FAQ zur Vorbereitung von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren Flughafen Frankfurt
Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten:
<2002-06-28>
((( E N T W U R F )))
Der Zeitraum, der für die Erarbeitung und Einreichung der Einwendungen zur Verfügung steht, ist - insbesondere bei einem Projekt dieser Größenordnung - extrem knapp bemessen. Daher ist eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung sehr wichtig !
- Wer kann Einwendungen erheben und welche Dinge kann man einwenden ?
- Wie genau / ausführlich muss ich meine Einwände belegen ?
- Ist es unklug, wenn ich in meiner Einwendung "widersprüchliche" Argumentationen verwende ?
- Sollte jede einzelne Person eine Einwendung abgeben ? Sind Sammeleinwendungen möglich ?
- Benötigt man für die Erstellung von Einwendungen einen Anwalt ?
- Dürfen bereits (weitgehend) abgeschlossene Planungen, die mit einem Flughafen-Ausbau in Konfliktgeraten könnten, von den Gemeinden noch umgesetzt werden ?
- Wer kann Einwendungen erheben und welche Dinge kann man einwenden ?
- Privatpersonen, Firmen und Träger öffentlicher Belange (z.B. Gemeinden) können dann Einwendungen erheben, wenn ihre persönlichen (resp. betrieblichen / kommunalen) Belange durch die Planung tangiert werden. Bei Privatpersonen sind nur Eingriffe in den persönlichen Lebenskreis relevant - im gewissen Gegensatz zum Raumordnungsverfahren, bei dem Konflikte mit allgemeinen Interessen im Vordergrund stehen.
Im UVP-Gesetz und dem Landesplanungsgesetz wird relativ konkret beschrieben, welche Kriterien für Planungen zu beachten sind. Alle potentiellen Verstöße gegen die Vorgaben dieser Gesetze können - und sollten daher aufgezeigt werden. Auch Verstöße gegen alle anderen Gesetze sind Anlaß für Einwendungen.
Besonders wirksame Einwendungen können sich aus persönlichen Beeinträchtigungen wie z.B. Krankheiten ergeben.
Wie genau / ausführlich muss ich meine Einwände belegen ?- Aus Ihrem Einwand muss für die Bearbeiter im Planfeststellungsverfahren erkennbar sein, wie sie in Ihrem persönlichen Lebenskreis DIREKT BETROFFEN sind und welche Auswirkungen diese Betroffenheit haben könnte. Exakte Angaben über z.B. zu erwartende Wertverluste, Kosten für Schallschutzmassnahmen usw. sollte Ihre Einwendung NICHT enthalten. Ihre Argumente müssen in der "Qualität" nachvollziehbar sein - "quantitative" Betrachtungen sind zu diesem Zeitpunkt erstmal nachrangig.
Ist es unklug, wenn ich in meiner Einwendung "widersprüchliche" Argumentationen verwende ?- Im Gegenteil (meistens jedenfalls):
Welche Auswirkungen die Realisierung des geplanten Flughafenausbaus hat, ist auch unter "Experten" meist heftig umstritten. Das Spektrum der Prognosen ist sehr breit und oft widersprüchlich.
Es ist aber ein übliches Verfahren, für verschiedene Prognose-Varianten jeweils Einwendungen zu schreiben. Dabei können sich die Prognosen im Einzelnen durchaus voll widersprechen. Es geht jedoch darum, wie Sie in Ihrem persönlichen Lebenskreis betroffen sein könnten und daher können auch bei allen prognostizierten Varianten für Sie Nachteile entstehen, die Gründe für Einsprüche darstellen.
Sollte jede einzelne Person eine Einwendung abgeben ? Sind Sammeleinwendungen möglich ?- Jede Person, auch jede Firma und Kommune, sollte ihre Einwendungen abgeben, um sicher zu stellen, dass die sie betreffenden Konflikte bei der Planfeststellung mit abgewogen werden und dass u.A. keine Chance für den Erhalt von Entschädigungsleistungen vergeben wird. Familien, aber auch andere Gruppen von Leuten mit weitgehend gleicher Betroffenheit und Interessenlage könnten eine gemeinsame Einwendung (Sammeleinwendung) abgeben. Bei Kindern ist es sehr wichtig, dass ALLE Erziehungsberechtigten die Einwendung unterschreiben.
In sehr vielen Fällen dürfte es jedoch besser sein, statt einer Sammeleinwendung jeweils einen Stapel von einzelnen Einwendungen abzugeben, damit z.B. die Chance, dass kein Argument bei der Auswertung "übersehen" wird, geringer wird. Eine "Sammeleinwendung" ist von der bearbeitenden Person schnell abgehandelt und damit auch möglicherweise schnell "unvollständig" verarbeitet.
Werden jedoch z.B. mit Hilfe des über die Internet-Adresse www.profutura.net zugreifbaren Systems zur Erstellung individueller Einwendungen die Einwände eingebracht, ist der Effekt sicherlich größer. Statt sich selbst direkt über die oben genannte Internet-Adresse eine Einwendung erstellen zu lassen, kann man sich auch über die örtlichen Bürgerinitiativen eine solche individuelle Einwendung besorgen lassen. In beiden Fällen kann man davon ausgehen, dass zumindest alle wichtigen Einwendungsgründe in einem solchen Schreiben schon einmal enthalten sind. Bei Bedarf kann man das Schreiben ja auch noch um zusätzliche Einwendungsgründe ergänzen, für die man sich Anregungen im PFV-Infosystem, bei den Bürgerinitiativen etc. geholt hat. - Benötigt man für die Erstellung von Einwendungen einen Anwalt ?
- Nein, ein Rechtsanwalt ist nicht unbedingt notwendig. Jede(r) kann sich selbst z.B. über dieses Info-System oder andere Internet-Seiten sowie Informationsveranstaltungen, Mitglieder von Bürgerinitiativen usw. selber die notwendigen Sachinformationen besorgen und auf dieser Basis eine Einwendung formulieren. Allerdings ist nach gültiger Gesetzeslage (und auch wegen des juristischen Wissensstands der meisten Beteiligten) eine individuelle rechtliche Beratung auf KEINEM dieser Wege möglich.
Möchten Sie "auf Nummer sicher" gehen, weil Sie z.B. zu den besonders stark betroffenen zählen oder wollen sie möglicherweise gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichtlich vorgehen, ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt unbeding anzuraten. Doch auch dazu sollten Sie sich vorher möglichst gut sachlich informieren.
Für betroffene Firmen ist es in fast allen Fällen angeraten, einen Fachanwalt einzuschalten.
Allerdings: Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (Kassel) herrscht Anwaltspflicht ! - Dürfen bereits (weitgehend) abgeschlossene Planungen, die mit einem Flughafen-Ausbau in Konfliktgeraten könnten, von den Gemeinden noch umgesetzt werden ?
- Dieses kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Ist eine Planung für ein neues Wohngebiet z.B: schon längst fix und fertig, könnte wahrscheinlich auch mit den Baumaßnahmen begonnen werden - denn es ist ja keineswegs sicher, dass die Ausbaupläne auch tatsächlich umgesetzt werden können. Würde dagegen erst jetzt ein neues Baugebiet ausgewiesen werden, das in Konflikt mit den Ausbauplänen geraten könnte, ist das sehr viel schwieriger zu entscheiden. Hier hilft nur die konkrete Einzelfallprüfung durch Fachleute.
Auf alle Fälle muss eine solche Konfliktsituation als Einwendung im Planfeststellungsverfahren eingebracht werden !
Sollten Sie weitere Fragen zum Anhörungsverfahren haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an den Autor dieses Beitrags.
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