Verfahrensfehler
Wie können gemachte Fehler (bei den Ausbauplanungen zum Frankfurter Flughafen) hilfreich sein ?
Von: @PFV <2002-07-01>

Die Errichtung und der Betrieb von Flughäfen muss sich streng an die rechtlich vorgegebenen Bedingungen halten. Sobald dieses nicht der Fall ist (und jemand dadurch Nachteile erleiden könnte), kann ein solches Vorgehen den Gerichten zur Überprüfung vorgelegt werden.

Im Fall des Frankfurter Flughafens werden von Anwälten Rechts-Fehler bereits für den aktuellen Betrieb angelastet und entsprechende gerichtliche Überprüfungen eingeleitet. Auch im bisherigen Verfahren zum Ausbau des Flughafens wurden Verstöße gegen Rechtsvorschriften erkannt und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zur Überprüfung vorgelegt. Auf diesem Wege wurden z.B. wesentliche Vorgaben zum Flughafenausbau aus dem Hessischen Landesplanungsgesetz gestrichen.

Etliche weitere Verstöße wurden während des Raumordnungsverfahrens Flughafenausbau Frankfurt moniert, jedoch (noch) nicht gerichtlich überprüft. Auch während der in Aussicht gestellten weiteren Verfahrensschritte ist naturgemäß mit erneuten Verfahrensfehlern zu rechnen. Bei der Arroganz und Hektik, mit der die Ausbaubetreiber vorgehen, werden auch die zahlreichen extra für einen Flughafenausbau durchgeführten Änderungen an den Hessischen Rechtsvorschriften neue Fehler nicht verhindern können.

Für die "normalen" Bürger sind Verfahrensfehler meist nicht erkennbar. Dazu Bedarf es meist erfahrener Rechtsanwälte. Solche sind jedoch für Klagevereine und Kommunen recht aktiv tätig. Daher wurden auch schon etliche Klagen eingereicht. Weitere werden sicherlich folgen.

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Verfahrensfehler (allg.) Verzögerungen Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) PFV-Einwendungen Einwendungen zum ROV Ausbau FRA Flughafen-Ausbau FRA Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau PFV FRA-Ausbau Fraport AG Akteneinsicht

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