Deutsche Flugsicherung (DFS) wird privatisiert
Bundestag hat entsprechendes Gesetz beschlossen
Von: @cf <2006-04-08>
Die Deutsche Flugsicherung wird privatisiert. Der Bundestag hat am 7. April das entsprechende Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Lufthansa, Fraport und TUI haben schon Interesse am Kauf angemeldet

Der Bundestag hat am 7. April dem Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit großer Mehrheit zugestimmt. Nur die LINKE stimmte dagegen, alle anderen Fraktionen waren dafür. Erst zwei Tage vorher hatte der Verkehrsausschuss einige Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, um "Verfassungskonformität herzustellen". So wurde z.B. eingefügt, dass der Bund bei Eintritt des Verteidigungsfalls die Anteile von den Gesellschaftern zurück verlangen kann. Nähere Informationen hier:

Der Bund will bis zu 74,9 Prozent der Anteile an der DFS verkaufen, aber eine Sperrminorität von 25,1 Prozent behalten. Ein Konsortium aus Lufthansa, TUI und Fraport hat bereits Interesse am Kauf der DFS-Anteile geäußert. Aber auch andere Fluggesellshaften und Finanzinvestoren sind interessiert, sodass es zu einer Bieterschlacht um das lukrative Unternehmen kommen könnte. Der Bund erhofft sich eine Millarden-Einnahme aus dem Verkauf.

Das Management der DFS begrüßte die Entscheidung des Bundestages als einen wichtigen Schritt für die Zukunft des Unternehmens. DFS-Chef Dieter Kaden sieht die "DFS im europäischen Wettbewerb gestärkt". Die Privatisierung werde zu keinen Abstrichen bei der Sicherheit führen.

Das sieht die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ganz anders. Sie befürchtet, dass das Prinzip "Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit" in Zukunft nicht mehr gelten wird, weil Investoren mit der Flugsicherung vor allem Geld verdienen wollten und deshalb auf Kosten des Personals und der Sicherheit sparen würden. Die Gewerkschaft, in der 80% aller Fluglotsen organisiert sind, will nun über den Abschluss eines Rationalisierungsschutz-Tarifvertrages versuchen, die bestehenden Standards für das Personal zu sichern. Es wurde bereits mit Streiks gedroht, falls entsprechende Verhandlungen verweigert werden sollten.

Andere Kritiker befürchten, dass mit dem Verkauf der DFS an ein Konsortium aus Lufthansa, Fraport und TUI gewissermaßen der Bock zum Ziergärtner gemacht wird. Wenn Flughafenbetreiber, Luftraumnutzer und Flugsicherung in Zukunft an einen Strang ziehen würden, so fürchten sie, könnte ein Kartell entstehen, dass den Luftverkehr in Deutschland ähnlich dominieren könnte wie die Strom- und Gaskonzerne heute den Energiemarkt beherrschen. Sicherheit und vor allem die Interessen der Fluglärmbetroffenen würden dabei als erstes auf der Strecke bleiben. Sie haben deshalb eine Petition beim Bundestag eingebracht, die bis zum 12. April von 2469 Teilnahmern gezeichnet wurde.

Der Landrat des Kreises Waldshut (bekannt als Kämpfer gegen die Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet) findet das Gesetz auch nach den inzwischen eingefügten Änderungen verfassungswidrig. Art. 87 d Abs. 1 Grundgesetz schließe generell die Beteiligung privat wirtschaftlicher Unternehmen an der Flugsicherung ohne vorherige Verfassungsänderung aus. Der Landrat hat dazu von den Verfassungsrechtler Prof. Wieland von der Universität Frankfurt ein Gutachten anfertigen lassen, das Sie hier nachlesen können:

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