Planfeststellungsverfahren Flughafen Kassel-Calden
Unterlagen, Infos, Links
Von: @CF <2005-06-21>
Die Anhörung im Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Kassel-Calden beginnt am 22. Juni 2005. Bis zum 5. August können Einwendungen erhoben werden. Weitere Informationen und Links finden Sie hier

Das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Kassel-Calden geht in die Anhörung.

Die Planfeststellungsunterlagen werden im Zeitraum vom

22. Juni 2005 bis 21. Juli 2005

in folgenden Kommunen zur Einsicht ausgelegt:
Ahnatal, Breuna, Calden, Espenau, Fuldatal, Grebenstein, Hann. Münden, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau, Staufenberg, Vellmar, Warburg, Wolfhagen, Zierenberg und Forstgutsbezirk Reinhardswald

Jeder, dessen Belange von der Planung berührt werden, hat die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen Einwendungen zu erheben. Die Einwendungsfrist für Privatpersonen läuft vom

22. Juni 2005 - 05. August 2005.

Am letzten Tag der Einwendungsfrist muss die Einwendung bis 24 Uhr beim RP eingegangen sein. Wird die Einwendung bei der Gemeinde abgegeben, muss dies bis spätestens zum 4.8. geschehen; die hier gesammelten Einwendungen sollen am 5.8. in einer Aktion gemeinsam beim RP abgegeben werden.


Alle Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind auf dem Server der BI Eppstein online verfügbar, mit Gliederung und Schnellansicht aller Pläne. Einwender brauchen können die Unterlagen also in aller Ruhe zuhause studieren.

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Unterlagen zum PFV-Antrag Flughafen Kassel-Calden

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