DFLD: Gesetz schützt den Fluglärm und nicht die betroffenen Menschen
Pressemitteilung vom 01.02.2006
Von: @Deutscher Fluglärmdienst (DFLD) <2006-02-01>

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) kritisiert die heute vom Kabinett beschlossene Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes. Die Chance die Menschen wirksam vor dem Fluglärm zu schützen ist vertan worden.

Vom Gesetz wird nun festgeschrieben, dass lediglich ein Mittelwert von 6 Flügen mit einem Spitzenwert von 57 dB(A) pro Nacht für Kinder und Erwachsene zumutbar sind. Das zweite Kriterium, ein nächtlicher Durchschnittspegel von 53 dB(A) ermögliche beispielsweise über 200 Flüge mit je 56 dB(A). Der Tag darf mit einem Mittelungspegel von 55-60 dB(A) verlärmt werden was einer pausenlosen Dauerbeschallung gleichkomme. Modernste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wurden somit in den Wind geschlagen.

Es sei bedauerlich, dass das novellierte Gesetz ein reines Entschädigungsgesetz sei und nicht einmal Nachtflugbeschränkungen vorsehe, geschweige denn eine Kontingentierung von Flugbewegungen.

Für das Rhein Main Gebiet bringe das neue Gesetz keine wesentliche Verbesserung. Durch eine kontinuierliche Lobbyarbeit sei es der Fraport AG gelungen, ihre Interessen auf Kosten der Gesundheit der Flughafenanwohner durchzusetzen. Die zuvor vereinbarten, strengeren Werte der Mediation fielen der neuen Gesetzgebung zum Opfer - ein Freibrief für den Flughafenausbau in Frankfurt.

Das Wehklagen über zusätzliche Ticketgebühren zur Finanzierung der Schallschutzmaßnahmen könne vom DFLD nicht nachvollzogen werden: Im September 2004 habe Lufthansa eine sog. Servicepauschale von bis zu 45 Euro je Ticket eingeführt, ohne dass ein Aufschrei die Republik erschüttert hätte.

Kernpunkt bleibe für den DFLD jedoch die Diskussion um die Zumutbarkeit von Fluglärm. Die Fluglärmmessungen, wie sie heute von Flughafenbetreibern routinemäßig durchgeführt werden, spiegeln nicht die tatsächliche Belastung der Menschen wieder. Gemessen wird nicht der Lärm, der die Menschen stört, sondern DIN-gerechte, realitätsferne Meßgrößen. Die örtlichen Begebenheiten werden nicht berücksichtigt, damit sei es unmöglich die Zumutbarkeit von Fluglärm zu bestimmen. Auf dieser Grundlage schütze das neue Gesetz den Fluglärm vor den Menschen und nicht umgekehrt.

Der DFLD fordert Lärmmessungen in unmittelbarer Umgebung der Betroffenen. Die auf Straßen- und Schienenverkehrslärm angewandte Methodik, die auch Reflexionen berücksichtigt, sollte auch auf den Fluglärm angewandt werden. Nur so seien Untersuchungen zu physischen und psychischen Auswirkungen vollständig. Zudem fordert der DFLD die transparente Veröffentlichung von Fluglärmdaten wie in USA oder Australien bereits erfolgreich praktiziert.

Der Deutsche Fluglärmdienst ist eine Nicht-Regierungs-Organisation und dokumentiert seit einigen Jahren bundesweit und in der Schweiz die Fluglärmbelastung von Bürgern im Umfeld und im weiteren Nahbereich von Flughäfen. Die Werte werden in Form von leichtverständlichen Messkurven stündlich im Internet veröffentlicht.

Innerhalb von 12 Schwerpunktregionen betreibt der DFLD 150 private Fluglärmmessstationen. Hinter jeder der Messstationen stehe die Betroffenheit und die Gesundheitsgefährdung von Tausenden von Menschen.

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Auszug aus der Gesetzesnovelle:

  1. Werte für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze im Sinne des § 4 Abs.1 Nr. 1 und 2:
    Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 60 dB(A),

    Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 55 dB(A),

    Nacht-Schutzzone

    a) bis zum 31.12.2010: LAeq Nacht = 53 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A),

    b) ab dem 01.01.2011: LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A),

  2. Werte für bestehende zivile Flugplätze im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2:

    Tag-Schutzzone 1: LAeq Tag = 65 dB(A),

    Tag-Schutzzone 2: LAeq Tag = 60 dB(A),

    Nacht-Schutzzone : LAeq Nacht = 55 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A),

  3. Mediationsvereinbarung Flughafen Frankfurt:

    Tag: Leq = 60dB(A) von Fraport akzeptiert. Heute 65 dB(A) durchgesetzt.
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Lärm-Messungen Fluglärmgesetz Fluglärmschutz Bundes-Politik (Deutschland) Lärm-Grenzwerte Deutscher Fluglärmdienst (DFLD)

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