„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 4. April nicht nur den Ausbau des Frankfurter Flughafens abschließend bestätigt, sondern auch höchstrichterlich die Möglichkeit geschaffen, das Mediationsergebnis rechtssicher umzusetzen. Das wollen wir so schnell wie möglich tun. Die von Leipzig aufgezeigte Möglichkeit, ohne aufwändiges Planergänzungsverfahren bereits in den nächsten Wochen bis zur Sommerpause ein Nachtflugverbot und die Entlastung der Nachtrandstunden festzuschreiben, werden wir deshalb konsequent nutzen, um an dieser Stelle rasch Klarheit zu schaffen.“
„Wir wollen deshalb bereits die erfolgte Verkündung des Tenors des Urteils und die hierzu erfolgten mündlichen Erläuterungen des Gerichts bei der Urteilsverkündung zum Anlass nehmen, den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau auf 0 Flüge in der Mediationsnacht und auf jahresdurchschnittlich 133 Flüge in den Nachtrandstunden anzupassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird bis Jahresmitte für jedermann verbindlich umgesetzt“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden.
Das heißt, dass eine Nachtflugregelung
- ohne planmäßige Flugbewegungen in der Mediationsnacht (23-5h) und
- mit jahresdurchschnittlich nur 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden (22-23h, 5-6h)
ohne ein aufwändiges Planergänzungsverfahren erlassen werden kann. Nur wenn das Hessische Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde von diesen, durch das Bundesverwaltungsgericht festgelegten Vorgaben abweichen würde, müsste ein neues Verfahren eingeleitet werden, erläuterte der Minister. Posch betonte, dass der vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigte Weg konsequent verfolgt und im Interesse der Lärmbetroffenen umgesetzt werden soll.
„Das entspricht dem Ergebnis des Mediationsverfahrens, das wir nun rechtssicher umsetzen können und geht am Nachtrand sogar darüber hinaus. Ich strebe an, die entsprechenden Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Dezember 2007 so rasch wie möglich durchzuführen, und ich habe vor, das Verfahren in den nächsten sechs Wochen abzuschließen“.
In allen anderen Fragen hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss – wie schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof – in vollem Umfang bestätigt. Dies schließt die Frage der Lärmberechnungen ebenso mit ein wie die Folgen des Ausbaus für die Planungshoheit der Kommunen und alle weiteren Umweltbelange.
Darüber hinaus wird nach Vorliegen der Urteilsbegründung in einem separaten Verfahren noch über die Schutzmaßnahmen auf Gewerbegrundstücken im Nahbereich des Flughafens zu befinden sein.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts alle unsere Ziele zu erreichen. Die Entscheidung ist für den Standort Hessen wichtig – sie sichert den Anschluss an den internationalen Luftverkehr, schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten und setzt das Mediationsergebnis nunmehr vollständig um.
Die Revision gegen das Urteil des VGH war der schnellstmögliche Weg dazu. Sie war die einzige Möglichkeit, rasch verbindliche Hinweise zur rechtssicheren Umsetzung des Nachtflugverbotes zu erhalten. Das Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr wird somit Bestandteil der Flughafengenehmigung.
Eine weitere Lärmreduzierung auch am Tage zu erreichen, bleibt auf der Tagesordnung. Mit der von der Landesregierung initiierten Allianz für Lärmschutz sollen alle Möglichkeiten zur Lärmentlastung auch am Tage untersucht und nach Möglichkeit umgesetzt werden“, so Posch abschließend.
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