Regierungserklärung
"Weniger als 0 Nachtflüge sind nicht möglich – weitere Erörterungen führen zu keinem anderen Ergebnis"
Wirtschaftsminister Dieter Posch hat heute die Planklarstellung unterzeichnet. Damit ist das Nachtflugverbot verbindlich und dauerhaft gesichert und der Flugbetrieb in den Nachtrandstunden begrenzt. Die Änderung der Flugbetriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 ist in Anpassung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 dem Flughafenbetreiber und dem Bundesverkehrsministerium übermittelt worden.
In seiner Regierungserklärung teilte Wirtschaftsminister Dieter Posch hierzu mit (es gilt das gesprochene Wort):
"Die Landesregierung hat damit alle Punkte des Mediationsergebnisses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens umgesetzt und beendet eine seit nahezu 15 Jahren dauernde Diskussion um das Nachtflugverbot. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 4.4.2012 nicht nur den Ausbau abschließend bestätigt, sondern auch höchstrichterlich die Möglichkeit geschaffen, das Nachtflugverbot und die Entlastung der Nachtrandstunden festzuschreiben. Der Planfeststellungsbeschluss von 2007 wird mit der heutigen Planklarstellung im Wege einer Teilrücknahme nunmehr 1:1 an das Leipziger Urteil angepasst. Wir haben immer gesagt, das Nachtflugverbot kommt, wenn es rechtlich machbar ist" so Posch in seiner heutigen Regierungserklärung. "Weniger als 0 Nachtflüge sind nicht möglich. Weitere Erörterungen hierzu, werden deshalb nicht zu einem anderen Ergebniss der Nachtflugbefürworter führen können. Ein aufwändiges Planergänzungsverfahren und weitere Erörterungen hingegen können durchaus zu mehr als 0 planmäßigen Flügen in der Mediationsnacht bzw. mehr als 133 in den Randstunden führen. Schließlich hat Leipzig nicht gesagt, dass Nachtflüge überhaupt nicht stattfinden dürfen, sondern nur die Hürde dafür sehr hoch gelegt." Mit einem aufwändigen Planergänzungsverfahren könnten die Gegner einer raschen Festschreibung des Nachtflugverbotes, so Posch weiter, genau das Gegenteil dessen erreichen, was sie eigentlich wollten: nämlich planmäßige Nachtflüge.
Aus Sicht der Landesregierung ist die Anpassungsaufforderung aus Leipzig unmissverständlich und absolut eindeutig formuliert. Das heißt, dass ein Verbot planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht (23-5 h) und die Zulassung von jahresdurchschnittlich nur 133, statt bisher 150 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden (22-23h,5-6h) ohne Planergänzungsverfahren erlassen werden können. Das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass eine solche Regelung rechtmäßig sei.
Das Kontingent von jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden ist bereits durch den eindeutigen rechtsgestaltenden Urteilstenor bestandskräftig festgelegt. Auch hier, so Posch, sei ein umfängliches Verfahren nur erforderlich, wenn die Landesregierung mehr als die von Leipzig festgelegten 133 Flugbewegungen zulassen wollte, was definitiv nicht der Fall sei.
Posch: "Das heißt, weniger als 133 gibt das Urteil nicht her und mehr als 133 will die Landesregierung nicht. Und um null Nachtflüge zu erreichen, bedarf es ebenfalls keiner erneuten Anhörung".
Mit Blick auf die bisherigen Gerichtsurteile zum Flughafen Frankfurt könne festgehalten werden, dass das zentrale Element stets die Nachtflugregelungen waren. Das gelte für den VGH, der das Nachtflugverbot im Wesentlichen aus dem entsprechenden Grundsatz des Landesentwicklungsplans hergeleitet, aber diesbezüglich zugleich die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eröffnet habe und das gelte auch für die Leipziger Entscheidung. Auch hier bleibe festzuhalten: in der Mediationsnacht dürfen keine planmäßigen Flüge stattfinden. Das gebe der Landesregierung den Spielraum für die rechtssichere Umsetzung dieser letzten Komponente der Mediation. Diese Auffassung teile letztlich auch das Bundesverkehrsministerium.
Das Bundesverwaltungsgericht habe eindeutig ausgeführt, dass der Landesentwicklungsplan so abwägungsrelevant sei, dass er die Spielräume der Abwägung bestimmend einenge. Das heißt, das Land Hessen ist an seinen Landesentwicklungsplan gebunden. Mit dieser höchstrichterlichen Festlegung im Rücken, werde die Landesregierung den Spielraum nutzen und das Nachtflugverbot festschreiben und die Nachtrandstunden auf 133 jahresdurchschnittlich begrenzen. Eine Empfehlung des Bundes, die Urteilsgründe abzuwarten ändere nichts an der eindeutigen Sachlage und deshalb werde die unterschriebene Planklarstellung mit heutigem Datum dem Flughafenbetreiber zugestellt.
"Die Landesregierung möchte das Mediationsergebnis vollständig, das heißt mit einem vollständigen Verbot planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht, umsetzen und tut das heute auch. Wir können abschließend feststellen, dass die Revision in Leipzig tatsächlich genau der richtige und schnellste Weg zum Nachtflugverbot war. Wir haben Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erreicht und genau das wollten wir. Die Diskussion um die Möglichkeiten, weitere Lärmentlastungen auch am Tage zu erreichen, bleibt dennoch unverändert als Auftrag an alle Beteiligten auf der Tagesordnung", so Posch abschließend.
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