Über die Anfang September drohende Rodung des ökologischen wertvollen Waldes für die A380-Werft wird nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheiden. Der BUND stützt seinen Antrag auf zwei jüngere Entscheidungen deutscher Oberverwaltungsgerichte, die bei vergleichbarer Rechtslage - anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel) - gegen die Zerstörung europäischer Schutzgebiete entschieden hatten. "Wir hoffen, dass die Rodung noch verhindert wird", sagt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Inhaltlich stützt der BUND stützt seinen Antrag auf die rechtsfehlerhafte Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes und auf die massiven Beeinträchtigungen, die im geplanten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Mark- und Gundwald unstrittig für die Schutzgüter "Alte Eichen auf Sandboden, "Bechsteinfledermaus" und "Hirschkäfer" stattfinden werden. Das Zerstörungsverbot für Lebensräume geschützter Vogelarten, in fehlerhaft abgegrenzten Vogelschutzgebieten hat der Europäische Gerichtshofes (EuGH) bereits vor einigen Jahren ausgesprochen. Neu ist die Rechtsprechung zu lediglich geplanten, aber noch nicht verbindlich geschützten FFH-Gebieten. Anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel) haben die Oberverwaltungsgerichte von Bayern und Schleswig Holstein in diesem Jahr die Zerstörungen dieser nur gemeldeten Gebiete unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom Januar 2005 nicht zugelassen. Bei dem von der Rodung betroffenen Gebiet "Mark- und Gundwald" handelt es sich ebenfalls um ein geplantes FFH-Gebiet, denn die Wälder konnten wegen der verspäteten Meldung des Landes Hessens noch nicht in die europäische Gemeinschaftsliste aufgenommen werden.
Der BUND hofft, dass das BVerwG die Schaffung vollendeter Tatsachen, die mit seiner und der Rechtsprechung des EuGH nicht vereinbar wären, im gemeldeten FFH-Gebiet Mark- und Gundwald vermeiden will und deshalb auf ein Aussetzen der Rodung dringen wird.
Um den ökologisch wertvollen Bannwald im Bereich der A380 Werft vor den Sägen zu retten, hat der BUND deshalb den Antrag auf Zulassung der Revision beim VGH Kassel bereits vor dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung eingereicht. Der VGH Kassel hat diesen Antrag erwartungsgemäß abgelehnt und dem BVerwG am 2.8.05 zur Entscheidung über die Revisionszulassung weitergeleitet.
Die A380-Werft kann mit geringem Zeitverzug auch auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens errichtet werden.
A380 -Werft Bannwald Gerichtsurteile Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) BUND Hessen Pressemitteilungen des BUND Hessen