BUND wird Revision gegen A380-Urteil prüfen
Pressemitteilung vom 28. Juni 2005
<2005-06-28>
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reagiert mit Unverständnis auf den heute bekannt gemachten Urteilstenor zur A380-Werft. Die Rechtsanwältin des Verbandes, Ursula Philipp-Gerlach, bezeichnete die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH-Kassel) als "unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes". Als wichtigen Erfolg bewertet der BUND die VGH-Entscheidung zum Naturschutzausgleich. "Die Landesregierung wurde bei der de facto Abschaffung des Naturschutzausgleichs gestoppt. Bereits dieser Teilerfolg rechtfertigt die Verbandsklage", erklärt BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Die Zulassung der A380-Werft hing offensichtlich am "seidenen Faden". Denn während die Landesregierung die rechtlich durchschlagende "erhebliche Beeinträchtigung" des europäischen Naturschutzgebietes Mark- und Gundwald durch den Werftbau bestritt, schloss sich das Gericht gleich zu den drei Schutzgegenständen Bechsteinfledermaus, Hirschkäfer und Waldtyp "Alte Eichen auf Sandboden" der gegenteiligen Meinung des BUND an. Das aus dieser Beurteilung resultierende Verbot kann nach Meinung des VGH-Kassel aber im Wege der Ausnahme übersprungen werden, weil die Realisierung der Werft auf dem Alternativstandort "Air Base" zu "unverhältnismäßigen" Belastungen der Fraport AG führe. Diese Urteilsbegründung liegt im Konflikt zur Rechtsprechung, weil die Fraport-Planung für die US-Air Base bis heute ein reines Wunschgebilde ohne rechtliche Absicherung darstellt. Das Gericht hielt es nicht einmal für nötig, dass das Genehmigungsverfahren sich mit der Vereinbarkeit der A380-Werft und dem geplanten neuen Terminal im Bereich der US-Air Base beschäftigen muss. Es soll bereits ausreichend sein, dass die Flughafenbetreiberin die Unvereinbarkeit unterstellt. "Wenn bereits Planungswunschzettel gesetzliche Verbote verdrängen, wird unsere Rechtsordnung weit über den Naturschutz ausgehöhlt", kritisiert Rechtsanwältin Philipp-Gerlach.
Auch hinsichtlich der Frage eines europäischen Vogelschutzgebietes ist der Urteilstenor für den BUND unverständlich. Der vom VGH-Kassel zuerkannte Entscheidungsspielraum bei der Grenzziehung eines europäischen Vogelschutzgebietes steht im direkten Widerspruch zum "Lapple Bank-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs, das die Orientierung an rein ornithologischen Kriterien verlangt. Das Land Hessen hatte diesen Grundsatz missachtet, weil es in Kenntnis der Ausbauplanung des Flughafens jahrelang die Durchführung der notwendigen Bestandsaufnahmen im Bereich des südlichen Flughafenausbaus ignorierte. Als Ende 2004 im Zusammenhang mit der Grunddatenerhebung für das europäische FFH-Schutzgebiet große Bestände schutzwürdiger Vogelarten festgestellt wurden, berief sich das Land nachträglich auf eine Ermessensentscheidung. Diese Rechtfertigung wurde vom Gericht akzeptiert, obwohl eine solche bewusste fachliche Entscheidung nicht getroffen wurde und die endgültige Schutzgebietsausweisung bis heute nicht abgeschlossen ist.
Gleichwohl sieht der BUND in dem Urteil auch einen wichtigen landespolitischen Erfolg für den Naturschutz. Das Gericht hat nämlich die Kompensationsplanung für die Naturschäden in wesentlichen Punkten für rechtsfehlerhaft erklärt. Statt einer realen Verbesserung wollte das Land Hessen durch die Fraport im NSG Mönchbruch lediglich Maßnahmen vornehmen lassen, die durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung bereits vorbestimmt waren. "Diesen Dammbruch haben wir erfolgreich abgewehrt", freut sich BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Die Zulassung der A380-Werft hing offensichtlich am "seidenen Faden". Denn während die Landesregierung die rechtlich durchschlagende "erhebliche Beeinträchtigung" des europäischen Naturschutzgebietes Mark- und Gundwald durch den Werftbau bestritt, schloss sich das Gericht gleich zu den drei Schutzgegenständen Bechsteinfledermaus, Hirschkäfer und Waldtyp "Alte Eichen auf Sandboden" der gegenteiligen Meinung des BUND an. Das aus dieser Beurteilung resultierende Verbot kann nach Meinung des VGH-Kassel aber im Wege der Ausnahme übersprungen werden, weil die Realisierung der Werft auf dem Alternativstandort "Air Base" zu "unverhältnismäßigen" Belastungen der Fraport AG führe. Diese Urteilsbegründung liegt im Konflikt zur Rechtsprechung, weil die Fraport-Planung für die US-Air Base bis heute ein reines Wunschgebilde ohne rechtliche Absicherung darstellt. Das Gericht hielt es nicht einmal für nötig, dass das Genehmigungsverfahren sich mit der Vereinbarkeit der A380-Werft und dem geplanten neuen Terminal im Bereich der US-Air Base beschäftigen muss. Es soll bereits ausreichend sein, dass die Flughafenbetreiberin die Unvereinbarkeit unterstellt. "Wenn bereits Planungswunschzettel gesetzliche Verbote verdrängen, wird unsere Rechtsordnung weit über den Naturschutz ausgehöhlt", kritisiert Rechtsanwältin Philipp-Gerlach.
Auch hinsichtlich der Frage eines europäischen Vogelschutzgebietes ist der Urteilstenor für den BUND unverständlich. Der vom VGH-Kassel zuerkannte Entscheidungsspielraum bei der Grenzziehung eines europäischen Vogelschutzgebietes steht im direkten Widerspruch zum "Lapple Bank-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs, das die Orientierung an rein ornithologischen Kriterien verlangt. Das Land Hessen hatte diesen Grundsatz missachtet, weil es in Kenntnis der Ausbauplanung des Flughafens jahrelang die Durchführung der notwendigen Bestandsaufnahmen im Bereich des südlichen Flughafenausbaus ignorierte. Als Ende 2004 im Zusammenhang mit der Grunddatenerhebung für das europäische FFH-Schutzgebiet große Bestände schutzwürdiger Vogelarten festgestellt wurden, berief sich das Land nachträglich auf eine Ermessensentscheidung. Diese Rechtfertigung wurde vom Gericht akzeptiert, obwohl eine solche bewusste fachliche Entscheidung nicht getroffen wurde und die endgültige Schutzgebietsausweisung bis heute nicht abgeschlossen ist.
Gleichwohl sieht der BUND in dem Urteil auch einen wichtigen landespolitischen Erfolg für den Naturschutz. Das Gericht hat nämlich die Kompensationsplanung für die Naturschäden in wesentlichen Punkten für rechtsfehlerhaft erklärt. Statt einer realen Verbesserung wollte das Land Hessen durch die Fraport im NSG Mönchbruch lediglich Maßnahmen vornehmen lassen, die durch die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung bereits vorbestimmt waren. "Diesen Dammbruch haben wir erfolgreich abgewehrt", freut sich BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
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