Nach dem Luftdebakel nun das Lärmdebakel?
Pressemitteilung vom 09.05.2005
Von: @Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) <2005-05-09>

Befürchtungen der Umweltverbände DAL, BVF, BVS, VCD, BUND u. anderen!

Nachdem die zuständigen Behörden in Deutschland die Wirkungen der Luftreinhalterichtlinien der EU in den letzten Jahren völlig unterschätzt haben und nun vor einem Scherbenhaufen stehen, droht den Bürgern auf der Lärmseite neues Ungemach. Am 18. Juli 2002 hat die EU die sog. Umgebungslärmrichtlinie in ihrem Amtsblatt veröffentlicht, auf die die lärmgeplagten Bürger große Hoffnung gesetzt haben. Denn danach werden die Behörden verpflichtet, in der Umgebung von Flughäfen, stark belasteten Verkehrswegen sowie in typischen Ballungsgebieten die Lärmbelastung systematisch zu ermitteln und auf deren Grundlage Lärmminderungspläne mit aktiver Bürgerbeteiligung zu erstellen. Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 18. Juli 2004 Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland erfüllte diesen Termin nicht und es sieht ganz nach einer weiteren Verzögerung aus. Die Hoffnung trog bisher!

Der Bundestag hat zwar im Juli 2004 ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Es konnte aber noch nicht in Kraft treten, weil der Bundesrat bislang nicht zugestimmt hat. Obwohl fachliche oder rechtliche Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt sind, scheiterte eine Verabschiedung des Gesetzes an der Finanzierungsfrage. Man spricht von 120 Mio €, das sind pro Bundesbürger in den kommenden acht Jahren 20 Cent jährlich für eine leisere Umwelt.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses führte bisher zu keiner Lösung. Kommt es nicht zu einem Bundesgesetz, müssen die Bundesländer alsbald die EU-Richtlinie fürs erste direkt und unmittelbar anwenden und die EU-Richtlinie auch in eigenen Gesetzgebungsverfahren umsetzen. Das kostet zusätzliches Geld und hinzu kommen ggf. noch EU-Strafen für die verspätete Umsetzung in nationales Recht. Es wäre sinnvoller, diese Gelder für die Lärmminderung in Deutschland einzusetzen als nutzlos nach Brüssel zu überweisen.

Dieser Streit ums Geld muss insofern verwundern, als der Bundesverkehrsminister am 20. April und damit am gleichen Tag, an dem der zweite Einigungsversuch zur Umgebungslärmrichtlinie im Vermittlungsausschuss scheiterte, stolz verkündete, dass, aus welchen Quellen auch immer, zwei Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt würden. Fast die Hälfte der Mittel (900 Mio €) fließt in die Straßeninfrastruktur. Und genau bei diesem Hauptverursacher müsste die Lärmminderung eigentlich ansetzen. Es stellt sich somit die Frage, weshalb man sich im Vermittlungsausschuss nicht darauf verständigen kann, 120 Mio. € für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie aus diesem Topf zu nehmen - blieben immer noch 780 Mio. € für den Ausbau der Straßeninfrastruktur.

Am 11. Mai wird der Vermittlungsausschuss nun den dritten und letzten Versuch einer Verständigung unternehmen.

Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung, unterstützt von BUND, VCD, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, Umkehr/Fuss Gesellschaft für Lärmbekämpfung und vielen Bürgerinitiativen fordert deshalb Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf, dem Bundesgesetz umgehend zuzustimmen, damit mehr als 10 Millionen M18.04.2005enschen in Deutschland den durch die EU-Richtlinie verbrieften Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm nicht vorenthalten wird.

Findet der Vermittlungsausschuss keinen Kompromiss, wird dem verheerenden Debakel um die Luftreinhaltung bald ein Lärmdebakel in ähnlicher Größenordnung folgen. Das käme einer Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik gleich.

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