Das mit Spannung erwartete schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist bei den Klägern eingetroffen. Große Überraschungen sind nicht enthalten, dennoch sorgt es für Diskussionen.
Der wichtigste Punkt ist das Nachtflugverbot. Geplante Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr sind nicht erlaubt. Die Zahl der Flüge in den "Nachtrandstunden" von 22-23 und von 5-6 Uhr, wird auf durchschnittlich 133 begrenzt. Die weiteren Äußerungen zu den Nachtrandstunden im Urteil werden weiterhin für Meinungsverschiedenheiten sorgen. Einmal sagt das Gericht in einem Leitsatz: "Ein Lärmschutzkonzept, das eine weitgehende Lärmpause in der Nachtkernzeit vorsieht, kann es rechtfertigen, die Lärmschutzbelange der Anwohner in den Randstunden der Nacht weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen." Dies lässt wenig Hoffnung zu, dass die Richter ein Nachtflugverbot für 8 Stunden für erforderlich halten. Danach findet sich jedoch die schon bekannte Äußerung, man dürfe auch dann "nicht die Nacht zum Tage machen". Der Fluglärm solle zu den Kernzeiten hin abschwellen und danach anschwellen, tagähnliche Belastungsspitzen müssten vermieden werden. Ob dies mit der jetzigen Regelung, die einfach pauschal 133 Flüge zulässt, gewährleistet ist, wird weiterhin umstritten sein.
Einen Erfolg gab es auch für Gewerbebetriebe, die vom Fluglärm betroffen sind und bis jetzt nach dem Fluglärmgesetz keinen Anspruch auf Schallschutz hatten. Die Richter urteilten, auch Arbeitsplätze müssen geschützt werden, es bestehen entweder Ansprüche auf passiven Schallschutz oder auch Entschädigungsansprüche. Das Verkehrsministerium muss auch hier den Planfeststellungsbeschluss nachbessern, was bisher nicht geschehen ist.
Darüber hinaus hat das Gericht den Flughafenausbau gebilligt. Alle Argumente, die im Laufe des Verfahrens gegen den Ausbau vorgetragen worden sind - begonnen mit der Zuage der Politik von 1971, ein weiterer Ausbau werde nicht stattfinden, über formale Fehler bis hin zu Zweifeln an den vorgelegten Gutachten, hat das Gericht abgelehnt - es sind weit mehr als 500 Punkte, die man im Urteilstext nachlesen kann.
- Urteil im Original (PDF, ca. 1MB)
- Urteil als Text, in dem gesucht werden kann, beim BVerwG
- Kommentar zum Urteil von Rechtsanwalt Möller-Meinecke
- "Ein Urteil, viele Meinungen"
Bericht bei hr online, mit Video
Das Urteil verpflichtet die hessische Landesregierung, die Nachtflugregelungen neu zu entscheiden, als ob bislang nichts geschehen sei. Auf die "Planklarstellung" , mit der der damalige Verkehrsminister Posch die Regelung bereits getroffen hat, ohne auf die schriftliche Urteilsbegründung zu warten, gehen die Richter mit keinem Wort ein. Danach kann man sich trefflich weiter um die Frage streiten, ob die Planklarstellung so rechtens war, oder ob ein normales Planänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen wäre.
Erste Reaktionen zum Urteil
Fraport begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Bedeutung der Nachtrandstunden für den Betrieb des Flughafens sei vom Gericht bestätigt worden. Nur so könnten die notwendigen interkontinentalen Verbindungen in die Welt aufrecht erhalten werden. Lufthansa äußerte sich bisher nicht, man will erst das Urteil genau analysieren.
- Fraport begrüßt Leipziger Entscheidung
Pressemitteilung Fraport vom 16.08.2012
Politik
In der Politik fielen die Reaktionen aus wie vorherzusehen. Jeder sieht seine Position bestätigt. Verkehrsminister Rentsch sieht sich bei der Planklarstellung formal und inhaltlich vom Gericht bestätigt. Ein ergänzendes Verfahren sei nur nötig gewesen, wenn man mehr als 133 Flüge in den Nachtrandstunden zugelassen hätte. Auch über die Anordnung des Gerichts, für Schallschutz auch bei Gwerbebetriebn zu sorgen, ist Rentsch offenbar nicht unglücklich. Das Gericht habe bestätigt, dass das Problem mit passivem Schallschutz (also Geld) zu lösen sei, aktive Schallschutzmaßnahmen seien nicht notwendig. Laut Zeitungsberichten äußerte sich Rentsch auch hoch erfreut, dass das Gericht den Ausbaugegnern bestimmte viel genutzte Argumente weggenommen habe.
Für die FDP meldete sich Ex-Verkehrsminister Posch zu Wort und freute sich, dass das Gericht sein Verfahren der Planklarstellung bewilligt habe. Die SPD meinte, die Landesregierung hätte ihren Wortbruch beim Nachtflugverbot jetzt scharz auf weiß bestätigt. Die Zulassung von 17 Nachtflügen sei nicht nur ein riesengroßer politischer Fehler, sondern auch juritisch nicht haltbar gewesen. Die Landesregierung müsse jetzt alle Ergebnisse der Mediation umsetzen. Die Grünen wunderten sich, dass Minister Rentsch die 182 Seiten schon wenige Stunden nach dem Erhalt vollständig zu bewerten. Sie wollen die Urteilsbegründung von Experten analysieren lassen und dann sehen, ob und wie sie helfen kann, den Schutz der Anwohner vor Fluglärm zu verbessern. Die Planklarstellung beeinhalte z.B. nicht, wie man die vom Gericht nicht erlaubten "tagähnlichen Belastungsspitzen" vermeiden wolle. Die LINKE meinte, wenn Minister Rentsch behaupte, das Vorgehen der Landesregierung sei einwandfrei bestätigt worden, sei er "nicht von dieser Welt". Für einen echten Lärmschutz für die Betroffenen sei das Urteil nicht weitgehend genug, deshalb werde man weiterhin für die Schließung der neuen Landebahn und eine Deckelung der Flugbewegungen eintreten. Die LINKE begrüßte auch die Ankündigung von Kelsterbacher Klägeren, Verfassungsbeschwerde gegen die Flüge in den Nachtrandstunden einzulegen.
- Rentsch:"Plananpassung war rechtens"
Pressemitteilung HMWVL vom 16.08.2012 - Posch: Bedeutung der Entscheidung geht weit über Ausbaufrage hinaus
Pressemitteilung der FDP vom 17.08.2012 - Thorsten Schäfer-Gümbel: Landesregierung hat ihre Niederlage beim Nachtflugverbot schwarz auf weiß
Pressemitteilung der SPD vom 16.08.2012 - GRÜNE werden Urteilsbegründung genau prüfen
Pressemitteilung vom 16.08.2012 - LINKE: Planklarstellung gehört auf den Prüfstand
Pressemitteilung vom 16.08.2012 - LINKE:
Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet muss Vorrang haben vor den Profitinteressen von Fraport & Co.
Pressemitteilung vom 17.08.2012
Das sagen die Betroffenen
Das Bündnis der Bürgerinitiativen wertete das Urteil bis auf das Nachtflugverbot in der Kernnacht, die Vorgaben für die Nachtrandstunden und den Schallschutz für Gewerbeimmoblien als enttäuschend - schließlich wurde der Ausbau genehmigt und die allermeisten guten Argumente, die die Kläger im Laufe des Verfahrens dagegen vorgetragen haben, vom Gericht nicht berücksichtigt. So würden an Gutachten der Betroffenen enorme Anforderungen gestellt, während von Fraport vorgelegte Gutachten nicht angezweifelt würden, solange grobe Fehler nicht offensichtlich seien. Generell lege das Gericht die Gesetze eher zum Nachteil der Bürger aus, sagt BBI-Sprecher Fuld. Die Ausbaugegner prüften nun, ob die Fortführung der bislang ruhenden Verfahren beim VGH Kassel sinnvoll sei. Die Montagsdemonstrationen für die unverändert bestehenden Forderungen nach Schließung der Landebahn, einem Nachtflugverbot von 22-6 Uhr und einer Deckelung der Flugbewegungszahlen gehen weiter.
Auch der BUND hatte am Vortag darauf hingewiesen, dass der Streit um den Fluglärm mit dem Urteil keineswegs ausgeräumt sei: "Auch höchstrichterlich bestätigte Planvorhaben können sich als Fehlplanung erweisen".
- BBI nach dem Urteil: Wir kämpfen weiter
Pressemitteilung vom 17.082012 - BUND: Rhein-Main im Dilemma - Vor der Urteilsbegründung ist nach der Urteilsbegründung
Pressemitteilung vom 16.08.2012
Kläger aus Kelsterbach haben angekündigt, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Sie sehen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch die 133 zugelassenen Flüge in den Nachtrandstunden gefährdet. In diesen zwei Stunden könne man nicht vernünftig schlafen, und sechs Stunden Schlaf seien auf Dauer zu wenig, sagte ihr Rechtsanwalt Möller-Meinecke. Auch die Stadt Mörfelden-Walldorf hat angekündigt, dass man eine Verfassungsbeschwerde einreichen will.
Gerichtsurteile Bundesverwaltungsgericht Flughafen-Ausbau