FAQ zur Teilnahme am PFV Flughafen Frankfurt
Wer kann und sollte Einwendungen erheben und warum ?
<2002-06-27>
((( E N T W U R F )))
- Wozu dient ein Planfeststellungsverfahren ?
- Ich bin generell >FÜR< einen Flughafenausbau. Warum sollte ich also Einwände erheben ?
- Ich wohne relativ weit weg vom Flughafen. Kann oder sollte ich Einwendungen erheben ?
- Können auch Kinder Einwendungen erheben ?
- Kann ich als Teil-Eigentümer z.B. eines Wohneigentums eine Einwendung erheben ?
- Welche Einwendungs-Möglichkeiten hat man als Erbpächter ?
- Ich lebe in einer Mietwohnung. Kann auch ich Einwendungen erheben ?
- Wozu dient ein Planfeststellungsverfahren ?
- Im Planfeststellungsverfahren werden die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehenden Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen erörtert und nach Abwägung aller Gesichtspunkte darüber entschieden.
Privatrechtliche Entscheidungen, wie zum Beispiel die Festlegung der Höhe von Entschädigungsleistungen, bleiben allerdings davon unberührt.
Mit anderen Worten:
Die Fraport AG muss versuchen, ein ausreichendes "Interesse der Öffentlichkeit" aufzuzeigen, das die teilweise gravierenden Eingriffe in die Interessen der Betroffenen rechtfertigen können kann.
Probleme dabei:
Wie wird das "öffentliche Interesse" definiert ?
Wie wird die "Öffentlichkeit" (geografisch, nach Betroffenheit, ...) eingegrenzt bzw. gewichtet ?
Ich bin generell >FÜR< einen Flughafenausbau. Warum sollte ich also Einwendungen erheben ?- Ganz einfach: Der durch einen Flughafenausbau entstehende individuelle Schaden wird voraussichtlich auch nicht vor Ihnen Halt machen. Wenn Sie jedoch keine Einwände erheben, können Sie auch nicht mit Entschädigungen rechnen und müssen z.B. Wertverluste, Lärmschutzmaßnahmen, Einnahmeverluste wegen Mieteinbußen usw. voll aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn Sie also nicht am Ende "der Dumme" sein wollen, müssen Sie alle Ihre Einwendungen geltend machen und die Verursacherin Ihrer finanziellen Verluste (also die Fraport AG) zumindest teilweise am Ihnen zugefügten Schaden beteiligen.
(Sollten Sie dabei ein allzu "schlechtes Gewissen" bekommen, können Sie die Schadensersatz-Summe bzw. das eingesparte Geld ja wieder in Fraport-Aktien investieren ;-)
Ich wohne relativ weit weg vom Flughafen. Kann oder sollte ich Einwendungen erheben ?- Das kommt auf Ihre ganz persönlichen Umstände an. Zwar ist zur Erhebung einer Einwendung immer eine individuelle Betroffenheit notwendig, doch diese ist - bei etwas Nachdenken und Nachforschen - weit häufiger gegeben, als man zunächst denkt. Hier einige Beispiele:
- Wegen des Flughafenausbaus würden sehr große Mengen an Ausgleichsflächen benötigt werden. In unmittelbarer Nähe zum Flughafen ist aber "nichts mehr zu holen". Also werde auch in größerer Entfernung Ausgleichsflächen gesucht - und möglicherweise sogar im Zuge eines Enteignungsverfahrens einbezogen. Dieses kann für betroffene Landwirte den Ruin bedeuten, insbesondere wenn ihnen die für ihren Betrieb benötigten zugepachteten Flächen (oft weit mehr als die Hälfte) nicht mehr zur Verfügung stehen, weil die Eigentümer sie bei dieser Gelegenheit verkaufen werden.
- Wenn Sie nahe von Autobahnen oder Überlandstraßen wohnen, kann durch den Flughafenausbau ein Straßenausbau notwendig werden. Dieses erfordet entsprechende Flächen und bewirkt Einbußen im Naturhaushalt. Aber auch ohne Verbreiterung von Fahrbahnen kann die Belastung durch Lärm und Abgase der Autos zu einer Betroffenheit führen.
- usw.
Können auch Kinder Einwendungen erheben ?- Ja - und das oft mit besonders guten Gründen / Erfolgsaussichten. Jedoch müssen die Einwendungen von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Kann ich als Teil-Eigentümer z.B. eines Wohneigentums eine Einwendung erheben ?- Bei Gemeinschaftseigentum müssen alle Eigentümer gemeinsam ihre Einwendungen einreichen.
Welche Einwendungs-Möglichkeiten hat man als Erbpächter ?- Grundsätzlich haben Erbpächter die gleichen Einwendungsmöglichkeiten wie Eigentümer.
Ich lebe in einer Mietwohnung. Kann auch ich Einwendungen erheben ?- Ja und Nein: Nur die Eigentümer einer Wohnung können
mit guten Aussichten individuelle Beeinträchtigungen, die zu Wertverlusten etc. führen angeben. Als Mieter können Sie jedoch den Vermieter mit einer Minderung der Miete drohen (siehe Urteil => Starker Fluglärm drückt auf die Mieten ) und dadurch zu einer Einwendung veranlassen. (Wenn Sie dann noch Informationsmaterial mitgeben, sollte das nicht schaden )
Aber auch als Mieter können Sie natürlich ihre gesundheitliche Betroffenheit oder die Einbuße an Freizeit- und Erholungsqualität usw. einbringen. Insbesondere dann, wenn Ihnen niemand zumuten kann, wegen des Flughafenausbaus in ein weniger belastetes Gebiet umzuziehen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Anhörungsverfahren haben, schicken Sie bitte eine Nachricht an den Autor dieses Beitrags.
Themen hierzuAssciated topics:
PFV FRA-Ausbau PFV-Einwendungen
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