FAQ zu Einwendungen im PFV Flughafen Frankfurt
Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten:
<2002-06-26>
((( E N T W U R F )))
- In welchem Zeitraum kann man Einwendungen erheben? Was passiert mit "verspäteten" Einwendungen ?
- Wie detailliert müssen die Einwendungen verfasst werden ?
- Ich bin nicht sicher, ob ein Argument tragfähig ist ?
- Muss sich meine Einwendung auf die im Antrag angegebenen Mengen-Angaben und Belastungsberechnungen beziehen ?
- Können Argumente, die erst geraume Zeit nach Durchführung des Ausbaus wirksam werden könnten, bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren eingebracht werden ?
- Wieviel Gebühren fallen für die Abgabe einer Einwendung an ?
- In welchem Zeitraum kann man Einwendungen erheben? Was passiert mit "verspäteten" Einwendungen ?
- Alle Einwendungen von Privatpersonen müssen während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen und dem Zeitraum bis spätestens 2 Wochen nach Ende der Auslegung beim Regierungspräsidenten oder der Gemeinde abgegeben sein.
WICHTIG: Alle Einwendungen, die danach abgegeben werden, müssen wegen der Präklusions-Vorschrift nicht mehr berücksichtigt werden ! ("Nachkarten" ist nicht erlaubt)
Wie detailliert müssen die Einwendungen verfasst werden ?- Aus den Angaben in den Einwendungen muss die Anhörungsbehörde das Problem erkennen und dann abwägen können. Dabei müssen und sollten jedoch noch nicht sämtliche Details dargelegt werden. Dieses sollte aus taktischen Gründen erst in späteren Verfahrensschritten erfolgen.
So ganz einfach und pauschal ist diese Frage jedoch nicht immer zu beantworten. Insbesondere, wenn Sie beabsichtigen, gegen einen eventuellen Planfeststellungsbeschluss zu klagen oder sehr großer Schaden droht, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Ich bin nicht sicher, ob ein Argument tragfähig ist ?- JEDES potentielle Argument sollte eingebracht werden ! Falls es nicht trägt, ist das nicht so schlimm.
Sollte sich jedoch später herausstellen, dass ein Argument wichtig gewesen wäre, ist es dann zu spät ( Präklusion ).
Verwenden Sie bitte viel Kreativität und Energie darauf, wirklich ALLEN theoretisch möglichen Betroffenheiten Ihres persönlichen Lebenskreises zu widersprechen. Gehen Sie dabei immer von den schlimmstmöglichen Belastungen und Folgen aus ("worst case"-Betrachtung); verlassen Sie sich auf keinen Fall auf die Belastungs-Angaben und Prognosen in den Planungsunterlagen. Gerade HIER liegt ein großes Potential zur Verhinderung Ihrer persönlichen Belastung - und des gesamten Flughafenausbaus.
Die von der Fraport angegebenen Mengenangaben und Belastungen wurden immer wieder heftig kritisiert.
Muss sich meine Einwendung auf die im Antrag angegebenen Mengen-Angaben und Belastungsberechnungen beziehen ?- Für die Abschätzung der Auswirkungen eines Projektes muss man immer von "schlimmsten denkbaren Fall" (worst case) ausgehen. Prognostizierte Auslastungen der Antragsteller sind unerheblich: Entscheidend sind die mit der Anlage möglichen Belastungen. Verbesserte Organisation oder technische Verfahren müssen in die Bestimmung der Belastungen einbezogen werden. Dadurch könnten z.B. die Kapazitäten zukünftig ganz drastisch gesteigert werden - und damit auch die Belastungen.
Vom Antragssteller verwendete Verfahren zur Berechnung der Belastung und benutzte Grenzwerte müssen nicht akzeptiert werden. Die eigene Belastung kann auch unter Zugrundelegung "besserer" Grenzwerte und Verfahren bestimmt werden. Ob die für die Einwender günstigeren Grenzwerte und Bestimmungsverfahren angewandt werden dürfen, wird dann letztlich wohl vor Gericht zu klären sein.
Können Argumente, die erst geraume Zeit nach Durchführung des Ausbaus wirksam werden könnten, bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren eingebracht werden ?- Unbedingt !
Bei der Feststellung der Planung sollten auch die extremsten möglichen und nicht sicher und explizit ausgeschlossenen Nutzungen berücksichtigt werden. Wenn also eine neue Landebahn durch organisatorische oder technische Maßnahmen in vielleicht zehn Jahren die dreifache Kapazität haben könnte, wie sie vom Antragsteller zum Planungszeitpunkt angegeben wird, muss dieses bei der Planfeststellung berücksichtigt werden !
Wieviel Gebühren fallen für die Abgabe einer Einwendung an ?- Keine. Wenn jedoch gegen einen Planfeststellungsbeschluss geklagt wird, können jedoch erhebliche Kosten (für Gutachten, Rechtsanwalt, Gericht, ...) anfallen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Anhörungsverfahren haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an den Autor dieses Beitrags.
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