BVF: Schreiben an Bundespräsident zum neuen Fluglärmgesetz
Pressemitteilung vom 5.3.2007
Von: @Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) <2007-03-04>
Die BVF hat Bundespräsident Köhler in einem Brief aufgefordert zu prüfen, ob das neue Fluglärmgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat den Bundespräsidenten Horst Köhler wegen des im Dezember 2006 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fluglärmgesetzes angeschrieben und auf mehrere Punkte hingewiesen, die uns verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen:
- Beim Fluglärmschutzgesetz handelt es sich um ein Gesetz, mit dem insbesondere das Grundrecht nach Art. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingeschränkt wird. Art. 19 Abs. (1) Satz 2 GG sieht vor, dass in diesen Fällen das Gesetz das eingeschränkte Grundrecht nennen muss - dies ist jedoch nicht gegeben.
- Unter dem Aspekt, dass der Schutzanspruch nach Art.2 GG mehr als nur den Schutzanspruch vor somatischen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst, sind die Grenzwerte eindeutig zu hoch.
- Unter Bezugnahme auf (veraltete) Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen hält der Gesetzgeber einen Grenzwert von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts für geboten, um ein den Anforderungen des Art. 2 GG genügendes Schutzniveau zu gewähren. Tatsächlich lässt er aber eine um bis zu 2 dB(A) höhere Lärmimmission zu, bevor die Festsetzung von Lärmschutzbereichen überprüft werden muss (siehe § 2 Abs. (2) Satz 4 und § 4 Abs. (5) des Gesetzes).
- Es ist nicht vertretbar, dass Betroffene über mehrere Jahre einer unzumutbaren Belastung (bis zu 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A) nachts) ausgesetzt werden, bevor ihr Schutzanspruch erfüllt wird (§ 9c Abs.1). Hier wurde der Anspruch der Betroffenen offenbar unter wirtschaftlichen Aspekten weg gewogen, ohne dass die Kriterien dafür erkennbar sind.
- Die auf Dauer ungleiche Behandlung von Neu- und Ausbauten bis 2010 gegenüber den ab 2011 beschlossenen Vorhaben verletzt u. E. unbegründet das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 GG sowie die Verpflichtung nach Art 72 GG, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
- Bedenken haben wir auch gegen die Regelung, dass bei bereits planfestgestellten, aber noch nicht bestandskräftigen Ausbauprojekten, die möglicherweise für die Bevölkerung günstigeren Ergebnisse entfallen und Neufestsetzungen dann nicht auf der Basis der Grenzwerte für Neubauten oder wesentliche Ausbauten, sondern auf der weitaus schlechteren Basis für Bestandsflughäfen (obwohl noch nicht einmal in Betrieb befindlich) erfolgen, wie sich aus § 2 Abs. 2 S. 3-5 FluLärmG-E ergibt. Dies halten wir mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht für vereinbar, weil gleiche Sachverhalte (noch nicht realisierte Ausbauvorhaben) ungleich (als Ausbau- oder Bestandsvorhaben) behandelt werden.
Der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm hat den Bundespräsidenten deshalb aufgefordert, das ihm zur Unterschrift vorliegende Gesetz mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, insbesondere inwieweit das neue Fluglärmgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob der Deutsche Bundestag hinreichend die von uns kritisierten Punkte hinreichend geprüft und abgewogen hat.
Bundesrepublik haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen
Landgericht Konstanz : Übertragung der Flugsicherung an Schweizer skyguide war rechtswidrig
Von: @cf <2006-07-27>
Deutschland haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen. nach einem Urteil des Landgerichts Konstanz war die Übertragung der Flugsicherung an die Schweizer skyguide rechtswidrig. Mehr»
ZRM: "Bund hat Weisungsrecht in Sachen Nachtflugverbot"
Landesregierung muss Ausbaubaupläne stoppen!
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2007-09-20>
"Wenn der Hessische Ministerpräsident zu seiner Zusage eines Nachtflugverbots steht, dann muss er die Ausbauplanungen am Frankfurter Flughafen sofort einstellen!". Mehr»
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
Wahrscheinlich wenig Verbesserungen beim Fluglärmgesetz
Vorschläge aus Rhein-Main-Region wurden offenbar nicht berücksichtigt
Von: @-<[ @ufgeflogen ]>- <2006-09-20>
Die Überarbeitung des Entwurfs für ein neues Fluglärmgesetz wird wohl für die Betroffenen keine großen Verbesserungen bringen. Das erfuhren Kommunalpolitiker vom umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Mehr»
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
Von: @cf <2005-06-01>
Der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wird wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
Stoppt der Bund das Nachtflugverbot?
Oder sucht die Landesregierung einen Schuldigen, wenn es kein Nachtflugverbot gibt?
Von: @cf <2007-09-22>
Ein Brief des Bundesverkehrsministeriums mit dem Hinweis, ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen könne wegen des öffentlichen Interesses des Bundes an Nachtflügen scheitern, sorgt für Wirbel Mehr»
Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Flugsicherung
Pressemitteilung BMVBS vom: 11. März 2009, Nr.: 44/09
Von: @Bundesverkehrsministerium <2009-03-12>
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums das Grundgesetz und andere Luftverkehrsvorschriften geändert werden sollen. Die Flugsicherung wird nicht privatisiert. Mehr»
Bundestag ändert Grundgesetz für Neuordnung der Flugsicherung
DFS kann Flusicherungsaufgaben delegieren, wird aber nicht privatisiert
Von: @cf <2009-05-28>
Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes für die Neuordnung der Flugsicherung beschlossen. Aufgaben der Flugsicherung können danach an ausländische Organisationen delegiert werden Mehr»
ZRM: "Gesundheit muss Vorrang haben!"
Pressemitteilung vom 21.10.2009
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2009-10-21>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" kritisiert die Pläne neuen Berliner Koalitionspartner zur Aufhebung von Nachtflugbeschränkungen Mehr»
Hattersheim: Nachtruhe ist Menschenrecht
Von: @Stadt Hattersheim <2009-10-22>
Als einen "Frontalangriff auf die Gesundheit der Bevölkerung" wertet Hattersheims Bürgermeister Hans Franssen die Bestrebungen der CDU/CSU/FDP-Koalitionäre zur Erleichterung von Nachtflügen Mehr»
Pressemitteilung des RMI
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»