BUND: Neues Lärmschutzkonzept ist unverzichtbar
Pressemitteilung vom 12.03.2012
Von: @BUND Hessen <2012-03-12>
Einen Tag vor der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über den Ausbau des Frankfurter Flughafens BUND erneut ein neues Lärmschutzkonzept für den Frankfurter Flughafen gefordert
Einen Tag vor der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über den Ausbau des Frankfurter Flughafens hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erneut ein neues Lärmschutzkonzept für den Frankfurter Flughafen gefordert. BUND-Vorstandsmitglied Brigitte Martin bekräftigt die Forderung ihres Verbandes: „Das Nachtflugverbot ist unverzichtbar, aber es ist unzureichend.“ Deutliche Kritik äußert der BUND am Vorstandsvorsitzenden der Fraport AG, Stefan Schulte, für dessen indirekte Forderung nach Nachtflügen. „Herr Schulte befindet sich auf einem Konfrontationskurs zur Bevölkerung und zum Umland“, stellt Brigitte Martin vom BUND fest.
Der BUND sieht seine Forderung durch die gestern vom Spiegel veröffentlichten Aussagen des Umweltbundesamtes bestätigt . Dessen Präsident, Jochen Flasbarth, hat aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gefordert und die bestehenden Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetztes als „deutlich zu hoch“ bezeichnet. Wenn nach Meinung des Umweltbundesamtes allein im Raum Frankfurt am Main durch Fluglärm zahlreiche zusätzliche Behandlungen von Herz-Kreislauf-Patienten nötig werden, dann macht das Grundrecht auf Gesundheit Nachbesserungen am bestehenden Lärmschutz erforderlich. „Was immer das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage des bestehenden Rechtes entscheiden wird, wir brauchen auf der Basis angemessener neuer Grenzwerte ein neues Lärmschutzkonzept für den Frankfurter Flughafen, um die heutigen und die kommenden Belastungen zu reduzieren“, bekräftigte BUND Vorstandsprecherin Brigitte Martin. Da die heutige Belastung mit rund 480.000 Flügen pro Jahr schon unerträgliche Folgen hat, kann die Landesregierung die von ihr mit dem Planfeststellungsbeschluss akzeptierte Steigerung auf 700.000 Flugbewegungen jährlich nicht einfach tatenlos hinnehmen.
Mit seiner neuerlichen Betonung der wirtschaftlichen Bedeutung von Nachtflügen befindet sich der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG auf einem Konfrontationskurs gegen die Bevölkerung. „Wer wie die Fraport erst ein Nachtflugverbot beantragt, es dann aber ständig hintertreibt und wer darüberhinaus seinen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten der Gesundheit von Menschen erzielen will, der muss sich nicht wundern, wenn sich jeden Montag Tausende zu Demonstrationen bei ihm einfinden“, meint BUND-Vorstandsprecherin Brigitte Martin.
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer. Mehr»
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm
Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke; veröffentlicht im Ärzteblatt
<2008-08-04>
Fluglärmbedingte Dauerschallpegel im Wohnumfeld außerhalb von Gebäuden von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) in der Nacht sind mit einer Zunahme von arterieller Hypertonie assoziiert, die bei zunehmendem Fluglärmpegel weiter ansteigt. Das zeigt eine Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke, veröffentlicht im Ärzteblatt Mehr»
Pressemitteilung des RMI
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»