Würzburger Jurist: Besteuerung von Kerosin ist zulässig
Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt erstellt
Von: @Uni Würzburg <2005-04-15>

Pressemitteilung Nr. 023/2005, 15. April 2005

Eine Besteuerung des auf innerstaatlichen Flügen verbrauchten Flugbenzins ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Eckhard Pache von der Uni Würzburg im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt hat.

Flugbenzin, das in der gewerblichen Luftfahrt verwendet wird, ist in Deutschland von der Mineralölsteuer befreit. Umweltpolitiker kritisieren das seit längerem als Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Verkehrsträger und als Privilegierung eines besonders klimaschädlichen Verkehrsmittels. In seinem Gutachten kommt Professor Pache nun zu dem Ergebnis, dass eine Besteuerung des auf innerstaatlichen Flügen verbrauchten Kerosins weder gegen völkerrechtliche Vereinbarungen noch gegen das europäische Recht verstoßen würde.

Die Einführung einer solchen Besteuerung war bislang regelmäßig als unpraktikabel beurteilt worden. Es stand die Befürchtung im Raum, dass die Fluggesellschaften das für innerstaatliche Flüge benötigte Kerosin einfach im Ausland an Bord nehmen und so die deutsche Steuer umgehen würden. Dass sich dies in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorgaben des europäischen Rechts verhindern lässt, hat Pache in seinem Gutachten nachgewiesen.

Der Würzburger Rechtswissenschaftler schlägt vor, das in Deutschland getankte Kerosin direkt über den Preis zu besteuern. Zusätzlich müssten die Fluggesellschaften dazu verpflichtet werden, die im Ausland getankten, aber bei innerdeutschen Flügen verbrauchten Kerosinmengen zu melden.

Das Bundesumweltministerium will nun auf Basis dieses Gutachtens Gespräche mit anderen EU-Mitgliedstaaten führen, die einer Kerosinbesteuerung gegenüber aufgeschlossen sind. Dazu gehören Frankreich, Großbritannien und Österreich. Ziel ist es, durch eine parallele Besteuerung Wettbewerbsnachteile für Deutschland zu vermeiden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von etwa 300 Euro je 1.000 Liter Kerosin. In der Europäischen Union erheben bislang nur die Niederlande eine Steuer auf Kerosin.

Das Gutachten von Professor Pache kann beim Umweltbundesamt im Internet abgerufen werden:

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Ökonomische Instrumente im Luftverkehr Steuerbefreiungen bei Kerosin Umweltbundesamt Steuervorteile

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