen der CCT-Flugzeugwerft ein
Pressemitteilung vom 27. Juli 2004
Von: @BUND <2004-07-27>
   Mehr»
BUND: CCT-Flugzeugwerft geht in die Revision
Pressemitteilung vom 11.01.2005
Von: @cf <2005-01-11>
   Mehr»
Noch eine riesige Flugzeugwerft: BUND erwägt Verbandsklage
Pressemitteilung vom 14.11.2003
Von: @BUND <2003-11-14>
Der Hessische Wirtschaftsminister will ohne öffentliches Planverfahren eine weitere riesige Flugzeugwerft am Flughafen genehmigen.   Mehr»
BUND Antrag hat keine aufschiebende Wirkung für die CCT-Werft
Pressemitteilung von 25.03.2004
Von: @BUND <2004-03-25>
   Mehr»
Verbandsklage CCT-Werft: BUND geht in die nächste Instanz
Pressemitteilung vom 01.06.2004
Von: @BUND <2004-06-01>
   Mehr»
BUND: Wirtschaftsminister Riehl (CDU) verschleppt das Klageverfahren!
Pressemitteilung vom 04.12.2004
Von: @BUND <2004-12-04>
   Mehr»
BUND: Landesregierung verzögert weiterhin das Gerichtsverfahren zur CCT-Werft
Pressemitteilung vom 05.07.2005
Von: @BUND <2005-07-05>
   Mehr»
BUND: Leise, still und heimlich wurde ein neuer Radarturm gebaut
Pressemitteilung vom 15.03.2006
Von: @BUND Hessen <2006-03-15>
Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und im Widerspruch zu den Plänen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens hat der Frankfurter Flughafen im Süden des Flughafens einen neuen Radarturm errichten lassen.   Mehr»
BUND-Klage gegen CCT-Werft wird neu aufgerollt
Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil des VGH Kassel auf
Von: @cf <2006-12-08>
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des VGH Kassel zur Klage des BUND gegen die CCT-Werft aufgehoben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden    Mehr»
Klage-Vereinigung(en)
Betroffene wollen gemeinsam ihr Recht durchsetzen
Von: @PFV <2002-07-01>
   Mehr»
Fluglärm-Klage von 17 Klägern vor der Entscheidung
Pressemiteilung vom 11.07.2004
Von: @IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. <2004-07-11>
   Mehr»
Stadt Mörfelden-Walldorf klagt wegen A380-Halle gegen Fraport
Darf Fraport außerhalb des Zauns im Bannwald der Stadt bauen?
Von: @cf <2004-07-26>
Die Stadt Mörfelden-Walldorf verlangt auf gerichtlichem Wege von der Fraport AG die Rücknahme ihres Antrags auf Planfeststellung für die A380-Werft vom 29. Januar 2003. Grund hierfür ist eine vertragliche Zusicherung der Fraport an die Stadt aus dem Jahre 1977.   Mehr»
 Mit RECHT gegen Fluglärm !
Klage des IAGL (Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V.)
Von: @cf <2004-12-01>
   Mehr»
 Nicht jammern, sondern klagen !
Klagen von Kommunen gegen den Ist-Zustand am Flughafen Frankfurt
Von: @cf <2003-08-01>
   Mehr»
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt!   Mehr»
Übersicht über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
Wer klagt gegen was und warum - Liste der einreichten Klagen
Von: @cf
Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau wurden 260 Klagen von Kommunen, Privatpersonen und Firmen eingereicht. Hier finden Sie eine Übersicht über die eingereichten Klagen.   Mehr»
Klage von Neu-Isenburg beim VGH Kassel wahrscheinlich gescheitert
Urteil am 14. Oktober erwartet
Von: @cf <2003-08-30>
   Mehr»
Klage von Neu-Isenburg gegen Flughafenbetrieb abgewiesen
Pressemitteilung des VGH Kassel vom 14. 10. 2003
Von: @cf <2003-10-15>
   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.