Nachtflugverbot und Kapazitätsreduzierung für Flughafen Zürich!
Warum geht das bei uns nicht ?
<2001-05-07>
Bundesverkehrsminister Bodewig hat sich mit der Schweiz auf einen Staatsvertrag zur Reduzierung des Fluglärms über Süddeutschland geeinigt. Dabei wurden Beschränkungen der Flugbewegungen sowie Nacht- und Wochenendflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich festgelegt, von denen die fluglärmgeplagten Bewohner des Rhein-Main-Gebiets nicht einmal zu träumen wagen. In Deutschland dagegen ist der Verkehrsminister für den Ausbau aller grossen Flughäfen und bekämpft den Entwurf des neuen Fluglärmgesetzes, der uns in Sachen Lärmschutz ein Stück weiterbringen würde!
Herr Bodewig, solche Regelungen wollen wir auch ! Oder sind wir Menschen zweiter Klasse, die nicht geschützt werden müssen?
Hier die Presseinformation des Bundesverkehrsministeriums im Originaltext :
(Quelle: www.bmvbw.de, -> Verkehr, -> Presseinformationen)
Presseinformation Nr. 89/01 des Bundesministeriums für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen
Berlin, den 24. April 2001
Bodewig: Die betroffene deutsche Bevölkerung kann aufatmen
Verhandlungen über den Flugverkehr am Flughafen Zürich-Kloten
In intensiven und konstruktiven Verhandlungen zwischen Bundesminister Kurt Bodewig und seinem schweizerischen Amtskollegen, Bundespräsident Moritz Leuenberger, wurden heute die Eckpunkte einer staatsvertraglichen Regelung zum Flugverkehr am Flughafen Zürich-Kloten vereinbart. Danach wird sich die Zahl der An- und Abflüge über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100.000 im Jahr reduzieren. Minister Bodewig stellte heraus, dass dies eine massive Entlastung der Bevölkerung in den stark betroffenen südwestdeutschen Landkreisen bedeute. „Die Bürgerinnen und Bürger können aufatmen“, sagte er nach den Gesprächen. „Jetzt gibt es eine gerechtere Lastenverteilung.“
Besonders wichtig sei auch, dass die absoluten Zahlen festgeschrieben würden und keiner Dynamisierung bei einer zu erwartenden Zunahme des Flugverkehrs in Zürich-Kloten unterliegen würden. Auch könnten erste Maßnahmen unmittelbar nach der Paraphierung eines Staatsvertrages umgesetzt werden, was im September dieses Jahres erwartet werden könne.
Im Einzelnen wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
- Reduzierung der An- und Abflüge über deutsches Gebiet von heute knapp 160.000 im Jahr auf unter 100.000 im Jahr.
- Ein Nachtflugverbot über deutschem Gebiet zwischen 22 und 6 Uhr, das unmittelbar nach der Paraphierung in Kraft treten wird.
- Ein weitergehendes Flugverbot an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 9 Uhr, das spätestens zur Flugplanumstellung im Herbst 2002 in Kraft treten wird.
Kurt Bodewig betonte, dass mit der getroffenen Vereinbarung auch der besonderen touristischen Bedeutung der Region mit seinen vielen Heilbädern Rechnung getragen werde. Berücksichtigung habe auch die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für Zürich und die gesamte Region gefunden. Konkrete Umsetzungsgespräche werden am 1. Juni beginnen, vorbereitende Arbeitsgruppen nehmen die Arbeit sofort auf. „Wir haben eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden“, sagte Bodewig.
Erläuterungen:
Zürich ist ein internationaler Flughafen wie Frankfurt, mit zur Zeit 320000 Flugbewegungen/Jahr. Die Reduzierung der Flugbewegungen (überwiegend Landungen) soll in einem Zeitraum von ca. 41 Monaten erfolgen. Das Nachtflugverbot soll vom 1.9.2001 an gelten. Die Regelung soll zunächst für 8 Jahre gelten. Der alte Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz vor einem Jahr von Bundesverkehrsminister Klimmt zum 31.5.2001 gekündigt worden. Die Staatsvertragsverhandlungen werden am 1.6. wieder aufgenommen.
Herr Bodewig, solche Regelungen wollen wir auch ! Oder sind wir Menschen zweiter Klasse, die nicht geschützt werden müssen?
Hier die Presseinformation des Bundesverkehrsministeriums im Originaltext :
(Quelle: www.bmvbw.de, -> Verkehr, -> Presseinformationen)
Presseinformation Nr. 89/01 des Bundesministeriums für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen
Berlin, den 24. April 2001
Bodewig: Die betroffene deutsche Bevölkerung kann aufatmen
Verhandlungen über den Flugverkehr am Flughafen Zürich-Kloten
In intensiven und konstruktiven Verhandlungen zwischen Bundesminister Kurt Bodewig und seinem schweizerischen Amtskollegen, Bundespräsident Moritz Leuenberger, wurden heute die Eckpunkte einer staatsvertraglichen Regelung zum Flugverkehr am Flughafen Zürich-Kloten vereinbart. Danach wird sich die Zahl der An- und Abflüge über deutsches Gebiet um gut 35 Prozent auf unter 100.000 im Jahr reduzieren. Minister Bodewig stellte heraus, dass dies eine massive Entlastung der Bevölkerung in den stark betroffenen südwestdeutschen Landkreisen bedeute. „Die Bürgerinnen und Bürger können aufatmen“, sagte er nach den Gesprächen. „Jetzt gibt es eine gerechtere Lastenverteilung.“
Besonders wichtig sei auch, dass die absoluten Zahlen festgeschrieben würden und keiner Dynamisierung bei einer zu erwartenden Zunahme des Flugverkehrs in Zürich-Kloten unterliegen würden. Auch könnten erste Maßnahmen unmittelbar nach der Paraphierung eines Staatsvertrages umgesetzt werden, was im September dieses Jahres erwartet werden könne.
Im Einzelnen wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
- Reduzierung der An- und Abflüge über deutsches Gebiet von heute knapp 160.000 im Jahr auf unter 100.000 im Jahr.
- Ein Nachtflugverbot über deutschem Gebiet zwischen 22 und 6 Uhr, das unmittelbar nach der Paraphierung in Kraft treten wird.
- Ein weitergehendes Flugverbot an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 9 Uhr, das spätestens zur Flugplanumstellung im Herbst 2002 in Kraft treten wird.
Kurt Bodewig betonte, dass mit der getroffenen Vereinbarung auch der besonderen touristischen Bedeutung der Region mit seinen vielen Heilbädern Rechnung getragen werde. Berücksichtigung habe auch die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für Zürich und die gesamte Region gefunden. Konkrete Umsetzungsgespräche werden am 1. Juni beginnen, vorbereitende Arbeitsgruppen nehmen die Arbeit sofort auf. „Wir haben eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden“, sagte Bodewig.
Erläuterungen:
Zürich ist ein internationaler Flughafen wie Frankfurt, mit zur Zeit 320000 Flugbewegungen/Jahr. Die Reduzierung der Flugbewegungen (überwiegend Landungen) soll in einem Zeitraum von ca. 41 Monaten erfolgen. Das Nachtflugverbot soll vom 1.9.2001 an gelten. Die Regelung soll zunächst für 8 Jahre gelten. Der alte Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz vor einem Jahr von Bundesverkehrsminister Klimmt zum 31.5.2001 gekündigt worden. Die Staatsvertragsverhandlungen werden am 1.6. wieder aufgenommen.
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Recht Luftverkehr Nachtflugverbot Fluglärm Pressemitteilungen
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