Scoping-Termin: Zahlreiche Kommunen und Verbände fordern die Aussetzung des Verfahrens
Bericht vom ersten Tag (7.4.2003)
<2003-04-09>
Zum Auftakt des Scoping-Termins kamen mindestens 100 Fachleute von Kommunen, Behörden, Naturschutzverbänden und der Fraport AG in Sossenheim zusammen, um darüber zu beraten, welche Unterlagen der Flughafenbetreiber für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Planfeststellungsverfahren Landebahn Nord vorlegen muss.
Gleich zu Beginn des Termins sorgte der Anwalt der Stadt Kelsterbach, Heribert Fislake, für eine Überraschung. Als Wortführer fast aller Anwälte der Flughafen-Anliegergemeinden stellte er den Antrag, den Anhörungstermin unverzüglich abzubrechen, weil nicht das RP Darmstadt, sondern das Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr zuständig für die Anhörung sei. Er untermauerte diesen Antrag mit Kommentaren aus der Literatur und höchstrichterlichen Feststellungen und löste damit eine länger dauernde juristische Kontroverse aus. Versammlungsleiter Bickel wies den Antrag zurück. Er sagte, zwischen dem Ministerium und dem Präsidium sei vereinbart worden, die Erörterung von Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfungen sei Aufgabe der Darmstädter; im Gesetz sei die Zuständigkeit nicht eindeutig festgelegt.
Auch andere kommunale Vertreter übten scharfe Kritik an der Vorbereitung des Scoping-Termins. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der Griesheim, Weiterstadt, Erzhausen, die Bürgerinitiative Frankfurt-Sachsenhausen und den Aschaffenburger Bund Naturschutz vertritt, stellte ebenfalls einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens. Er verwies unter anderem auf Widersprüche zum Regionalplan Südhessen und zum Landesentwicklungsplan und stellte die Luftverkehrsprognosen in Frage. "Sie sind dabei, einen formalen Fehler zu begehen, der zur Rechtswidrigkeit des gesamten Verfahrens, auch des Planfeststellungsverfahrens, führen kann", warnte Baumann. Dieser Antrag wurde nach einstündiger Beratung am Abend vom Regierungspräsidium ebenfalls abgelehnt.
Nach der Mittagspause umriss Horst Amann, bei Fraport zuständig für Planung und Ausbau, die Planungen von Fraport. Er erläuterte dazu die Verkehrsprognose 2015 der Fraport, die jährlich 657 000 Starts und Landungen, 82,3 Millionen Flugpassagiere und vier Millionen Tonnen Luftfracht annimmt. Dieser Prognose wolle man mit dem geplanten Bau der 2,8 Kilometer langen Landebahn Nordwest bei Kelsterbach und des dritten Terminals sowie anderen Anpassungen entsprechen. Außerdem verwies er auf einige Änderungen, die die Zuhörer überraschten: im Gegensatz zu den schriftlich eingereichten Unterlagen solle der Passagiertransport aus Richtung Norden zum geplanten Terminal 3 im Süden des Flughafengeländes durch einen Tunnel erfolgen. Die Autobahnanschlussstelle Zeppelinheim müsse umgebaut werden, um die Verkehrsströme zu entflechten.
Amann kündigte abermals an, beim Einreichen der Planfeststellungsunterlagen werde Fraport eine Betriebseinschränkung beantragen, die zwischen 23 und 5 Uhr planmäßige Flüge ausschließe. Offen sei nur, ob der Antrag Teil des Planfeststellungsantrags sein oder diesen "flankieren" werde.
Danach konnten die Teilnehmer ihre Fragen zu den Plänen vortragen. Besondern umstritten war hierbei die Luftverkehrsprognose. Einige Städte bemängelten, der Untersuchungsraum sei zu klein. So würde zum Beispiel Hanau trotz erheblicher Fluglärmbelastung nicht berücksichtigt. Auch wurde kritisiert, dass einige Städte im Taunus, wie Schmitten, Glashütten und Weilrod seien bei dem Scoping-Termin nicht eingeladen wurden. Andere Kommunen, wie etwa Griesheim und Weiterstadt, monierten, dass für den Ausbau Bannwald abgeholzt werden muss, was rechtlich nicht zulässig sei.
Gleich zu Beginn des Termins sorgte der Anwalt der Stadt Kelsterbach, Heribert Fislake, für eine Überraschung. Als Wortführer fast aller Anwälte der Flughafen-Anliegergemeinden stellte er den Antrag, den Anhörungstermin unverzüglich abzubrechen, weil nicht das RP Darmstadt, sondern das Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr zuständig für die Anhörung sei. Er untermauerte diesen Antrag mit Kommentaren aus der Literatur und höchstrichterlichen Feststellungen und löste damit eine länger dauernde juristische Kontroverse aus. Versammlungsleiter Bickel wies den Antrag zurück. Er sagte, zwischen dem Ministerium und dem Präsidium sei vereinbart worden, die Erörterung von Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfungen sei Aufgabe der Darmstädter; im Gesetz sei die Zuständigkeit nicht eindeutig festgelegt.
Auch andere kommunale Vertreter übten scharfe Kritik an der Vorbereitung des Scoping-Termins. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der Griesheim, Weiterstadt, Erzhausen, die Bürgerinitiative Frankfurt-Sachsenhausen und den Aschaffenburger Bund Naturschutz vertritt, stellte ebenfalls einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens. Er verwies unter anderem auf Widersprüche zum Regionalplan Südhessen und zum Landesentwicklungsplan und stellte die Luftverkehrsprognosen in Frage. "Sie sind dabei, einen formalen Fehler zu begehen, der zur Rechtswidrigkeit des gesamten Verfahrens, auch des Planfeststellungsverfahrens, führen kann", warnte Baumann. Dieser Antrag wurde nach einstündiger Beratung am Abend vom Regierungspräsidium ebenfalls abgelehnt.
Nach der Mittagspause umriss Horst Amann, bei Fraport zuständig für Planung und Ausbau, die Planungen von Fraport. Er erläuterte dazu die Verkehrsprognose 2015 der Fraport, die jährlich 657 000 Starts und Landungen, 82,3 Millionen Flugpassagiere und vier Millionen Tonnen Luftfracht annimmt. Dieser Prognose wolle man mit dem geplanten Bau der 2,8 Kilometer langen Landebahn Nordwest bei Kelsterbach und des dritten Terminals sowie anderen Anpassungen entsprechen. Außerdem verwies er auf einige Änderungen, die die Zuhörer überraschten: im Gegensatz zu den schriftlich eingereichten Unterlagen solle der Passagiertransport aus Richtung Norden zum geplanten Terminal 3 im Süden des Flughafengeländes durch einen Tunnel erfolgen. Die Autobahnanschlussstelle Zeppelinheim müsse umgebaut werden, um die Verkehrsströme zu entflechten.
Amann kündigte abermals an, beim Einreichen der Planfeststellungsunterlagen werde Fraport eine Betriebseinschränkung beantragen, die zwischen 23 und 5 Uhr planmäßige Flüge ausschließe. Offen sei nur, ob der Antrag Teil des Planfeststellungsantrags sein oder diesen "flankieren" werde.
Danach konnten die Teilnehmer ihre Fragen zu den Plänen vortragen. Besondern umstritten war hierbei die Luftverkehrsprognose. Einige Städte bemängelten, der Untersuchungsraum sei zu klein. So würde zum Beispiel Hanau trotz erheblicher Fluglärmbelastung nicht berücksichtigt. Auch wurde kritisiert, dass einige Städte im Taunus, wie Schmitten, Glashütten und Weilrod seien bei dem Scoping-Termin nicht eingeladen wurden. Andere Kommunen, wie etwa Griesheim und Weiterstadt, monierten, dass für den Ausbau Bannwald abgeholzt werden muss, was rechtlich nicht zulässig sei.
Themen hierzuAssciated topics:
Unterlagen zum PFV-Antrag Rechtsanwalt PFV FRA-Ausbau Wirtschaftsministerium, hessisches Verfahrensfehler Fraport AG Landebahn Nordwest UVP zu FRA-Ausbauplänen Regierungspräsidium Darmstadt
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