Bundesvereinigung gegen Fluglärm: Fraport Lärmschutzkonzept bietet keinen wirksamen Schutz
Pressemitteilung vom 14. April 2003
Von: @(BVF) <2003-04-14>
Das von der Fraport AG im Scoping-Termin vorgelegte Lärmschutzkonzept bietet keinen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm – das angekündigte Nachtflugverbot ist unverbindlich!

Der Regionalbeauftragte Mitte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Dirk Treber kommt in einer ersten Bewertung der in der vergangenen Woche vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping-Termin) zu dem Ergebnis, dass das von der Fraport AG vorgelegte Lärmschutzkonzept keinen wirksamen Schutz der Bevölkerung rund um den Rhein-Main-Flughafen vor dem erheblichen angestiegenen Fluglärm gewährleistet.

Durch den geplanten Ausbau wird die Zahl der Flugbewegungen von derzeit 500.000 Flugbewegungen pro Jahr auf über 900.000 steigen. Dadurch erhöht sich der Fluglärm insgesamt, außerdem der Roll- und Bodenlärm durch den Bau neuer Triebwerkserprobungsstellen, z. B. für den neuen A380, sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen von und zum Flughafen und auf dem Gelände selbst.

Das von der Fraport AG bei den Professoren Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng in Auftrag gegebene Lärmschutzkonzept entspricht nicht den neusten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und wird mit den dort vorgesehenen Grenzwerten für Lärmbelastungen in keiner Weise zu einem wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung führen. Wesentliche Festlegungen des Mediationsverfahrens zum Lärmschutz werden nicht berücksichtigt, z. B. die 100:100-Regelung, die NAT 70-Werte sowie eine wirksamer Schutz vor Roll- und Bodenlärm.

Es fehlt an einem überzeugenden Konzept zum besonderen Schutz der Nachtruhe, insbesondere für die lärmsensiblen Zeiten von 20 bis 22 Uhr und die Zeit von 6 bis 8 Uhr. Die Fraport AG hat in keiner Weise verbindlich zugesichert wie gemeinsam mit dem Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Nordwestbahn ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr abgesichert werden soll. Ob ein zweites vom Planfeststellungsverfahren unabhängiges Verfahren für ein Nachtflugverbot nach dem Luftverkehrsgesetz beantragt wird und dann zum Erfolg führt, konnte während des Scoping-Termins nicht überprüft werden.

Die Bundesvereinigung ist nach wie vor für eine umfassende Nachtruhe am Frankfurter Flughafen von 22 bis 6 Uhr unabhängig davon, ob der Flughafen ausgebaut wird oder nicht. Sie sieht sich in ihrer Auffassung durch die derzeitigen Aktivitäten der EU-Kommission zur Lärmreduzierung bestätigt. In den vier von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien zur Lärmbe-kämpfung, die alle noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wird an einer Stelle die Nachtruhezeit für die Dauer von acht Stunden festgelegt.

Es kann daher nicht sein, dass zukünftig in Europa überall eine Acht-Stunden-Nachtruhe an Flughäfen gilt, während wir hier in Frankfurt eine sechsstündige Mediationsnacht haben, so Dirk Treber. Am Frankfurter Flughafen sollen außerdem im Rahmen der „Mediationsnacht“ zukünftig jeweils von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr mindestens 150 Flugbewegungen stattfinden. Zur Zeit werden diese 150 Flugbewegungen über den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr verteilt.

Besonders zu kritisieren ist aus Sicht der Bundesvereinigung, dass der von der Fraport AG vorgesehene Untersuchungsraum zur Ermittlung von Eingriffen für das Schutzgut Menschen vor Fluglärm und Luftschadstoffen weder die in der Kommission zum Schutz vor Fluglärm als Mitglied vertretenen Städte, Gemeinden und Kreise komplett umfasst noch die zukünftigen Belastungen durch neue An- und Abflugrouten berücksichtigt.

Ich erwarte, dass die Vertreter des Regierungspräsidenten die auf dem Scoping-Termin in Frank-furt-Sossenheim eine Woche lang sehr sach- und fachkundig vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Gemeinden, Städte, Kreise und Verbände sorgfältig prüfen. Bei der Festlegung des Untersuchungsrahmen und der konkreten von der Fraport AG in Auftrag zu gebenden Gutachten zu den Themen Lärmbelastungen sind die genannten Kritikpunkte sorgfältig abzuarbeiten.

Noch besser allerdings wäre es, wenn die zuständigen Behörden und die hessische Landesregierung erkennen würden, dass ein Ausbau des Frankfurter Flughafens in einem bereits so hochbelasteten Ballungsraum sozial unverträglich und umweltpolitisch unverantwortlich ist, so Dirk Treber abschliessend.
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