Ausbau des Frankfurter Flughafens: Keine Rechtssicherheit für das Nachtflugverbot
Auch "Hahn" als Ausweichstandort fraglich
<2001-06-19>
Der Abteilungsleiter Verkehr im Hessischen Wirtschaftsministerium Hans-Peter Güttler hat bei der gestrigen Veranstaltung des Regionalen Dialogforums zur Durchsetzbarkeit eines Nachtflugverbots bestätigt, dass es hierfür keine Rechtssicherheit gibt. Wenn eine Fluggesellschaft die von der Landesregierung versprochene Festlegung der Nachtruhe zwischen 23.00 h und 5.00 h vor Gericht erfolgreich angreift, bliebe der Genehmigungsbescheid für die neue Landebahn bestehen. Ein Nachtflugverbot für den bestehenden Flughafen schlossen sowohl Güttler als auch der anwesende Beamte des Bundesverkehrsministeriums Gernot Riediger aus. Das Versprechen "Ausbau nur mit Nachtflugverbot" ist für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach diesen Aussagen nur noch eine "leere Versprechung".
Güttler bestätigte mit seinen Ausführungen die These des BUND, der in einem Flugblatt unter dem Titel "Zug um Zug vom Dialog zum Geschwätz" behauptet hatte, dass die gerichtliche Aufhebung des Nachtflugverbots zu einem "Ausbau ohne Nachtflugverbot" führe und die Politik dies nachträglich nicht mehr verhindern könne. Riediger, der für das Bundesverkehrsministerium Mitglied der sog. "Mediationsgruppe" war, ließ die Ausführungen Güttlers unwidersprochen. Prof. Johann-Dietrich Wörner, der Leiter des von der Landesregierung eingesetzten Regionalen Dialogforums, bestätigte die Ausführungen Güttlers. Für ihn könne die Nachtruhe von 23.00 h bis 5.00 h nur im Dialog erreicht werden und hängt von der Zustimmung der Flughafennutzer ab.
Die Verhängung eines Nachtflugverbots für den bestehenden Flughafen - ohne neue Bahn - schlossen Güttler und Riediger aus. Zwar könne Fraport einen entsprechenden Antrag stellen, doch sei nicht damit zu rechnen, dass seine Behörde diesem Wunsch folgen könne. Maßgeblich seien die Rechte der Nutzer. Der Planfeststellungbeschluss von 1971 habe zum Nachtflug zwar keine bindenden Aussagen gemacht, doch komme dies einer unbeschränkten Zulassung gleich, deren Rücknahme mindestens hohe Schadensersatzzahlungen auslöse - wenn sie vor Gericht überhaupt Bestand habe.
Die Entwicklung des Flughafens "Hahn" zum Ausweichstandort für die Nachtflüge von Frankfurt bestreitet Prof. Detlef Winter, der als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen Mitglied des Dialogforums ist. In einem dem BUND vorliegenden Schreiben an Wörner vom 25.05.2001 führt Winter aus, dass die Nachtflugfreiheit 1997 vom VGH Koblenz nur unter der Bedingung bestätigt wurde, dass dort bewältigt wird, "was der Flughafen aus eigener Kraft erreichen kann". Winter wörtlich: "Ich glaube nicht, dass die Nachtflugfreiheit in Hahn bei einem Verlagerungsbeschluss lange Bestand hätte, weil das Urteil unter ganz anderen Voraussetzungen getroffen wurde."
Güttler bestätigte mit seinen Ausführungen die These des BUND, der in einem Flugblatt unter dem Titel "Zug um Zug vom Dialog zum Geschwätz" behauptet hatte, dass die gerichtliche Aufhebung des Nachtflugverbots zu einem "Ausbau ohne Nachtflugverbot" führe und die Politik dies nachträglich nicht mehr verhindern könne. Riediger, der für das Bundesverkehrsministerium Mitglied der sog. "Mediationsgruppe" war, ließ die Ausführungen Güttlers unwidersprochen. Prof. Johann-Dietrich Wörner, der Leiter des von der Landesregierung eingesetzten Regionalen Dialogforums, bestätigte die Ausführungen Güttlers. Für ihn könne die Nachtruhe von 23.00 h bis 5.00 h nur im Dialog erreicht werden und hängt von der Zustimmung der Flughafennutzer ab.
Die Verhängung eines Nachtflugverbots für den bestehenden Flughafen - ohne neue Bahn - schlossen Güttler und Riediger aus. Zwar könne Fraport einen entsprechenden Antrag stellen, doch sei nicht damit zu rechnen, dass seine Behörde diesem Wunsch folgen könne. Maßgeblich seien die Rechte der Nutzer. Der Planfeststellungbeschluss von 1971 habe zum Nachtflug zwar keine bindenden Aussagen gemacht, doch komme dies einer unbeschränkten Zulassung gleich, deren Rücknahme mindestens hohe Schadensersatzzahlungen auslöse - wenn sie vor Gericht überhaupt Bestand habe.
Die Entwicklung des Flughafens "Hahn" zum Ausweichstandort für die Nachtflüge von Frankfurt bestreitet Prof. Detlef Winter, der als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen Mitglied des Dialogforums ist. In einem dem BUND vorliegenden Schreiben an Wörner vom 25.05.2001 führt Winter aus, dass die Nachtflugfreiheit 1997 vom VGH Koblenz nur unter der Bedingung bestätigt wurde, dass dort bewältigt wird, "was der Flughafen aus eigener Kraft erreichen kann". Winter wörtlich: "Ich glaube nicht, dass die Nachtflugfreiheit in Hahn bei einem Verlagerungsbeschluss lange Bestand hätte, weil das Urteil unter ganz anderen Voraussetzungen getroffen wurde."
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