Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) e. -
Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung Mörfelden-Walldorf -
Interessengemeinschaft (IG) Ökoflughafen
Die Klage der Städte Mörfelden-Walldorf und Neu-Isenburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel für eine Lärmschutzhalle gegen die Triebwerksprobeläufe und den Bodenlärm im Bereich der A 380-Wartungshalle werden von der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF), der Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung Mörfelden-Walldorf und der IG Ökoflughafen unterstützt. Nur mit der Errichtung einer solchen Lärmschutzhalle kann die Bevölkerung wirkungsvoll vor den gesundheitlichen Belastungen geschützt werden. Das von der Stadt Mörfelden-Walldorf zum Thema Bodenlärm vorgelegte Gutachten weist aus, dass der bereits jetzt im Bereich der A 380-Halle gemessene Bodenlärm deutlich höher ist und die Bewohner von Walldorf-Nord und Zeppelinheim erheblich belastet.
Mit der Nutzung der A 380-Halle am Frankfurter Flughafen ist ein umfassendes Lärmschutzkonzept zu realisieren. Wie die Beispiele vom Lärmschutzhallen am Flughafen Hamburg oder Düsseldorf zeigen, sind derartige Lärmschutzeinrichtungen in der Praxis erprobt und auch finanzierbar. Da der Frankfurter Flughafen und die Deutsche Lufthansa stets auf ihre vorbildliche Umweltbilanz verweisen, können 10 Millionen Euro kein Argument sein, diesen Standard plötzlich aufzugeben.
IGF, BI Mörfelden-Walldorf und IG Ökoflughafen erwarten, dass der VGH Kassel ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Lärmschutz fällt und der Fraport AG bzw. der Deutschen Lufthansa eine Lärmschutzhalle gegen Triebwerksprobeläufe und Bodenlärm vorschreibt.
Außerdem gehen alle drei Schutzvereinigungen davon aus, dass die Städte Neu-Isenburg und Mörfelden-Walldorf ihre Bürger zeitnah und umfassend über das Ergebnis ihrer Klage beim VGH Kassel informieren.
Klage (vor Gericht) Rechtsstreit bez. Flughafen FRA IGF BI Mörfelden-Walldorf