Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat das Genehmigungsverfahren für ein temporäres Bodenlager auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens gestartet. Auf einer Fläche der Cargo City Süd sollen belastete Böden und Bauschutt aus den Neubau-Bereichen des Terminals 3 zwischengelagert werden; optional soll auch Material aus Baumaßnahmen im Norden des Flughafengeländes auf der Anlage eingelagert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach Vorprüfung des Einzelfalls durch die Behörde nicht durchgeführt werden.
Konkret beantragte die Fraport AG beim RP die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für rund 600.000 Kubikmeter Material, das Polyfluorierte Chemikalien (PFC) enthält. Diese Belastung ist höchstwahrscheinlich auf den Einsatz von Feuerlöschschäumen zurückzuführen. PFC-haltiges Material wird in der Regel auf dafür zugelassenen Deponien gelagert. Die Kapazitäten derartiger Deponien sind in Deutschland jedoch noch stark limitiert. Das Lager soll maximal 5 Jahre betrieben werden.
Die beim RP (Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt/Dezernat Abfallwirtschaft West) eingereichten Unterlagen und entscheidungserheblichen Berichte werden vom 7. Januar bis 6. Februar am RP-Standort in Frankfurt (Gutleutstraße 114) und in beiden Rathäusern in Mörfelden-Walldorf zur Einsichtnahme ausgelegt. Danach können bis zum 6. März 2020 bei den genannten Auslegungsstellen oder elektronisch (E-Mail: IS-Geschaeftsstelle-F@rpda.hessen.de) Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.
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Quelle: Pressemitteilung beim RP
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