Nachtflüge verstoßen gegen das Menschenrecht
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
<2001-10-04>
Frankfurt, 02. Oktober 2001
Die heute publizierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Nachtflüge „gibt der Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens eine neue Qualität“ stellt Walter Raiss, Vorstandssprecher des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), fest. Nach dem Urteil werden Flughäfen und Fluggesellschaften in der Nähe von Großstädten ihre Politik umstellen müssen.
In dem Verfahren gegen den Flughafen Heathrow ging es um 16 Nachflüge zwischen 4 Uhr und 6 Uhr morgens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun entschieden, dass Flüge zwischen 23 Uhr und 6 Uhr das Menschenrecht auf „guten Nachtschlaf“ beeinträchtigen. Die Entscheidung wird innerhalb der EU weitreichende Bedeutung erlangen, weil Verstöße gegen das Menschenrecht von den Regierungen nicht akzeptiert werden können. Das Urteil des Gerichts bedeutet für die britische Regierung nach Angaben von BBC news keinen Zwang, aber bisher habe die britische Regierung alle Entscheidungen des Gerichtshofes umgesetzt.
„Die These vom „Recht auf den Nachtflug“ kann man nun nicht länger vertreten, wenn die Nachtruhe der Bevölkerung beeinträchtigt wird“, meint Walter Raiss vom BUND.
Der BUND hofft, dass die Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte auch die Diskussion um das deutsche Fluglärmgesetz beflügeln wird. Die Luftfahrtlobby und der Bundesverkehrsminister sollen ihren Widerstand gegen den Entwurf des grünen Umweltministers aufgeben, denn nach der Entscheidung des Gerichts werden auch die deutschen Verwaltungsgerichte in ihren Entscheidungen zu einer höheren Gewichtung der Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung kommen.
Weitere Informationen im Internet unter:
http://news.bbc.co.uk/hi/english/uk/newsid_1574000/1574361.stm
„Court rules against night flights“ – bei BBC NEWS
Die heute publizierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Nachtflüge „gibt der Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens eine neue Qualität“ stellt Walter Raiss, Vorstandssprecher des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), fest. Nach dem Urteil werden Flughäfen und Fluggesellschaften in der Nähe von Großstädten ihre Politik umstellen müssen.
In dem Verfahren gegen den Flughafen Heathrow ging es um 16 Nachflüge zwischen 4 Uhr und 6 Uhr morgens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun entschieden, dass Flüge zwischen 23 Uhr und 6 Uhr das Menschenrecht auf „guten Nachtschlaf“ beeinträchtigen. Die Entscheidung wird innerhalb der EU weitreichende Bedeutung erlangen, weil Verstöße gegen das Menschenrecht von den Regierungen nicht akzeptiert werden können. Das Urteil des Gerichts bedeutet für die britische Regierung nach Angaben von BBC news keinen Zwang, aber bisher habe die britische Regierung alle Entscheidungen des Gerichtshofes umgesetzt.
„Die These vom „Recht auf den Nachtflug“ kann man nun nicht länger vertreten, wenn die Nachtruhe der Bevölkerung beeinträchtigt wird“, meint Walter Raiss vom BUND.
Der BUND hofft, dass die Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte auch die Diskussion um das deutsche Fluglärmgesetz beflügeln wird. Die Luftfahrtlobby und der Bundesverkehrsminister sollen ihren Widerstand gegen den Entwurf des grünen Umweltministers aufgeben, denn nach der Entscheidung des Gerichts werden auch die deutschen Verwaltungsgerichte in ihren Entscheidungen zu einer höheren Gewichtung der Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung kommen.
Weitere Informationen im Internet unter:
http://news.bbc.co.uk/hi/english/uk/newsid_1574000/1574361.stm
„Court rules against night flights“ – bei BBC NEWS
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Juristisches zum FRA-Ausbau Pressemitteilungen des BUND Hessen Nachtflugverbot Flughafen-Ausbau FRA Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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