Im Juni 2005 hat die Hessische Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP) fertiggestellt. Mit der Änderung soll der geplante Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn und dem Terminal 3 als Ziel der Landesplanung festgeschrieben werden. Der LEP gilt als Vorgabe für alle landesplanerischen Maßnahmen, z.B. für den Regionalplan Südhessen, und auch für das Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau. Wird er wie geplant verabschiedet, kann die Planfeststellungsbehörde praktisch den Antrag der Fraport nur noch genehmigen!
Der vorgelegte Entwurf enthält den Text der Änderung, eine Begründung für den Bedarf eines Ausbaus, einen Vergleich der drei Ausbau-Varianten (nach ähnlichen Kriterien wie in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (siehe Link unten). Das Nachtflugverbot ist als verbindliches Ziel nicht enthalten.
Nach der neuen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie ist für den neuen Landesentwicklungsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Entwurf lag deshalb vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 zur Stellungnahme aus. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Verbände konnten Stellungnahmen einreichen. Viele Kommunen und etwa 20 000 Bürger haben sich gegen den Entwurf gewandt.
Am 15.09.2006 hat das Landes-Kabinett den neuen Entwurf beschlossen. Im Februar 2007 fand eine öffentliche Expertenanhörung, im März 2007 eine Anhörung der betroffenen Kommunen statt. Beide führten nicht zu signifikanten Änderungen. Am 31.05.2007 hat der Landtag den Entwurf beschlossen. Ende 2007 wurden Klagen gegen den neuen LEP eingereicht. Im Februar 2010 lehnte der VGH Kassel die Klagen ab. Offenbach und Neu-Isenburg haben gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt, die am 31.03.2011 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Der Landesentwicklungsplan ist damit rechtskräftig.
Aktuelle Nachrichten
* Neu * 31.03.2011: Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision zu
Die Beschwerden der Städte Neu-Isenburg und Offenbach gegen die Nichtzulassung zur Revision gegen das Urteil des VGH Kassel zum Landesentwicklungsplan vom 10.02.2010 sind vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden. Damit ist die VGH-Entscheidung rechtskräftig und der Landesentwiclungsplan gültig.
- BVerwG: Normenkontrollanträge gegen Landesentwicklungsplan erfolglos
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011
12.02.2010: Kommunen vom Urteil nicht überrascht
Die vom Urteil betroffenen Kommunen reagierten auf das Urteil des VGH Kassel zum LEP gefasst - man hat nach dem Kasseler Urteil zum Flughafenausbau nichts anderes erwartet. Aus mehreren Rathäusern war zu hören, dass zumindest das im LEP vorgesehene Nachtflugverbot positiv zu sehen sei, auch wenn die Kommunen ansonsten unter der Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten leiden würden. Teilweise ist man auch froh, noch rechtzeitig das ein oder andere Baugebiet ausgbewiesen zu haben, bevor die Bauverbote dort greifen. Die Stadt Rüsselsheim vermisst in dem Urteil "eine vertiefte Auseinandersetzung mit den spezifisch landesplanerischen Problemen". Ob jemand gegen das LEP-Urteil in Revision gehen will, ist noch nicht abzusehen. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt den Klägern auch noch nicht vor. Die Stadt Offenbach wies darauf hin, dass die Raumverträglichkeit der Nordwestbahn auch Gegenstand der Revision in Leipzig sein werde (siehe PM)
- Stellungnahme der Stadt Rüsselsheim zum VGH-Beschluss
- Pressemitteilung der Stadt Offenbach vom 12.02.2010 zum VGH-Urteil
10.02.2010: VGH Kassel lehnt Klagen gegen LEP ab
Der VGH Kassel hat die Klagen (Normenkontrollanträge) der Städte Offenbach, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Flörsheim, Kelsterbach, Neu-Isenburg und Bischofsheim gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans abgewiesen. Die Kommunen hatten gegen die Festlegung des Flughafenausbaus mit einer Nordwestbahn geklagt. Der VGH Kassel meint, die Belange der betroffenen Kommunen seien "ordnungsgemäß ermittelt und bewertet und in nicht zu beanstandender Weise hinter die aus landesplanerischer Sicht für einen Flughafenausbau sprechenden Belange zurückgestellt worden". Außerdem werde die Entwicklung der Kommunen zwar eingeschränkt, aber nicht unmöglich gemacht. Deshalb sei das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen im Kern nicht verletzt worden. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, wie üblich ist aber dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
- HMWVL: Normenkontrollanträge gegen Änderung des Landesentwicklungsplans abgelehnt
Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 10.02.2010
15.12.2007: Klagen gegen Landesentwicklungsplan
Die Städte Offenbach, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Flörsheim, Kelsterbach und Bischofsheim werden Normenkontrollverfahren gegen den Landesentwicklungsplan beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einreichen. Das haben gestern Vertreter der Kommunen, unter ihnen Kelsterbachs Bürgermeister Engisch und der Offenbacher Stadtrat Weiß, angekündigt. Nach Ansicht der Kommunen ist der Plan, der den Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn vorschreibt, unwirksam. Durch die "metergenaue Festlegung" der Landebahn habe die Planfeststellungsbehörde keinerlei Handlungsspielraum mehr, was im Widerspruch zu einchlägigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts stehe. Außerdem hätten sich zwischen dem Beschluss der Landesregierung über den Plan und dessen Inkrafttreten die planerischen Voraussetzungen geändert. Dazu werde die Planungshoheit der Kommunen eingeschränkt, ohne dass ihnen ein Ausgleich angeboten werde.
01.11.2007: Offenbach will gegen Landesentwicklungsplan klagen
Die Stadt Offenbach will in den nächsten Tagen beim VGH Kassel Klage gegen den neuen Landesentwicklungsplan einreichen. Der zuständige Stadtrat Weiß warf der Landesregierung vor, durch den Landesentwicklungsplan (der den Ausbau des Flughafens mit einer Nordwestbahn vorsieht), werde Offenbach zum "Lärmabfalleimer" des Flugverkehrs. Der Rechtsanwalt der Stadt Geulen kritisierte die mangelnde Abwägung bei der Aufstellung des LEP.
31.05.2007: Landtag beschließt Landesentwicklungsplan
Der hessische Landtag hat mit großer Mehrheit den neuen Landesentwicklungsplan geschlossen. Verkehrsminister Rhiel sprach von einer "wegweisenden Entscheidung für den erfolgreichen Wirtschaftsstandort Hessen". Der Planfeststellungsbeschluss sollte im Dezember erlassen werden, sagte Rgiel. Die SPD werde bei einem Sieg bei der Landtagswahl den Flughafenausbau unter den vereinbarten Bedingungen umsetzen, sagte die SPD-Vorsitzende Ypsilati. Dazu gehöre auch die Umsetzung des versprochenen Anti-Lärm-Paktes. Die Grünen und die beiden SPD-Abgeordneten Nancy Faeser und Heike Habermann stimmten gegen den neuen Landesentwicklungsplan. Die Grünen warfen der Landesregierung Wortbruch vor: das den Bürgern versprochene Nachtflugverbot ist im LEP nicht als Ziel enthalten.
- GRÜNE lehnen Landesentwicklungsplan und damit Flughafenausbau ab
(Pressemitteilung vom 31.05.2007) - Andrea Ypsilanti(SPD): Wir Sozialdemokraten sagen Ja zum Flughafenausbau unter den Bedingungen der Mediation
Pressemitteilung vom 31.05.2007)
Anhörung der Kommunen am 16. März 2007
Am Freitag, den 16. März 2007, fand eine Anhörung der betroffenen Kommunen und Landkreise zum Landesentwicklungsplan statt, veranstaltet vom Wirtschaftsausschuss und vom Umweltausschuss des hessischen Landtags. Die Stellungnahmen sind jetzt im Internet verfügbar:
- Hessischer Landtag, Öffentliche Anhörungen
Zur Anhörung LEP abwärts scrollen!
Öffentliche Anhörung des Landtags vom 13.-15.2.2007
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und der Umweltausschuss im Hessischen Landtag führen vom 13.2.-15.2.2007 eine öffentliche Expertenanhörung zur LEP-Änderung durch. Beginn ist jeweils 9 Uhr, Ort: Rathaussaal Wiesbaden. Alles, was an Gutachtern und Experten Rang und Namen hat, ist eingeladen. Schwerpunkte: Regionalplanung, Arbeitsplätze, Nachtflugverbot, Fluglärm und Sicherheit. Interessant!
Achtung: Anmeldung erforderlich, nur 42 Plätze!
Anmeldung per Fax unter 0611 3501308, oder per Email:besucher@ltg.hessen.de. Mehr hier:
06.10.2006: Diskussion über LEP im Landtag
Der neue Landesentwicklungsplan wurde heute im Landtag diskutiert. Die Landesregierung sah keine Probleme für den Flughafenausbau. Ein Nachtflugverbot sei machbar, z.B. durch ein Flughafensystem mit Hahn, aber auch anders, meinte MP Koch. Der Ausbau sei wichtiger als die Interessen von Ticona.
15.09.2006: Kabinett beschließt neuen LEP
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, hat das Kabinett den neuen Landesentwicklungsplan beschlossen. Bis zur Sommerpause 2007 soll der Landtag den LEP dann verabschieden. BUND und Grüne äußerten Kritik. Besondere Probleme sieht man beim Nachtflugverbot und beim Chemiewerk Ticona.
- HMWVL: Kabinett beschließt Änderung des Landesentwicklungsplans
Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums (HMWVL) vom 15.09.2006 - BUND zum neuen Landentwicklungsplan: kein einziges Problem gelöst!
Pressemitteilung des BUND vom 18.09.2006
25. 07. 2006: Landtag soll über neuen Landesentwicklungsplan abstimmen
Ministerpräsident Koch hat angekündigt, dass der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans nach der Sommerpause im Hessischen Landtag zur Abstimmung gestellt würde. Damit solle der geplante Flughafenausbau juristisch besser abgesichert werden, meinte Koch. Die politischen Parteien nutzten die Gelegenheit zum Schlagabtausch gegen die politischen Gegner.
12. 05. 20056: Wörner fordert Verankerung des Nachtflugverbots im LEP
Der RDF-Vorsitzende Prof. Wörner hat gefordert, das Nachtflugverbot verbindlich im Landesentwicklungsplan festzuschreiben, nicht nur als Grundsatz. Er beruft sich dabei auf ein neues RDF-Gutachten "Rechtsfragen der Verankerung verbindlicher Ziele im Landesentwicklungsplan Hessen von Prof. Hermes, wo Vorschläge enthalten sind, wie man dies realisieren könne.
- Wörner fordert Berücksichtigung des Mediationspakets im Landesentwicklungsplan
Pressemitteilung des RDF, dort Link zum Gutachten "Nachtflugverbot und LEP"
12. 10. 2005: Kreis Groß-Gerau beschließt Stellungnahme gegen Landesentwicklungsplan
Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau hat die (rechtzeitig im September abgeschickte) Stellungnahme des Kreises zum neuen Landesentwicklungsplan mit den Stimmen von SPD, Grünen, Freien Wählern, Republikanern und PDS mit klarer Mehrheit beschlossen. CDU und FDP stimmten dagegen. Sie befürworten einen Ausbau des Flughafens, weil er ein "Jobmotor" sei. Dazu der Kelsterbacher Bürgermeister Erhard Engisch:" Es ist unredlich, die Job-Maschine Flughafen gegen die Menschen auszuspielen".
26.09.2005: 20000 Bürgerproteste gegen neuen Landesentwicklungsplan
Kistenweise Protest gegen den neuen Landesentwicklungsplan: das Bündnis der Bürgerinitiativen und der BUND übergaben heute die von ihnen gesammelten Einsprüche der Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Main-Gebiet dem Hessischen Wirtschaftsminister. Obwohl die Landesregierung das Bürgerbeteiligungsverfahren kaum publik gemacht hat, haben rund 20 000 Menschen gegen den Änderungsentwurf protestiert.
20.09.2005: IHK Hessen für Ausbau und LEP-Änderung
Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Änderung des Landesentwicklungsplan für den Flughafenausbau und wollen zudem einnen kurzfristigen Ausbau der Autobahnen im Umfeld des Flughafens. Mit dem LEP werde eine "wichtige rechtliche Grundlage für die dringend erforderliche Kapazitätssteigerung" geschaffen, sagte Vorsitzender von Harbou. Das Nachtflugverbot soll zum Ausbau gehören: "Dies ist der Preis, der von der Wirtschaft für den Ausbau zu zahlen ist, genauso wie die betroffene Bevölkerung ihren Wohlstandszuwachs aufgrund sichererer Arbeitsplätze durch tendenziell mehr Lärm bezahlt". "Einzelinteressen von Firmen, deren 'Gebäude zurückzubauen sind', sollten dem Ausbau nicht entgegenstehen", findet man in der Stellungnahme. Schlecht für die Ticona. Übrigens: von Harbou sitzt auch im Aufsichtsrat der Fraport.
- Pressemitteilung zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKs
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs zum LEP-Entwurf
10.09.2005: BUND, BBI und IAGL gegen neuen Landesentwicklungsplan
Der BUND, das Bündnis der Bürgerinitiativen und das IAGL (Klageverein des Bündnisses) lehnen den Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan ab. In ihrer Stellungnahme führen sie aus, die Nordwestvariante erzeuge die meisten Fluglärmbetroffenen, die Sicherheitsproblematik und Fragen des Naturschutzes seien nicht gelöst. Sie fordern ein neues Raumordnungsverfahren
10.09.2005: Bischofsheim fordert Bürger zum Einspruch gegen LEP auf
Die Gemeinde Bischofsheim lehnt die geplante Änderung des Landesentwicklungsplan ab. Die Gemeinde würde durch den Ausbau des Flughafens und den damit verbundenem Ausbau der A60/A67 am besonders stark betroffen. Der Gemeindevorstand fordert auch die Bürger zu einer ablehnenden Stellungnahme auf. Die Planunterlagen sind bis zum 26. September in der Bau- und Umweltverwaltung, Schulstraße 34 einzusehen. Dort gibt es auch Unterschriftenlisten zum Protest gegen den Landesentwicklungsplan. Der Entwurf zum LEP liegt bis zum 26. September im Stadtplanungsamt in Flörsheim, Erzberger Straße 14, zur Einsicht aus.
09.09.2005: Flörsheim wehrt sich gegen Landesentwicklungsplan
Die Stadt Flörsheim sieht im Entwurf des neuen LEP "erneut fehlerhafte Vorgaben". Der Flughafenausbau solle jetzt möglich werden, in dem bestimmte Flächen nicht mehr anders genutzt werden könnten. Gegen diesen Eingriff in die Planungshoheit werde sich Flörsheim wehren. Flörsheim gehört zu den Kommunen, deren Klage gegen die Passagen zum Flughafenausbau zum Landesentwicklungsplan 2000 erfolgreich war.
EU-Beschwerde wegen Umweltinformations-Richtlinie
Ein Bürger hat eine EU-Beschwerde wegen Verstoß gegen die Umweltinformations-Richtlinie eingereicht, weil die Landesregierung wichtige Gutachten des TÜV Pfalz aus dem Jahr 2005, auf die sie sich bei ihrer Argumentation zum Landesentwicklungsplan bezieht, bisher nicht öffentlich zugänglich gemacht hat.
Bundesumweltministerium gegen LEP-Entwurf
Auf einer Pressekonferenz übten Staatssekretärin Wolf vom Bundesumweltministerium und der Vorsitzende der Störfallkommission Jochum Kritik am Entwurf des Landesentwicklungsplans - das Risiko durch Ticona werde ignoriert. Das Wirtschaftsministerium fühlte sich getroffen.
Hintergrund
Eine Änderung der Landesentwicklungsplans war notwendig geworden, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16.08.2002 die Sätze im Plan, in denen der Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich festgeschrieben wurde, für nichtig erklärt hatte.
Die Änderung des LEP dauerte viel länger als erwartet. Nicht nur die Auflagen des Gerichts mussten erfüllt werden. Im März 2004 hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung der Seveso-II-Richtlinie eingeleitet: der Hessischen Landesregierung wurde vorgeworfen, das Risiko durch die Nähe der geplanten Landebahn Nordwest zu dem Chemiewerk Ticona , das unter die Störfallverordnung fällt, nicht genügend berücksichtigt zu haben (Mehr dazu: Risiko Ticona: Das Verfahren der EU-Kommission. Die EU-Kommission forderte deshalb eine erneute Prüfung aller Ausbau-Varianten. Die Hessische Landesregierung sagte daraufhin zu, diese Prüfung bei der Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplan nachzuholen. Die EU-Kommission wird sich den neuen LEP im Rahmen des Verfahrens hoffentlich genau anschauen.
- Landesregierung beschließt Entwurf für neuen Landesentwicklungsplan
Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums zum Entwurf des neuen LEP vom 25.05.2005
Unterlagen zum Landesentwicklungsplan
Die Unterlagen zum neuen Landesentwicklungsplan umfassen "nur" 3 Ordner, sind also viel übersichtlicher als die Planfeststellungsunterlagen. Nach dem Ende der Auslegungsfrist können die Unterlagen bequem im Internet angesehen werden. Die offizielle Version des Entwurfs findet man beim Planungsportal Hessen. Beim DFLD hat man alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan übersichtlich auf einer Seite zusammengestellt.
- Unterlagen LEP-Änderung beim Planungsportal Hessen (jetzt neu: September 2006)
- Unterlagen zum LEP beim DFLD
Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
Hessische Landesregierung Genehmigungsverfahren Landebahn Nordwest Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)