Wirtschaftsminister Posch untergräbt das Nachtflugverbot
Wieder mehr Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
<2001-09-26>
Mit der Festlegung von Lärmkontingenten in der Nacht untergräbt Wirtschaftsminister Dieter Posch (F.D.P.) nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Garantie von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zum Nachtflugverbot von 23.00 und 5.00 Uhr. Was der Minister heute in einem Bescheid als erträglich für die Menschen bezeichnet, wird er morgen kaum gerichtsfest verbieten können, kritisiert BUNDnaturschutzreferent Thomas Norgall. Der BUND fordert erneut die Änderung der Betriebsgenehmigung mit dem Ziel der Nachtruhe und die Festlegung des nächtlichen Fluglärms auf den Grenzwert von max. 45 dB(A).
Mit der Einführung der Lärmkontingente rückt Posch von seinem Versprechen zur Deckelung der Nachtflüge vom 21.12.2000 ab. Mit dieser Deckelung sollte die Zahl der Flugbewegungen in der sog. Mediationsnacht von 23.00 bis 5.00 Uhr auf 150 Flüge pro Nacht begrenzt werden. Diese Festlegung auf den Durchschnittsabstand von 2,4 Minuten zwischen zwei Flugbewegungen lagen bereits 25 Bewegungen über dem höchsten je erreichten Durchschnittswert von 125 Bewegungen pro Nacht. Nach nur knapp neun Monaten wechselt Posch nun von der Bewegungs- zur Lärmkontingentierung und schließt weder eine neuerliche Steigerung der Flugbewegungen in der sog. Mediationsnacht noch eine Verlagerung der besonders lauten Flüge in die lärmsensiblen Tages- und Nachtrandzeiten aus. Überschreitungen der Lärmkontingente wirken sich lediglich auf die Planung des Flugbetriebs im nächsten Jahr aus, bleiben damit aber ohne Konsequenz für die Fluglinien und den Flughafen. Bestenfalls steigt die Differenz zwischen den geplanten und den tatsächlichen Flügen. Noch zahnloser kann man die Problematik der Nachtflüge überhaupt nicht angehen, meint BUNDnaturschutzreferent Thomas Norgall.
Posch entspricht mit den Lärmkontingenten dem Wunsch u. a. der Lufthansa-Tochter Condor, die sich gegen Bewegungskontingente ausgesprochen hatte, weil ihre relativ (!) leiseren Flugzeuge durch diese Vorgehensweise begünstigt werden. Das von der sog. Mediation angemahnte besondere Ruhebedürfnis in der Einschlaf- und Aufwachphase sowie den Tagesrandzeiten ab 18.00 und bis 8.00 Uhr ignoriert die neue Regelung völlig. Deutlicher als Minister Posch kann man gar nicht umfallen und sich gegen das Ruhebedürfnis der Menschen entscheiden. Kein Mensch kann diesem Minister noch glauben, dass er das sog. Mediationsergebnis umsetzen will, kritisiert Thomas Norgall vom BUND.
Statt bürokratischer Rechnereien fordert der BUND die Ausrichtung der Lärmgrenzwerte am Gesundheitsschutz für die Bevölkerung. In der Präventivmedizin ist die Begrenzung des nächtlichen Außenlärms auf 45 dB(A) heute Standard, so dass am Ohr des Schläfers ein Dauerschallpegel von 30 dB (A) nicht überschritten wird. Zur Durchsetzung des garantierten Nachtflugverbots von 23.00 bis 5.00 Uhr muss Fraport endlich die Änderung der Betriebsgenehmigung beantragen.
Mit der Einführung der Lärmkontingente rückt Posch von seinem Versprechen zur Deckelung der Nachtflüge vom 21.12.2000 ab. Mit dieser Deckelung sollte die Zahl der Flugbewegungen in der sog. Mediationsnacht von 23.00 bis 5.00 Uhr auf 150 Flüge pro Nacht begrenzt werden. Diese Festlegung auf den Durchschnittsabstand von 2,4 Minuten zwischen zwei Flugbewegungen lagen bereits 25 Bewegungen über dem höchsten je erreichten Durchschnittswert von 125 Bewegungen pro Nacht. Nach nur knapp neun Monaten wechselt Posch nun von der Bewegungs- zur Lärmkontingentierung und schließt weder eine neuerliche Steigerung der Flugbewegungen in der sog. Mediationsnacht noch eine Verlagerung der besonders lauten Flüge in die lärmsensiblen Tages- und Nachtrandzeiten aus. Überschreitungen der Lärmkontingente wirken sich lediglich auf die Planung des Flugbetriebs im nächsten Jahr aus, bleiben damit aber ohne Konsequenz für die Fluglinien und den Flughafen. Bestenfalls steigt die Differenz zwischen den geplanten und den tatsächlichen Flügen. Noch zahnloser kann man die Problematik der Nachtflüge überhaupt nicht angehen, meint BUNDnaturschutzreferent Thomas Norgall.
Posch entspricht mit den Lärmkontingenten dem Wunsch u. a. der Lufthansa-Tochter Condor, die sich gegen Bewegungskontingente ausgesprochen hatte, weil ihre relativ (!) leiseren Flugzeuge durch diese Vorgehensweise begünstigt werden. Das von der sog. Mediation angemahnte besondere Ruhebedürfnis in der Einschlaf- und Aufwachphase sowie den Tagesrandzeiten ab 18.00 und bis 8.00 Uhr ignoriert die neue Regelung völlig. Deutlicher als Minister Posch kann man gar nicht umfallen und sich gegen das Ruhebedürfnis der Menschen entscheiden. Kein Mensch kann diesem Minister noch glauben, dass er das sog. Mediationsergebnis umsetzen will, kritisiert Thomas Norgall vom BUND.
Statt bürokratischer Rechnereien fordert der BUND die Ausrichtung der Lärmgrenzwerte am Gesundheitsschutz für die Bevölkerung. In der Präventivmedizin ist die Begrenzung des nächtlichen Außenlärms auf 45 dB(A) heute Standard, so dass am Ohr des Schläfers ein Dauerschallpegel von 30 dB (A) nicht überschritten wird. Zur Durchsetzung des garantierten Nachtflugverbots von 23.00 bis 5.00 Uhr muss Fraport endlich die Änderung der Betriebsgenehmigung beantragen.
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Juristisches zum FRA-Ausbau Pressemitteilungen des BUND Hessen Flughafen Frankfurt
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