"Die Fehleinschätzung des Hessischen Wirtschaftsministeriums zum Nachtruheschutz der Bevölkerung ist jetzt amtlich", so der Kommentar von Hattersheims Bürgermeister Hans Franssen zu den am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteilsgründen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH).
Franssen: "Das jetzt von Minister Posch geführte Wirtschaftsministerium wollte der Bevölkerung im Zeitraum der gesetzlichen Nacht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr pro Jahr fast 55.000 Flüge zumuten, davon in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr weit über 6.000." Dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sei nun zu entnehmen, dass die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Zulassung von durchschnittlich 17 planmäßigen Flügen in der sogenannten Mediationsnacht wegen Verstoßes gegen das Abwägungsverbot fehlerhaft ist. "Das ist eine schallende Ohrfeige für die Nachtflugbefürworter im Hessischen Wirtschaftsministerium", stellt der Bürgermeister fest.
Was unter Abwägungsgebot zu verstehen ist, erläutert der Verwaltungsgerichtshof auf Seite 203 des Urteils. Danach erfordert das Abwägungsgebot nicht nur einen Ausgleich zwischen den Interessen des Betreibers des Flughafens auf der einen und der lärmbetroffenen Bevölkerung auf der anderen Seite. Vielmehr sind auch die wirtschaftlichen Belange der den Flughafen nutzenden Verkehrsgesellschaften einzubeziehen, hinter denen ein öffentliche Interesse an der Optimierung der Luftverkehrsinfrastruktur steht.
In dem Urteil hat das höchste Gericht Hessens klar gemacht, dass die Zulassung von über 6.000 Flügen pro Jahr in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, der sich aus
§ 29 b des Luftverkehrsgesetzes ergibt, nicht genügt. Der Verwaltungsgerichtshof hat weiterhin festgestellt, dass die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Regelung für die Nachtrandstunden – also für die Zeiten zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr sowie 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr – einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte in dem Nachtzeitraum durchschnittlich 150 Flüge pro Nacht erlauben wollen. Durch die vorgesehene Regelung des Hessischen Wirtschaftsministeriums würde – so das Gericht – in Kauf genommen werden, dass es in einzelnen oder gar mehreren Nächten zu besonders belastenden Häufungen von Flugbewegungen kommen könnte. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher die klagenden Kommunen und Privatkläger in ihrem Recht auf fehlerfreie Abwägung ihrer Nachtlärmschutzbelange verletzt gesehen und das Land Hessen zu einer Neubescheidung verpflichtet.
"Wenn jetzt Ministerpräsident Koch und Minister Posch dagegen in Revision gehen, anstatt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes umzusetzen, schließe ich daraus, dass den CDU- und FDP-Politikern der Schutz der Nachtruhe Hunderttausender Arbeitnehmer, Rentner und insbeson-dere Kindern keinen Pfifferling wert ist", empört sich Hans Franssen.
"Mit Fug und Recht", so Hattersheims Bürgermeister abschließend, "kann die Bevölkerung von der Hessischen Landesregierung erwarten, dass diese keine Revision gegen das Urteil einlegt und dem vielfach versprochenen Nachtflugverbot somit auch Geltung verschafft. Das oberste Gebot heißt jetzt: Wort halten und das Nachtflugverbot umsetzen!"
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