Maintal knapp neben der neuen Einflugschneise: Klage der Stadtverordnetenversammlung (STVV) kaum mehr möglich?
Der Zug ist abgefahren
<2008-02-07>
Die Klagefrist für Kommunen endete am 8. Februar, wer bis dahin die Klage nicht eingereicht hat ist draußen (weshalb auch die ein oder andere Stadt die Klage auf die letzte Minute durch einen Boten beim VGH abliefern ließ). Die detaillierte Begründung kann noch bis zu 6 Wochen später nachgereicht werden.
Andere Kommunen mit ähnlichen Terminproblemen haben entweder rechtzeitig Sondersitzungen abgehalten oder die Stadtverwaltung hat die Klage (ohne Detail-Begründung) schon mal eingereicht, um die Frist zu wahren, und lässt den Beschluss später vom Stadtparlament absegnen. Das klappt natürlich nur, wenn die Mehrheiten stimmen, sonst nicht: so hat in Dietzenbach die Stadtverordnetenversammlung die vorsorglich von der Stadt eingereichte Klage nachträglich abgelehnt, so dass die Klage zurückgezogen werden muss.
Privatpersonen, die eine Einwendung erhoben haben, können eine Klage noch bis zum 24. Februar einreichen. Formal sind also noch einige Tage Zeit, dennoch ist die Zeit sehr knapp - man muss einen geeigneten Anwalt finden, und die Klage muss vorbereitet werden.
Die meisten Privatkläger klagen - wegen der hohen Kosten einer Klage - mit einem Klageverein, der Geld sammelt und geeignete Musterkläger auswählt. Der ein oder andere Klageverein wurde erst kürzlich gegründet (z.B. in Nauheim) - länger bestehende Vereine haben die Musterkläger dagegen schon ausgewählt. Um eine eigene Vereinsgründung jetzt noch auf die Reihe zu bekommen, muss man sich schon ganz gewaltig dahinter klemmen. Und es sollten auch ganz spezifische lokale Anliegen bestehen, sonst ist es wohl effektiver, sich einem existierenden Verein anzuschließen.
Formal hilft die Musterklage (wenn sie Erfolg hat) nur den direkten Klägern. Wer ein ganz spezifisches Anliegen hat, sollte daher einzeln klagen. Eine große Menge an Einzelklagen hilft nicht unbedingt weiter. So hat es gegen den Flughafen Berlin-Schönefeld eine sehr große Zahl an Klagen gegeben, das Gericht hat daraus aber beispielhafte Musterklagen ausgesucht.
Erstreitet ein Musterkläger aber etwas allgemein Anwendbares, z.B. Nachtflugbeschränkungen, so profitieren alle Betroffenen davon. Auch Schallschutzauflagen werden oft allgemein angewandt. Es ist also durchaus sinnvoll, einen Klageverein zu unterstützen, auch wenn man nicht selbst Musterkläger ist. Für Maintal dürfte am ehesten das IAGL, der überrregionale Klageverein des Bündnisses der Bürgerinitiativen, in Frage kommen.
Andere Kommunen mit ähnlichen Terminproblemen haben entweder rechtzeitig Sondersitzungen abgehalten oder die Stadtverwaltung hat die Klage (ohne Detail-Begründung) schon mal eingereicht, um die Frist zu wahren, und lässt den Beschluss später vom Stadtparlament absegnen. Das klappt natürlich nur, wenn die Mehrheiten stimmen, sonst nicht: so hat in Dietzenbach die Stadtverordnetenversammlung die vorsorglich von der Stadt eingereichte Klage nachträglich abgelehnt, so dass die Klage zurückgezogen werden muss.
Privatpersonen, die eine Einwendung erhoben haben, können eine Klage noch bis zum 24. Februar einreichen. Formal sind also noch einige Tage Zeit, dennoch ist die Zeit sehr knapp - man muss einen geeigneten Anwalt finden, und die Klage muss vorbereitet werden.
Die meisten Privatkläger klagen - wegen der hohen Kosten einer Klage - mit einem Klageverein, der Geld sammelt und geeignete Musterkläger auswählt. Der ein oder andere Klageverein wurde erst kürzlich gegründet (z.B. in Nauheim) - länger bestehende Vereine haben die Musterkläger dagegen schon ausgewählt. Um eine eigene Vereinsgründung jetzt noch auf die Reihe zu bekommen, muss man sich schon ganz gewaltig dahinter klemmen. Und es sollten auch ganz spezifische lokale Anliegen bestehen, sonst ist es wohl effektiver, sich einem existierenden Verein anzuschließen.
Formal hilft die Musterklage (wenn sie Erfolg hat) nur den direkten Klägern. Wer ein ganz spezifisches Anliegen hat, sollte daher einzeln klagen. Eine große Menge an Einzelklagen hilft nicht unbedingt weiter. So hat es gegen den Flughafen Berlin-Schönefeld eine sehr große Zahl an Klagen gegeben, das Gericht hat daraus aber beispielhafte Musterklagen ausgesucht.
Erstreitet ein Musterkläger aber etwas allgemein Anwendbares, z.B. Nachtflugbeschränkungen, so profitieren alle Betroffenen davon. Auch Schallschutzauflagen werden oft allgemein angewandt. Es ist also durchaus sinnvoll, einen Klageverein zu unterstützen, auch wenn man nicht selbst Musterkläger ist. Für Maintal dürfte am ehesten das IAGL, der überrregionale Klageverein des Bündnisses der Bürgerinitiativen, in Frage kommen.
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Klage (vor Gericht) Juristische Auseinandersetzung
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