Landtag streitet über Umsetzung des Nachtsflugverbots
Von: @cf <2012-05-09>
Wie soll das Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts zum Nachtflugverbot umgesetzt werden? Darüber wurde heute im hessischen Landtag kontrovers debattiert.

Der Streit um den Fluglärm in der Politik geht weiter: der hessische Landtag hat heute über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Flughafenausbau debattiert. Dabei war die Umsetzung des Nachtflugverbotes die zentrale Frage.

Minister Posch will noch vor seinem Abgang Ende des Monats ein Nachtflugverbot von 23-5 Uhr und 133 Flüge in den Randstunden in einer "Planklarstellung" genannten Verordnung festlegen - noch bevor die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Die Opposition fordert dagegen ein Planergänzungsverfahren nach den üblichen Regeln und mit Bürgerbeteiligung, wie es allgemein erwartet worden war. Nach Ansicht von SPD, Grünen und der Linken bringt Poschs Schnellverfahren nicht die über lange Zeit propagierte Rechtssicherheit, sondern ist eher eine "Einladung zum Klagen für die Luftfahrtindustrie". Die Opposition argwöhnt, die Landesregierung wähle ein rechtlich angreifbares Verfahren, weil sie in Wirklichkeit das Nachtflugverbot gar nicht will und den Gegnern ermöglichen möchte, einen erneuten Rechtsstreit zu beginnen.

Berichte über die Landtagsdebatte findet man bei hr online:

Minister Posch verteidigte seine Absicht, das Verfahren zur Betriebsregelung bis Ende Mai unter Dach und Fach zu bringen. Man habe genügend Informationen über die Meinung des Gerichtes und wolle nicht von dessen Vorgaben abweichen. Die Regierungsparteien CDU und FDP sehen sich als Sieger. Sie verkündeten zum wiederholten Male, man habe nach der erfolgreichen Revision der Landesregierung jetzt genügend Rechtssicherheit, die Forderung der Mediation nach einem Nachtflugverbot von 23-5 Uhr sicher umzusetzen. Der Opposition warfen sie vor, sie wolle den fluglärmgeplagten Menschen mit dem formalen Argument der fehlenden Urteilsbegründung eine schnelle Regelung vorenthalten. Darüber hinaus freute sich die CDU, dass das Gericht in allen wichtigen Punkten im Sinne der Landesregierung entschieden habe: das Land und Fraport müssten nur je 1/8 der Prozesskosten zahlen, die Kommunen und sonstige Kläger den Rest.

Die SPD hält Poschs "Planklarstellung" für eine politische Erfindung, die die Rechtssicherheit eines Nachtflugverbots nicht sicherstelle. Die Grünen wiederholten ihren Vorschlag nach einem öffentlichen Schlichtungsverfahren zur Festlegung der Betriebsregelung für die Nacht und die Entscheidung über Flugrouten und fluglärmmindernde Maßnahmen. Außerdem regten sie sich darüber auf, dass Ministerpräsident Bouffier bei der Debatte nicht anwesend war. Die Linke übte Kritik an dem kürzlich eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung zum Regionalfonds. Es sei zwar zu begrüßen, dass der Protest der Bürgerinnen und Bürger überhaupt zu einem Regionalfonds geführt habe. Negativ sei dabei aber, dass der Steuerzahler und nicht Fraport die Hauptlast tragen müsste. So seien die Ausgaben von Fraport für den passiven Schallschutz mit 150 Millionen deutlich geringer als der Betrag von 500 Mio., den man für die Verlegung des Chemiewerks Ticona gezahlt habe.

Mehr zu den Äußerungen der Parteien kann man in den folgenden Pressemitteilungen nachlesen:

Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" forderte Minister Posch auf, bei der Regelung des Nachtflugverbotes auf einen Schnellschuss zu verzichten und statt dessen ein normales Planergänzungsverfahren durchzuführen (mehr in der Pressemitteilung der ZRM). Bürgerinitiativen fordern zum Widerspruch gegen Poschs Schnellverfahren auf. Einen Musterbrief zur Beschwerde über die Planklarstellung gibt es hier zum Download (MS Word-Dokument zum individuellen Anpassen).

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Hessische Landesregierung Fluglärmschutz Nachtflugverbot Posch Wirtschaftsministerium, hessisches

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